Software Auslesung der Buchhaltung |
Meike
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Software Auslesung der Buchhaltung |
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Gruß an Alle,
ich hörte, dass ein Hersteller ein äußerst preisgünstiges Softwarepaket Behörden angeboten haben soll, zur Auslesung von Spielgeräten mittels Laptop.
Hat jemand dazu technische Detailinformationen?
Findet eine "Einwahl" und dann "Kommunikation" mit der Buchhaltung des Spielgerätes statt?
Wenn dem so wäre, wie ist die "Einwahl" geschützt, so dass der Hersteller nicht über die laufenden Verfahren der Behörden bestens unterrichtet ist?
Hat jemand von den Aufstellern Erfahrungen / technische Informationen zu ähnlichen Auslesevorgängen?
Gruß Meike
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1
16.12.2007 11:01 |
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Solon
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Solon
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gmg
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RE: Software Auslesung der Buchhaltung |
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Hallo Meike,
Du solltest mal mit Deinem LKA sprechen. Die haben die angesprochene Auslesesoftware schon eine Weile. Die dürften auch über entsprechende Erfahrungswerte verfügen.
Ich habe diese Software gerade für meine Dienststelle angeschafft, kann aber noch mit keinen Erfahrungswerten glänzen.
Zum technischen Bereich:
1) Du verfügst über einen eigenen Laptop.
2) Du kaufst die Software ( eine CD mit dem Programm ).
3) Da lädst die Software auf Deinen Laptop.
4) Du lässt Dir telefonisch die Software freischalten.
5) Du steckst ein spezielles Adapterkabel in Deinen Laptop ( Kostet extra ).
6) Du steckst die andere Seite des Adapterkabels in die VDAI-Schnittstelle des Geldspielgerätes.
7) Der Auslesevorgang wird gestartet.
8.) Die Daten werden auf Deinem Laptop gespeichert.
9) Du kannst in der Dienststelle die Daten auf DIN A 4 Papier ausdrucken. Oder Du kannst den MAS 3000 anschließen und einen Kassierbon erzeugen.
10 ) Es entfallen - falls gewünscht - damit die Streifen, die ja manchmal durch die Länge etwas unübersichtlich erscheinen.
11 Die Anschaffung war erforderlich, da auf lange Sicht die Auslesegeräte ( z. B. der MAS 3000 Drucker) durch diese technische Neuerung überholt sein werden.
12) Eine telefonische Kommunikation mit dem Hersteller findet nur bei der Freischaltung der Software statt.
Aber wie gesagt, Dein LKA kann Dir bestimmt schon Erfahrungswerte mitteilen.
Stichwort: Power Tool und GGSG-Direktauslesung
Es handelt sich übrigens nicht um ein äußerst günstiges Softwarepaket für Behörden, sondern um den regulären Preis, den auch die Aufsteller, die schon verstärkt mit dieser Software auslesen, zahlen müssen.
Grüße
__________________ gmg
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3
16.12.2007 20:30 |
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Meike
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Hallo gmg,
wer erzählt denn sowas, betr. LKA?
Gruß an Alle,
hat denn jetzt schon jemand praktische Erfahrungen damit gesammelt?
Antwort auch gerne per PN.
Gruß Meike
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4
18.12.2007 15:47 |
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daddel_d
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Diese Technik ist eigentlich schon recht alt.
Es gibt neben der Laptop & Adapterkabel-Variante auch die Möglichkeit mittels Bluetooth-Stick und PDA die Daten abzugreifen, um diese zu archivieren, zeitversetzt zu drucken oder aber auch statistisch auszuwerten.
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5
18.12.2007 16:28 |
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Meike
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Hallo Daddel,
hattest Du denn Erfahrung mit der "alten Technik" gemacht?
Nicht das sich da jemand hat "alte Möhrchen" andrehen lassen, die man
eventuell nicht mehr überall einsetzen kann.
Gruß Meike
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6
19.12.2007 20:10 |
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daddel_d
Mitglied
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Hallo Meike,
die technische Möglichkeit, Daten über das VDAI-Protokoll abzugreifen und, wie auch immer, per PC (es muß kein Laptop) sein, auszuwerten, gibt es schon seit vielen Jahren.
Dies geht übrigens auch mit einem Standarddrucker, welcher über ein Speichermedium verfügt, z.B. aus dem Hause Löwen.
Die Daten werden für den späteren Ausdruck auf der Speicherkarte gespeichert und können so auch mittels Adapterkabel vom Drucker auf einen PC oder Laptop übertragen werden.
