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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Umsatzsteuer auf getränke in Spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Umsatzsteuer auf getränke in Spielhallen !
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petergaukler petergaukler ist männlich
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Umsatzsteuer auf getränke in Spielhallen !

hallo

seit ein paar monaten sind sämtl. getränke in spielsalons in baden.- w.
kostenpflichtig !

die betreiber der hallen nehmen nun meist 0,50 € bzw. 1 € pauschal für ein getränk / snack ect.

seither war es ja kostenlos !

muss eigentlich nun auf diesen nicht gerade wenigen umsatz
ganz normal umsatzst. 19 % abgeführt werden , oder gibt es hier unterschiede?

kaffee 7 %

cola fanta wasser saft 19 %

snacks u. süssigkeiten ?

muss man nun eine getränkekasse anschaffen , wie es in der gastronomie
ja demnächst vorgeschrieben wird / ist ?

hier kann bestimmt gmg. aufklären !

pg.
1 02.04.2017 11:41 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
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rosebud rosebud ist männlich
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RE: Umsatzsteuer auf getränke in Spielhallen !

Hi,

wieso kostenpflichtig ?

Wo ist die Rechtsgrundlage?

Wir verschenken Getränke und Snacks weiterhin.
Kundenservice.


Grüsse
2 02.04.2017 15:21 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Solon
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John-Lautner John-Lautner ist männlich
Tripel-As


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Bei uns kostet ein Kaffee 3€ , Cola usw 4€ (0,5l) wieso sollte man etwas verschenken , man hat ja auch Kosten ?!
verwirrt
3 02.04.2017 15:47 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
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