Das ENDE der pauschalen Vergnügungssteuer auf Glücksspiel!! |
jasper
Kaiser
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Das ENDE der pauschalen Vergnügungssteuer auf Glücksspiel!! |
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Quelle: http://MindenerTageblatt/Karlsruhe.Espelkamp
Nur Umsatz zählt beim Glücksspiel
Urteil: Keine Pauschalsteuer mehr für Automaten in Spielhallen
"Karlsruhe/Espelkamp (dpa/krn). Die Steuer für Spielautomaten muss sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Umsatz orientieren. Für das Espelkamper Freizeitunterhaltungs-Unternehmen Gauselmann ist das Urteil nicht relevant. "Wir zahlen bereits seit 2005 die Steuern nach Umsatz. Es ist für uns also keine neue Rechtslage entstanden. Das ist bei uns schon alles gängige Praxis", erklärt Mario Hoffmeister, Pressesprecher bei Gauselmann. ............ http://mt-online.de/lokales/wirtschaft/2923910_Nur_Umsatz_zaehlt_beim_Gluec
ksspiel.html"
Ich meine, was dieser Pressesprecher da verbreitet ist doch schon sehr merkwürdig, wenn nicht sogar Schwachsinn!
Diese Spielhallengruppe zahlen also ihre VergnSt. seit 2005 nur nach Umsatz!!
„Umsatz“ ist lt. Umsatzsteuerrecht alles das, was ein Spieler aufwenden muss um die Leistung, also die Teilnahme am Spiel“ zu erhalten. Ist diesem „Sprecher“ eigentlich klar wovon er spricht? Er spricht von der „Einsatzbesteuerung“!!
Ein „Sprecher“ der nicht einmal "Einsatz" und "Einspielergebnis" auseinander halten kann, sollten doch bitte schön erst konzernintern seine Hausaufgaben machen, bevor er in der Öffentlichkeit die gesamte Aufstellbranche in wirtschaftliche Gefahr bringt.
Reicht es nicht, wie im Bereich der - Umsatzsteuer - manipuliert wurde?
Kennt hier einer eineinziges Verfahren vor einem Verwaltungsgericht in Deutschland wo dieser Großfilialist aus NRW gegen die Vergnügungssteuererhebung klagt?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 02.05.2009 08:50.
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02.05.2009 08:48 |
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Solon
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Meike
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Hallo Jasper,
da ich schon viele Menschen (quer durch alle Bildungsschichten) habe kennen lernen dürfen, die gar nicht wussten,
was mit Umsatz tatsächlich gemeint war, betrachte ich persönlich diese Pressemitteilung nicht als Manipulationsversuch,
sondern eher als "Qualitätsmerkmal" des Pressesprechers.
Gruß
Meike
P.S.: http://boersenlexikon.faz.net/umsatz.htm
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03.05.2009 08:46 |
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Solon
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Carlo
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Dem Sprecher könnte man evtl. verzeihen, immerhin spricht er für einen Gerätehersteller und zeitgleich für einen Glücksspielveranstalter. Da kann man schon mal etwas durcheinander kommen. Dem fehlt halt nur noch etwas Routine um beides steuerrechtlich trennen zu können.
Hier der Begriff „Umsatz“ gemäß Umsatzsteuergesetz:
Zitat § 10 UStG:
(1) Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
Quelle: UStG
Auf die Glücksspielbranche gemünzt bedeutet das:
„Entgelt ist alles, was der „Spieler“ aufwendet, um „die Teilnahme am Spiel“ vom „Glücksspielveranstalter“ zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.“
Demnach werden seit 2005 nur in den Satzungsgebieten Spielhallen betreiben, wo die Vergnügungssteuer nach dem Spieleinsatz bemessen wird.
Für sein Durchhaltevermögen kann ich diesen Glücksspielveranstalter nur herzlich gratulieren!
Aber wievielen Städten außer HH gibt es diese Spieleinsatzbesteuerung überhaupt noch?
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03.05.2009 19:53 |
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r2d2
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4
05.05.2009 12:21 |
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