Thema: Verwaltung eigenen Vermögens? |
Meiske
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Hallo alle zusammen!
Ich habe ein Sachverhalt, zu dem ich gerne Eure Meinung wissen würde!
Ein Arbeitslosengeldempfänger will aus eigenem Vermögen Wertpapiere ankaufen und nach entsprechender Kurssteigerung mit Gewinn verkaufen. Er hat auch ein Existenzgründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragt. Die Arbeitsagentur hätte ihm auch bestätigt, dass diese Tätigkeit förderungswürdig sei, wenn er eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorlegt.
Nun will er jetzt die o. beschriebene Tätigkeit als Gewrbe anzeigen.
Ich bin aber der Meinung, dass es sich dabei eher um eine bloße Verwaltung des eigenen Vermögens handelt.
Leider haben mich die Kommentierungen zur GewO nicht viel schlauer gemacht; es wird im wesentlichen von der Vermietung des Grundbesitzes gesprochen/geschrieben...
Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie mir Ihre Meinungen schreiben würden! Im voraus sage ich ein riesen Danke für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
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Thema: Aufrechnungsmöglichkeit des gewerblichen Pfandleihers nach Verwertung des Pfandes |
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Hallo alle zusammen!
Ich habe ein kleines, aber sehr ärgerliches Problem:
ich beschäftige mich zur Zeit mit der Problematik des Aufrechnungsverbotes i. S. d. § 5 Abs.1 Nr.1 PfandlVO! Eigentlich ist alles klar und deutlich: sowohl nach dem Wortlaut des o. g. Vorschrift als auch nach der amtlichen Begründung und der herrschenden Meinung ist die Verrechnung von Mindererlösen mit Überschüssen unzulässig, es sei denn, es sind mehrere Pfänder zur Absicherung eines einzigen Darlehens gegeben.
Dieser Aufrechnungsverbot ist auch in der Begründung der Entscheidung des Hess. VGH vom 04.11.2003 (AZ leider unbekannt) enthalten. Und genau da liegt mein Problem: ich versuche heute schon den ganzen Tag, diese Entscheidung zu finden, aber bis jetzt erfolgslos....
Hat vielleicht jemand schon von dieser Entscheidung was gehört?
Ich würde sehr dankbar, wenn mir derjenige diese zuschicken würde!!!! ( Anastasiya.Meiske@senwtf.verwalt-berlin.de)
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
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Thema: Checkliste für Fun Games |
Meiske
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Hallo Meike!
Wäre es vielleicht möglich, mir den Prüf- und Begehungsprotokoll auch per E-Mail (Anastasiya.Meiske@senwtf.verwalt-berlin.de) zu schicken. Ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar!
Gruß Meiske
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Thema: Checkliste für Fun Games |
Meiske
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Hallo alle zusammen!!
In letzter Zeit muss ich mich immer öfter mit der Problematik "Fun Games" auseinandersetzen. Wie ich bereits gesehen habe, wurde dies auch hier in Forum heiß diskutiert. Ich bin auch der Meinung, dass die Fun Games illegal sind und aus den Spielhallen schnellst möglich entfernt werden müssen.
Nun stellt sich jetzt bei uns erneut die Frage, wie man die Fun Games von den Unterhaltungsspielgeräten eindeutig unterscheiden kann. Es wäre natürlich super, wenn es eine Checkliste geben würde, wonach man die unzulässigen Spielgeräte identifizieren könnte!
Vielleicht können Sie, liebe Kolleginen und Kollegen, mir da weiter helfen?
Ich bedanke mich im voraus für ihre Beiträge und Bemühungen!!
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Anastasiya Meiske
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Thema: Ausführungsvorschriften zum Gesetz gegen das Glücksspiel |
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Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Frage
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es geht um die Vorschriftenbereinigung in der Hauptverwaltung. Meine Frage bezieht sich auf die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz gegen das Glücksspiel vom 19.Mai 1920. Bin der Meinung, dass diese Ausführungsvorschriften aufgehoben werden können. Das einzige, wo ich mir noch nicht ganz sicher bin ist, ob es sich bei den o. g. Ausführungsvorschriften um Bundesrecht handelt, welches dann von Landesgesetzgeber nicht aufgehoben werden kann???
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Meinungen, Antworten, also für Ihre Bemühungen!!!
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Thema: Durchführung des Gewerbeanzeigeverfahrens von Kammern |
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Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Anfrage bezüglich der Zuständigkeiten im Gewerberecht bekommen. Es geht darum, dass nach § 1 Abs.2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht (Rheinland - Pfalz) auch die Industrie- und Handelskammern zuständige Behörden für die Durchführung des § 14 mit Ausnahme des Abs.1 S.5 und der Abs. 1a, 3, des § 15 Abs.1 und des § 55c der Gewerbeordnung sind.
Nun wollen auch unsere Industrie- und Handelskammern die Möglichkeit haben, das Gewerbeanzeigeverfahren durchführen zu können.
Ich wollte Sie, liebe Kolleginen und Kollegen, mal fragen, ob Sie sich schon mit dieser Problematik auseinander gesetzt haben, und wollte Sie bitten, mir freundlicherweise Ihre Meinung mitzuteilen.
Ich sage schon im voraus
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
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Thema: Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit an der Tankstelle |
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Hallo zusammen!
Ich studiere Öffentliche Verwaltungswirtschaft an der FHVR Berlin und mache zur Zeit ein Praktikum bei der Senatsverwaltung Wirtschaft, Technologie und Frauen (natürlich auch in Berlin), in der Abteilung Gewerberecht.
Folgendes Problem liegt jetzt vor mir:
Eine Tankstellebetreiberin hat ein Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung für ihren Betrieb gestellt. Sie möchtet gerne an ihrer Tankstelle Spielautomat(-en) mit Gewinnmöglichkeit aufstellen.
Meiner Ansicht nach, kann der Antrag nicht positiv beschieden werden, da es sich bei einer Tankstelle nicht um Räumlichkeiten im Sinne der Spielverordnung handelt.
Außerdem ist das Angebot in den "Tankstellen-Shops" in einem nicht unerheblichen Maße auch auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten, so dass auch aus Gründen des Jugendschutzes eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs.3 GewO nicht in Betracht kommt.
Ich möchte gerne alle, die mit dieser Problematik vielleicht schon vertraut sind, und natürlich auch alle anderen bitten, mir zum Thema "Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit an einer Tankstelle" Ihre Meinungen zu schreiben oder vielleicht auch ein paar Tipps zu geben, wie es in einem solchen Fall zu verfahren wäre.
Ich sage im voraus ein riesen
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