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Zum Ende der Seite springen AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung
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räubertochter räubertochter ist weiblich
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AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung

Vor dem Hintergrund einer steigenden Besteuerung von Automatenaufstellunternehmern und -unternehmen mit Vergnügungsteuer auf Unterhaltungsautomaten hat die AWI die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Erhebung zur Belastbarkeit der Unternehmen mit Vergnügungsteuern beauftragt. Ziel der an über 2.000 Unternehmen versendeten Fragebögen war die Ermittlung eines aus Sicht der Unternehmen maximal tragbaren Vergnügungssteuersatzes.

Die Erhebung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund einschlägiger Urteile wie beispielsweise des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009 (Grundgesetzwidrigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung der Vergnügungsteuer) und dem daraus resultierenden zunehmenden Übergang der Kommunen von der pauschalen Besteuerung pro Automat (Stückzahlmaßstab) auf den sogenannten Wirklichkeitsmaßstab. Für die Aufstellunternehmer und Spielstättenbetreiber bedeutet dies den Wechsel von einer pauschalen Vergnügungsteuer hin zu einer von geräteindividuellen Faktoren bestimmten Besteuerung ihrer Tätigkeit. Mit dieser fortschreitenden Umstellung der Bemessungsgrundlage geht vielfach eine höhere Belastung der Unternehmer und Unternehmen mit Vergnügungsteuern einher. Aus Sicht der DEUTSCHEN AUTOMATENWIRTSCHAFT muss daher die Frage gestellt werden, inwieweit sich diese Entwicklung auf die Existenzfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dieses sollte mit den Ergebnissen der breit angelegten Befragung transparent gemacht werden.

Die hohe Teilnahmequote – repräsentiert sind in der Erhebung circa 38 Prozent der in Deutschland vorhandenen Konzessionen – zeigt die hohe Relevanz des Themas.

Die durch die renommierte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG durchgeführte Erhebung basiert auf durch die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer der teilnehmenden Unternehmen und Unternehmer bestätigten Finanzdaten des in 2009 endenden Geschäftsjahres. Auf dieser Basis kommt die Erhebung zu dem rechnerischen Ergebnis, dass bei Berücksichtigung eines aus Sicht der Automatenwirtschaft angemessenen Unternehmerlohns und einer angemessenen Verzinsung eine maximale Vergnügungsteuerbelastung von 8,82 Prozent auf den Bruttoumsatz (oder 10,50 Prozent auf den Nettoumsatz) der aufgestellten Geldgewinnspielgeräte tragbar ist. Dieser Satz wird inzwischen in zahlreichen Kommunen überschritten.

http://www.awi-info.de/index.php/site/news/405
1 05.12.2011 09:34 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
Solon
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AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung

Hier geht es zu der vollständigen Veröffentlichung.


Die Beteiligungsquote

Von den insgesamt ungefähr 6.000 versandten beziehungsweise verteilten Fragebögen wurden 428 zurückgesendet.
Der Rücklauf entsprach somit auf Basis der ausgesandten Fragebögen einer Quote von ungefähr 6,6 Prozent.

Miese Quote
Die Vergnügungssteuer scheint von vielen Aufstellunternehmen der Branche noch nicht als Problem angesehen zu werden.
Oder warum wurden nicht mehr Fragebögen zurückgesendet???


Grüße

__________________
gmg
2 05.12.2011 12:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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@alle,

was wollen wie eigentlich?

Fantasien anstelle von Rechtssicherheit?

Soll die ständige Stümperei eigentlich immer so weiter gehen? Von Bundesland zu Bundesland?

Befassen sollte man sich erst einmal mit der Berechnungsgrundlage der Mehrwertsteuer im deutschen Glücksspiel. "Einige wenige Unbelehrbare" wollen sie, aber keiner kann sie gesetzesgerecht und kundenbezogen berechnen.

Die Mehrwertsteuerproblematik ist seit 1979 nicht gelöst und dennoch befasst man sich schon wieder mit neuen Steuer-oder Abgabenformulierungen. Was soll dieser Blödsinn?


War oder ist die Fragestellung vom AWI eigentlich realistisch?

Mehrwert- und oder Vergnügungssteuer, Gerätesteuer, etc.?

Spiel-, Wett-, Glücksspiel- und Gerätesteue, etc. und dafür keine Mehrwertsteuer? Oder doch lieber nicht?

Und der Staat verdient dann nocheinmal an der nicht absetzbaren und geleisteten Mehrwertsteuer!

Weil es keine nationalen Regelungen ohne Ausnahmen gibt, bringen versprengte Einzelaktionen nichts, aber auch gar nichts.

gruß
anders

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 05.12.2011 13:00.

3 05.12.2011 12:59 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Otten Otten ist männlich
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RE: AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung

Zitat:
Original von gmg
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Die Beteiligungsquote

Von den insgesamt ungefähr 6.000 versandten beziehungsweise verteilten Fragebögen wurden 428 zurückgesendet.
Der Rücklauf entsprach somit auf Basis der ausgesandten Fragebögen einer Quote von ungefähr 6,6 Prozent.

Miese Quote
Die Vergnügungssteuer scheint von vielen Aufstellunternehmen der Branche noch nicht als Problem angesehen zu werden.
Oder warum wurden nicht mehr Fragebögen zurückgesendet???


Grüße



Was stimmt denn jetzt?

Zitat BA Rundschreiben>:

Ziel der an über 2.000
Unternehmen versendeten Fragebögen war die Ermittlung eines aus Sicht der
Unternehmen maximal tragbaren Vergnügungssteuersatzes.

<Zitat
4 07.12.2011 13:35 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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RE: AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung

Zitat:
Original von Otten
Zitat:
Original von gmg
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Die Beteiligungsquote

Von den insgesamt ungefähr 6.000 versandten beziehungsweise verteilten Fragebögen wurden 428 zurückgesendet.
Der Rücklauf entsprach somit auf Basis der ausgesandten Fragebögen einer Quote von ungefähr 6,6 Prozent.

Miese Quote
Die Vergnügungssteuer scheint von vielen Aufstellunternehmen der Branche noch nicht als Problem angesehen zu werden.
Oder warum wurden nicht mehr Fragebögen zurückgesendet???


Grüße



Was stimmt denn jetzt?

Zitat BA Rundschreiben>:

Ziel der an über 2.000
Unternehmen versendeten Fragebögen war die Ermittlung eines aus Sicht der
Unternehmen maximal tragbaren Vergnügungssteuersatzes.

<Zitat


Also ich habe die Information direkt aus dem Werk der AWI.
Die hat es ja auch in Auftrag gegeben.
Daher wird es ja wohl stimmen.

Aber mit den Zahlen ist da ja immer so eine Sache:

Zitat
Auf Basis der insgesamt in Deutschland vorhandenen Konzessionen ergibt sich eine Rücklaufquote von 37,39 Prozent.



Dh, dass 6,6 % der mittelständischen - "überwiegend als Familienunternehmen geführten" - Betriebe über 37,39 % der Konzessionen in Deutschland verfügen.

Grüße

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5 07.12.2011 14:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung

Eine leichte Entscheidung.

Realitätsverlust auf ganz hoher Ebene?

Ist es hier nicht so: „Wer eine sechs würfelt der erhöht ohne Rücksicht auf eine Erdrosselung die Vergnügungssteuer“. Denn es besteht ja die Klagemöglichkeit mit einem wesentlichen Unterschied, den Verursachern entstehen keine persönlichen Kosten und sie haften auch nicht für ihre Willkürmaßnahmen persönlich.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 07.12.2011 14:12.

6 07.12.2011 14:09 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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