Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- An- und Verkauf = Einzelhandel??? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7282)


Geschrieben von Marcel Fromm am 09.09.2010 um 10:32:

  An- und Verkauf = Einzelhandel???

Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im § 38 GewO Abs. 1 Nr. 1b ist der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen überwachungsbedürftig (also Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug). Stellt der Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen dahingehend auch ein Gewerbe nach § 38 GewO dar, kann ich also einen An- und Verkauf dem Einzelhandel gleichsetzen??

Vielen Dank im Voraus!!!



Geschrieben von Thomas Mischner am 09.09.2010 um 11:15:

 

Hallo,

"Handel" umfasst (zumindest nach meiner Auffassung) sowohl den An- als auch den Verkauf. Wenn der Gewerbetreibende seine Tätigkeit so angibt, dann sollte man davon ausgehen, dass er Fahrzeuge sowohl ankauft als auch verkauft. Falls er nur Neufahrzeuge verkauft, hätte er das entsprechend anmelden müssen, da er lt. Ausfüllanleitung zu Feld Nr. 15 die angemeldete Tätigkeit genau anzugeben hat.



Geschrieben von Robert am 09.09.2010 um 11:26:

  RE: An- und Verkauf = Einzelhandel???



m. E. erfasst Handel sowohl An- und Verkauf.
Würde zukünftig den Gewerbetreibenden einfach mal fragen, was er mit Einzelhandel im Kfz-Bereich meint.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH