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» Herstellung von Keramik - Unikate aus der Hand geformt «

[quote][i]Original von J. Neu[/i]
könnte die Dame dann nicht behaupten, sie übe eine freiberufliche Tätigkeit aus, in dem sie sich auf ihr Ingenieurstudium beruft ?[/quote]

Meiner Meinung nach: nein.
Es kommt, wie schon in so vielen Beiträgen zu diesem Thema erwähnt, darauf an, ob für die Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, ein Ingenieurstudium vorgeschrieben ist. Dies ist hier nicht der Fall.
Hinzu kommt noch, dass, selbst wenn es der Fall wäre, also wenn für die Herstellung von Keramikprodukten ein Ingenieurstudium vorgeschrieben wäre, die Dame dann das falsche studiert hätte ! [quote][i]Original von Antje Kühling[/i]
Die Betroffene hat ein Ingenieurstudium für Erzeugnisgestaltung/-Konstruktion an der Ingenieurschule für Lederverarbeitungstechnik Weißenfels absolviert. [/quote]

An der Fachschule für Lederverarbeitungstechnik wird wohl eher nicht die Herstellung von Keramik gelehrt.    

Liebe Grüße aus dem total verregneten Euskirchen.



Gepostet am 27.09.2007 um 16:21 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17203#post17203


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