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» Verwaltung eigenen Vermögens? «

Hallo zusammen,

so einen Fall hatte ich lürzlich auch: Arbeitsamt gibt aber Geld an den Betroffenen, damit er damit an der Börse zockt!! Davon wollter er leben. Auf die Frage, ob er den Erfahrungen mit solchen Geschäften habe, hat er geantwortet, daß er sich bei den Banken und im Internet informiert hat. Tolle Ausscihten, wie Steuergeld verplämpert wird.

Kurze Rede- langer Sinn: Es liegt kein Gewerbe vor. Der Mann (bei uns bekannt im ganzen Amt als "Börsen-Reiner") hat das Gewerbe abgemeldet. Ich hatte ihm gesagt, daß es entweder Verwaltung eigenen Vermögens nur sein kann (wobei er gar keins hat) oder eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34 c GewO bzw. KWG. Vor diesem bürokratischen Aufwand hatte er Angst.

Interessant ist aber, daß ihn die örtlich zuständige IHK auch noch mit einem Existenzgründerplan auf dieses schmale Brett gehoben hat und die glorreiche AA tut alles, um die Leute aus dem Bezug zu bekommen. Koste es was es wolle und an vielen Gesetzesstangen im Slalom vorbei!

Gruß J. Simon



Gepostet am 19.06.2007 um 13:28 von:
Benutzer: J. Simon
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