Eigene Erfahrung gibt es auch seit Jahren. Diese ist durchweg positiv, wobei mit vielen Produkten experimentiert wurde.
Es ist bequemer, Dateien auf CD zu bannen, als die Ausdrucke (am besten noch Thermopapier) ewig aufzubewahren.
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7
20.12.2007 08:50 |
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eric
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Ergänzend kann man noch ausführen, dass diese Variante (EDV-Buchhaltung, mittlerweile sogar bei den Prüfern ganz gut ankommt. (keine ironie!) . Ist auch einfacher als sich durch Kartons mit halbverblichenen Thremodrucken durchzuwühlen.
Ich sage nur "Idea-Software", müsste gmg was zu sagen können.
Ich weiss auch nicht was dagegen spricht, die Buchhaltung (insb. Kassenbuchhaltung) mit EDV zu machen. Macht jeder Supermarkt, allerdings wird bei denen auch nicht impliziert, dass diese den Bananenverkaufspreis halbieren, bei den Dealern der Spielhöllensubkultur wohl schon...ok nicht die Bananen
Und jede Supermarktkette ist diesbezüglich vernetzt, das nur am Rande...
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 20.12.2007 15:06.
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8
20.12.2007 15:03 |
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Meike
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Hallo Daddel,
hallo Eric,
die Thermodrucker und PDAs kenne ich und kann da auch nur positiv berichten.
Es ging mir um die "spezielle" Software, ob es da vielleicht Einschränkungen gibt.
Zum Thema Idea hat, denke ich, jeder seine eigene Meinung, - ist halt Geschmackssache. Sie mag sinnvoll bei sehr hohem Datenaufkommen sein.
Gruß Meike
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9
20.12.2007 17:40 |
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eric
Tripel-As
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Nun zum Thema spezielle Software: Mag es sicher geben, genauso wie in jedem Bereich der Privat- und Geschäftswelt, kommt halt auf die kriminelle Energie an. Die Standardsoftware der grossen Hersteller bzw. der bekannten Spezialisten ist jedenfalls NUR für korrekte Eingriffe gemacht, die wären auch doof, wenn jeder Hans und Franz damit was illegales machen könnte.
Zum Thema Idea: Grosse Datensätze sind bei jeder grösseren Prüfung unserer Branche gaaanz schnell da.
Kleines Beispiel, bei sagen wir 200 GSG in der Aufstellung - mittelgrosser Betrieb 12-15 hallen - fallen im normalen 3-Jahresprüfrythmus bei 14-tägiger auslesung mal eben
400 x 12 x 3 = 14400 Streifen (vierzehntausendvierhundert) an. Wer das noch per Hand ablegt und verwaltet , dürfte ein Masochist sein.
wenn davon 1- 2 % potentiell fehlerhaft, durch gerätedefekte oder technische probleme beim auslesen sind, wären das schon 288 Streifen bei 2%.
Liegt allerdings im tolerierbaren Rahmen sagen Gerichte
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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10
20.12.2007 19:01 |
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Meike
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Hallo Eric,
ich bin kein Betriebsprüfer.
Im Gegensatz zu gmg bemühe ich mich, dass die "Kundschaft" sehr schnell vom Markt verschwindet, so dass Idea nicht nötig ist.
Ich spreche auch nicht von krimineller Software, sondern quasi einer "shareware-Version" für Laptop, herstellerseits geliefert.
Gruß Meike
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20.12.2007 19:06 |
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gmg
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Hallo Eric,
natürlich kenne ich IDEA.
Für Betriebsprüfer, Umsatzsteuersonderprüfer und auch für meine Fraktion stellt es eine gute Arbeitshilfe dar. Die Gründe hast Du selbst schon dargelegt.
Insofern besteht zwischen der "prüfenden Zunft" und dem Ermittlungaufgriff durch die Polizei oder die Steuerfahndung ein entscheidender Unterschied:
- die eine Gruppe prüft "regulär"
- die andere Gruppe ermittelt.
Zu den Vermutungen von Meike kann ich keine Angaben machen, bin aber für jede "Anregung" dankbar.
Die Auslesung über Funk wird nicht unbedingt von allen Herstellern befürwortet, da die Möglichkeit der Störung des Funks besteht, und dann bei der Einstellung NCL...... und schon sind die Daten weg.
Wer will schon Ärger mit dem Finanzamt haben ??
Die Möglichkeiten von IDEA sind übrigens auch recht interessant für die Stadtsteuerämter. Erteilte Anregungen werden immer mit grossem Interesse angenommen.
Grüße
__________________ gmg
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20.12.2007 21:15 |
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