Bestandsschutz einer gGmbH |
SörenB.
Doppel-As
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Bestandsschutz einer gGmbH |
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liebe Kollegen aus dem nebeligen Norden des Landes,
ich bin am überlegen und finde leider in meinem Kommentar und im Forum keine Antwort die mir weiter hilft.
Bei mir ist eine gGmbH i.G. angemeldet, welche aber mittlerweile ins Handelsregister eingetragen ist. Dementsprechend wäre die i.G. abzumelden und GmbH anzumelden. Angemeldete Tätigkeit ist der Betrieb eines Ambulanten Pflegedienstes. Soweit so gut.
Ich habe nochmal versucht ein wenig mehr Informationen über eine gGmbH zu erhalten. Gefunden habe ich neben allgemeinen Erklärungen zu einer gGmbH, einen Beschluss des OLG Müchnen vom 13. Dezember 2006, nachdem diese Bezeichnung nicht mehr zulässig ist. Diese Ansicht soll in der Fachliteratur jedoch umstritten sein. Ich habe dann noch versucht jemanden beim Handelsregister zu erreichen, aber leider mag da wohl keiner mit mir telefonieren.
Also meine Fragen:
1. Wie verhält es sich mit einer gGmbH wenn sie vor dem 13. Dezember 2006 eingetragen wurde? Sehe ich es richtig das diese eine Art von Bestandsschutz hat und nicht "gezwungen" werden kann Ihre Gesellschaftsform zu ändern???
2. Wird eine neu gegründete gGmbH (falls dieses tatsächlich noch gehen sollte) weiterhin eingetragen?
Ich sage schon mal
und nochmals
für die hoffentlich zahlreiche Hilfe.
Angenehmen Tag noch...
Gruß
Sören
PS:
__________________ ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)
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1
20.12.2007 11:51 |
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Solon
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Thomas Lehmann
Tripel-As
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RE: Bestandsschutz einer gGmbH |
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in den hohen Norden,
dass mit der gGmbH ist mir neu.
Wir haben im Septzember noch eine ins Gewerberegister eingetragen.
Die Eintragung erfolgt auf Vorlage des entsprechenden Handelsregisterauszuges. Die Daten dieses Auszuges werden ins Gewerberegister übernommen. Warum sollt die gGmbH nicht mehr eingetragen werden?
Viele Grüße aus Hamm
Thomas Lehmann
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2
20.12.2007 12:19 |
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Solon
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SörenB.
Doppel-As
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Mahlzeit,
ich kann das nur zitieren:
Nach einer Entscheidung des OLG München aus dem Jahr 2006 ist der Zusatz "gGmbH" firmenrechtlich nicht (mehr) zulässig. Beschluss vom 13.12.2004, AZ 31WX 84/06.
Dieser Beschluß wurde auch hier im Forum angesprochen. Leider habe ich noch nicht raus bekommen wie ich das verlinken kann.
Aus dem o.g. Grund ergeben sich ja meine Fragen.
Gruß
Sören
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3
20.12.2007 12:24 |
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Thomas Lehmann
Tripel-As
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Dann würde mich das auch interessieren. Mal sehem was googel dazu sagt.
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4
20.12.2007 12:27 |
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Thomas Lehmann
Tripel-As
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5
20.12.2007 12:32 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
ich empfehle den Aufsatz "gGmbH als unzulässiger Rechtsformzusatz" im NJW 30/2007, S. 2156. Dort werden alle Fragen gut beantwortet. Den Aufsatz hier zusammen zu fassen, würde zu lange dauern.
Ich faxe Ihnen den Aufsatz auch gerne zu, wenn sie ansonsten keine Möglichkeit haben, ihn zu beschaffen (ist ja schließlich bald Weihnachten
).
Viele Grüße
A. Thien
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6
20.12.2007 12:32 |
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SörenB.
Doppel-As
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und
,
ich habe mir den entsprechenden Aufsatz gerade mal zu Gemüte geführt und meine Fragen wurden beantwortet.
Also vielen Dank Frau Thien für die schnelle Zusendung.
Nur aus dem Aufsatz selber ergibt sich für mich eine weitere Frage, wenn auch nur eine Verständnisfrage: Wenn durch das Registergericht eine gGmbH eingetragen wurde, dann liegt es auch in Ihrem Aufgabengebiet die entsprechende gGmbH aufzufordern ihre Firmenbezeichnung zu ändern, z.B. in eine gemeinnützige GmbH. Habe ich das Reg.gericht darüber in Kenntnis zu setzen, dass sich eine "falsch" eingetragende gGmbH in meinem Gebiet befindet, oder ist das reine Angelegenheit des Registergerichtes.
Also, wenn dieses auch noch geklärt wird, bin ich wieder um einiges schlauer.
Gruß
Sören
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9
20.12.2007 15:22 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
grundsätzlich ist das die alleinige Sache des Registergerichts. Es dürfte wohl keine Schwierigkeit für das Registergericht sein, heraus zu finden, wer dort eine gGmbH hat eintragen lassen.
Trotzdem würde ich denen eine kurze Mitteilung zukommen lassen. Ich habe das in puncto Ltd.'s (Eintragung der Zweigniederlassung) auch immer so gemacht, lasse es aber jetzt, weil die sich jedesmal genötigt fühlen, mir sinngemäß mitzuteilen, dass die das nicht interessiert.
Viele Grüße
A. Thien
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10
20.12.2007 15:37 |
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SörenB.
Doppel-As
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Ich freu mich drüber, dass ich doch nicht so auf den Kopf gefallen bin, denn genau so habe ich mir diese Frage auch beantwortet. War mir nur nicht im klaren darüber das ich damit sogar richtig liegen würde.
OK, ich habe was gelernt, bin ein Stück schlauer geworden.... Der Tag hatte einen Sinn.....
Nochmal vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Gruß
Sören
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11
20.12.2007 15:45 |
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Antonia Thien
König
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Muss 'mal eben kurz auf den Weihnachtsmarkt, Briefe zustellen. Wenn ich zurück bin, nehm ich's in Angriff, gesetzt dem Fall, Sie rücken Ihre Faxnummer raus!
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13
20.12.2007 15:51 |
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