Verwaltung eigenen Vermögens? |
Meiske
Grünschnabel
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Verwaltung eigenen Vermögens? |
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Hallo alle zusammen!
Ich habe ein Sachverhalt, zu dem ich gerne Eure Meinung wissen würde!
Ein Arbeitslosengeldempfänger will aus eigenem Vermögen Wertpapiere ankaufen und nach entsprechender Kurssteigerung mit Gewinn verkaufen. Er hat auch ein Existenzgründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragt. Die Arbeitsagentur hätte ihm auch bestätigt, dass diese Tätigkeit förderungswürdig sei, wenn er eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorlegt.
Nun will er jetzt die o. beschriebene Tätigkeit als Gewrbe anzeigen.
Ich bin aber der Meinung, dass es sich dabei eher um eine bloße Verwaltung des eigenen Vermögens handelt.
Leider haben mich die Kommentierungen zur GewO nicht viel schlauer gemacht; es wird im wesentlichen von der Vermietung des Grundbesitzes gesprochen/geschrieben...
Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie mir Ihre Meinungen schreiben würden! Im voraus sage ich ein riesen Danke für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
__________________ Anastasiya Meiske
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
II E 4 - Gewerberecht -
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1
18.06.2007 10:34 |
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Solon
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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Es ist schon erstaunlich, wie blauäugig manche Menschen durchs LEben gehen.
Jeder Kauf und Verkauf kostet i.d.R. Gebühren, d.h. um hier tatsächlich im kurzfristigen spekulativen Bereich einen ordentlichen Euro zu machen, zumal hier auch noch Spekulationssteuer abgezogen wird, braucht mal zum einen ne Menge Glück und zum anderen ordentlich Startkapital, auf welches man im schlechten Fall auch längerfristig verzichten kann.
Fazit: definiv kein Gewerbe!
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3
18.06.2007 18:04 |
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J. Simon
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Hallo zusammen,
so einen Fall hatte ich lürzlich auch: Arbeitsamt gibt aber Geld an den Betroffenen, damit er damit an der Börse zockt!! Davon wollter er leben. Auf die Frage, ob er den Erfahrungen mit solchen Geschäften habe, hat er geantwortet, daß er sich bei den Banken und im Internet informiert hat. Tolle Ausscihten, wie Steuergeld verplämpert wird.
Kurze Rede- langer Sinn: Es liegt kein Gewerbe vor. Der Mann (bei uns bekannt im ganzen Amt als "Börsen-Reiner") hat das Gewerbe abgemeldet. Ich hatte ihm gesagt, daß es entweder Verwaltung eigenen Vermögens nur sein kann (wobei er gar keins hat) oder eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34 c GewO bzw. KWG. Vor diesem bürokratischen Aufwand hatte er Angst.
Interessant ist aber, daß ihn die örtlich zuständige IHK auch noch mit einem Existenzgründerplan auf dieses schmale Brett gehoben hat und die glorreiche AA tut alles, um die Leute aus dem Bezug zu bekommen. Koste es was es wolle und an vielen Gesetzesstangen im Slalom vorbei!
Gruß J. Simon
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4
19.06.2007 13:28 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Manchmal ist es schon erstaunlich, was hier so in Deutschland abgeht! Mit solchen Leuten kann man nicht viel Staat machen!
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5
19.06.2007 13:48 |
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