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Zum Ende der Seite springen Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt
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Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
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Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt

Hallo liebe Foren-Mitglieder,
heute habe ich auch mal wieder ein Anliegen.
Ist die Herstellung von keramischen Erzeugnissen (Unikate - aus der Hand geformt) als Gewerbe einzustufen oder eine freiberufliche Tätigkeit?
Das Finanzamt hat die Betroffene bereits als Freiberufler eingestuft.
Die Betroffene hat ein Ingenieurstudium für Erzeugnisgestaltung/-Konstruktion an der Ingenieurschule für Lederverarbeitungstechnik Weißenfels absolviert.
Unsere Erfahrungen in der Vergangenheit haben deutlich gemacht, dass das Finanzamt auch Tätigkeiten, die einen gewerblichen Charakter tragen (Tätowierer), als Freiberufler eingestuft hat.


Liebe Grüße aus dem Sachsen-Land

Antje Kühling
1 27.09.2007 08:28 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
Solon
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J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
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Hallo,

unabhängig vom Ingenieurstudium dürfte es sich hierbei wohl eher um eine künstlerische Tätigkeit handeln.

Künstler: arbeitet eigenschöpferisch -> kein Gewerbe
Tätowierer: arbeitet nach Vorgabe des Kunden -> Gewerbe

Nurmal so kurz und grob umrissen

Viele Grüße
J. Neu
2 27.09.2007 09:56 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
Solon
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Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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Hallo aus Alzenau,

ja, das sehe ich auch so wie Kollege Neu. Hierbei handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, die nicht anmeldeplichtig nach GewO ist.

Gruß
Felix Krämer
3 27.09.2007 11:51 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE: Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt

Moin Moin aus Thüringen,

meine Antwort fällt nicht so eindeutig aus: "Es kommt darauf an ..."

Der Beruf KeramikerIn kann sowohl eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit als auch ein zulassungsfreier Handwerksbetrieb (siehe HwO Anlage B Nr. 43) sein.

Wenn z. B. Ihre "Künstlerin" vorrangig Plastiken "mit künstlerischem Anspruch" aus Keramik herstellt, würde ich die Gewerbeanzeigepflicht verneinen, wird jedoch z. B. Gebrauchskeramik (Vasen, Schalen, Teller ...) produziert, läge ein anmelde- und bei der Handwerkskammer eintragungspflichtiger Handwerksbetrieb vor.
Die Herstellung von "Unikaten" ist nicht allein das Kriterium, eine Zuordnung treffen zu können. Denn handwerkliche Leistungen in einer Reihe von Gewerben sind Unikate.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
4 27.09.2007 12:27 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Hallo aus der BUGA-Stadt Gera,

ich schließe mich der Meinung vom Kollegen Puz.zle an. Die betroffene Tätigkeit ist nicht zwingend künstlerischer Art. Es kann auch Gewerbe sein.
Auf die Einstufung der Betroffenen durch das Finanzamt als Freiberuflerin müssen Sie keine Rücksicht nehmen, da das Gewerberecht und Steuerrecht unterschiedliche Ziele verfolgt.

Vielleicht hilft Ihnen bei der Beurteilung das Urteil des VG Freiburg (vom 20.02.2001, Az.: 4 K 154/99, Stichwort: Anwendbarkeit des Gewerberechtes auf den Verkauf von Kunst, ) weiter.

Vielleicht fragen Sie die Betroffene, ob sie Mitglied in der Künstlersozialkasse ist und dort Beiträge zahlt. Ein weiterer Hinweis auf das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit ist, wenn sie ihre hergestellten Unikate auf Ausstellungen präsentiert.

Vielleicht hilft auch der Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse.

Der Ordnungsandy

Falls das Urteil benötigt wird. Bitte PN an mich.

Dateianhang:
pdf Kuenstlerkatalog.pdf (225 KB, 648 mal heruntergeladen)


__________________
Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OrDnUnGsAnDy: 27.09.2007 14:14.

5 27.09.2007 13:50 OrDnUnGsAnDy ist offline E-Mail an OrDnUnGsAnDy senden Beiträge von OrDnUnGsAnDy suchen
J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
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Einer seltsamen Eingebung folgend, habe ich mich zum Glück diesmal nicht festgelegt . Aber Puz.zle und OrDnU...ndsoweiter haben natürlich recht, man muss sich konkret sagen lassen, was und wie es angefertigt wird.

