Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt |
Antje Kühling
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Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt |
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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
heute habe ich auch mal wieder ein Anliegen.
Ist die Herstellung von keramischen Erzeugnissen (Unikate - aus der Hand geformt) als Gewerbe einzustufen oder eine freiberufliche Tätigkeit?
Das Finanzamt hat die Betroffene bereits als Freiberufler eingestuft.
Die Betroffene hat ein Ingenieurstudium für Erzeugnisgestaltung/-Konstruktion an der Ingenieurschule für Lederverarbeitungstechnik Weißenfels absolviert.
Unsere Erfahrungen in der Vergangenheit haben deutlich gemacht, dass das Finanzamt auch Tätigkeiten, die einen gewerblichen Charakter tragen (Tätowierer), als Freiberufler eingestuft hat.
Liebe Grüße aus dem Sachsen-Land
Antje Kühling
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1
27.09.2007 08:28 |
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Solon
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J. Neu
Routinier
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Hallo,
unabhängig vom Ingenieurstudium dürfte es sich hierbei wohl eher um eine künstlerische Tätigkeit handeln.
Künstler: arbeitet eigenschöpferisch -> kein Gewerbe
Tätowierer: arbeitet nach Vorgabe des Kunden -> Gewerbe
Nurmal so kurz und grob umrissen
Viele Grüße
J. Neu
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2
27.09.2007 09:56 |
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Solon
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Felix Krämer
Doppel-As
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Hallo aus Alzenau,
ja, das sehe ich auch so wie Kollege Neu. Hierbei handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, die nicht anmeldeplichtig nach GewO ist.
Gruß
Felix Krämer
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3
27.09.2007 11:51 |
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt |
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aus Thüringen,
meine Antwort fällt nicht so eindeutig aus: "Es kommt darauf an ..."
Der Beruf KeramikerIn kann sowohl eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit als auch ein zulassungsfreier Handwerksbetrieb (siehe HwO Anlage B Nr. 43) sein.
Wenn z. B. Ihre "Künstlerin" vorrangig Plastiken "mit künstlerischem Anspruch" aus Keramik herstellt, würde ich die Gewerbeanzeigepflicht verneinen, wird jedoch z. B. Gebrauchskeramik (Vasen, Schalen, Teller ...) produziert, läge ein anmelde- und bei der Handwerkskammer eintragungspflichtiger Handwerksbetrieb vor.
Die Herstellung von "Unikaten" ist nicht allein das Kriterium, eine Zuordnung treffen zu können. Denn handwerkliche Leistungen in einer Reihe von Gewerben sind Unikate.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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4
27.09.2007 12:27 |
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J. Neu
Routinier
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Einer seltsamen Eingebung folgend, habe ich mich zum Glück diesmal nicht festgelegt
. Aber Puz.zle und OrDnU...ndsoweiter
haben natürlich recht, man muss sich konkret sagen lassen, was und wie es angefertigt wird.
Viele Grüße
J. Neu
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6
27.09.2007 14:59 |
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J. Neu
Routinier
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Ach ja, eines ist mir grad noch eingefallen: Angenommen die Tätigkeit würde nicht als Kunst sondern als zulassungsfreies Keramikerhandwerk eingeordnet, könnte die Dame dann nicht behaupten, sie übe eine freiberufliche Tätigkeit aus, in dem sie sich auf ihr Ingenieurstudium beruft ?
Viele Grüße
J. Neu
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7
27.09.2007 15:19 |
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Bresgen
Haudegen
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Zitat: |
Original von J. Neu
könnte die Dame dann nicht behaupten, sie übe eine freiberufliche Tätigkeit aus, in dem sie sich auf ihr Ingenieurstudium beruft ? |
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Meiner Meinung nach: nein.
Es kommt, wie schon in so vielen Beiträgen zu diesem Thema erwähnt, darauf an, ob für die Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, ein Ingenieurstudium vorgeschrieben ist. Dies ist hier nicht der Fall.
Hinzu kommt noch, dass, selbst wenn es der Fall wäre, also wenn für die Herstellung von Keramikprodukten ein Ingenieurstudium vorgeschrieben wäre, die Dame dann das falsche studiert hätte !
Zitat: |
Original von Antje Kühling
Die Betroffene hat ein Ingenieurstudium für Erzeugnisgestaltung/-Konstruktion an der Ingenieurschule für Lederverarbeitungstechnik Weißenfels absolviert. |
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An der Fachschule für Lederverarbeitungstechnik wird wohl eher nicht die Herstellung von Keramik gelehrt.
Liebe Grüße aus dem total verregneten Euskirchen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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8
27.09.2007 16:21 |
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J. Neu
Routinier
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Zitat: |
Original von Bresgen
ob für die Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, ein Ingenieurstudium vorgeschrieben ist. |
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Vielen Dank für die Aufklärung und
Grüße aus einem ebenfalls künftigen "Überschwemmungsgebiet"
J. Neu
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9
27.09.2007 16:47 |
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Antje Kühling
Mitglied
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Themenstarter
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Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt |
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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
als erstes möchte ich mich ganz herzlich für die Antworten bedanken.
Sie gehen ja doch ein ganzes Stück auseinander.
Im Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse stehen Keramiker und Töpfer nicht mit drin. Ich denke, dort ist schon ein Problem zu sehen.
Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Handel mit den aus Ton hergestellten Erzeugnissen angezeigt werden muss.
Die eine Betroffene wirbt im Internet mit "Geöffnet: Jeden 1. Sonnabend im Monat oder mit telefonischer Terminvereinbarung."
Die zweite Betroffene verkauft ihre hergestellten Keramikerzeugnisse z.B. bei Dorffesten.
Ich denke, die Beiden werden ihre Erzeugnisse auf keine Ausstellung präsentieren, sondern nur in den eigenen Räumen oder auf Dorffesten.
Nochmals vielen Dank und ein schönes vielleicht regenfreies Wochenende aus dem Sachsen-Land
Antje Kühling
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10
28.09.2007 11:01 |
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OrDnUnGsAnDy
Haudegen
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Guten Morgen aus der BUGA-Stadt Gera,
Zitat: |
Im Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse stehen Keramiker und Töpfer nicht mit drin. Ich denke, dort ist schon ein Problem zu sehen. |
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Der Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse kann nur ein Anhaltspunkt sein. Auch wenn Keramiker bzw. Töpfer darin nicht mit aufgeführt sind, können diese künstlerisch tätig sein.
Zitat: |
Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Handel mit den aus Ton hergestellten Erzeugnissen angezeigt werden muss. |
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Wenn es sich um ein Gewerbe handelt, dann muss es angezeigt werden.
Der Ordnungsandy
__________________
für Ihre Aufmerksamkeit
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11
29.09.2007 11:26 |
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