Viele Grüße smile
J. Neu
6 27.09.2007 14:59 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
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Ach ja, eines ist mir grad noch eingefallen: Angenommen die Tätigkeit würde nicht als Kunst sondern als zulassungsfreies Keramikerhandwerk eingeordnet, könnte die Dame dann nicht behaupten, sie übe eine freiberufliche Tätigkeit aus, in dem sie sich auf ihr Ingenieurstudium beruft ?

Viele Grüße
J. Neu
7 27.09.2007 15:19 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
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Zitat:
Original von J. Neu
könnte die Dame dann nicht behaupten, sie übe eine freiberufliche Tätigkeit aus, in dem sie sich auf ihr Ingenieurstudium beruft ?


Meiner Meinung nach: nein.
Es kommt, wie schon in so vielen Beiträgen zu diesem Thema erwähnt, darauf an, ob für die Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, ein Ingenieurstudium vorgeschrieben ist. Dies ist hier nicht der Fall.
Hinzu kommt noch, dass, selbst wenn es der Fall wäre, also wenn für die Herstellung von Keramikprodukten ein Ingenieurstudium vorgeschrieben wäre, die Dame dann das falsche studiert hätte !
Zitat:
Original von Antje Kühling
Die Betroffene hat ein Ingenieurstudium für Erzeugnisgestaltung/-Konstruktion an der Ingenieurschule für Lederverarbeitungstechnik Weißenfels absolviert.


An der Fachschule für Lederverarbeitungstechnik wird wohl eher nicht die Herstellung von Keramik gelehrt.

Liebe Grüße aus dem total verregneten Euskirchen.

__________________
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8 27.09.2007 16:21 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Zitat:
Original von Bresgen
ob für die Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, ein Ingenieurstudium vorgeschrieben ist.


Vielen Dank für die Aufklärung und
Grüße aus einem ebenfalls künftigen "Überschwemmungsgebiet"

J. Neu
9 27.09.2007 16:47 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Antje Kühling


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Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

als erstes möchte ich mich ganz herzlich für die Antworten bedanken.
Sie gehen ja doch ein ganzes Stück auseinander. Danke

Im Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse stehen Keramiker und Töpfer nicht mit drin. Ich denke, dort ist schon ein Problem zu sehen.

Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Handel mit den aus Ton hergestellten Erzeugnissen angezeigt werden muss.
Die eine Betroffene wirbt im Internet mit "Geöffnet: Jeden 1. Sonnabend im Monat oder mit telefonischer Terminvereinbarung."

Die zweite Betroffene verkauft ihre hergestellten Keramikerzeugnisse z.B. bei Dorffesten.

Ich denke, die Beiden werden ihre Erzeugnisse auf keine Ausstellung präsentieren, sondern nur in den eigenen Räumen oder auf Dorffesten.

Nochmals vielen Dank und ein schönes vielleicht regenfreies Wochenende aus dem Sachsen-Land

Antje Kühling
10 28.09.2007 11:01 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
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Guten Morgen aus der BUGA-Stadt Gera,

Zitat:
Im Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse stehen Keramiker und Töpfer nicht mit drin. Ich denke, dort ist schon ein Problem zu sehen.


Der Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse kann nur ein Anhaltspunkt sein. Auch wenn Keramiker bzw. Töpfer darin nicht mit aufgeführt sind, können diese künstlerisch tätig sein.

Zitat:
Als nächstes stellt sich die Frage, ob der Handel mit den aus Ton hergestellten Erzeugnissen angezeigt werden muss.


Wenn es sich um ein Gewerbe handelt, dann muss es angezeigt werden.

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11 29.09.2007 11:26 OrDnUnGsAnDy ist offline E-Mail an OrDnUnGsAnDy senden Beiträge von OrDnUnGsAnDy suchen
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