AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung |
räubertochter
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AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung |
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Vor dem Hintergrund einer steigenden Besteuerung von Automatenaufstellunternehmern und -unternehmen mit Vergnügungsteuer auf Unterhaltungsautomaten hat die AWI die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Erhebung zur Belastbarkeit der Unternehmen mit Vergnügungsteuern beauftragt. Ziel der an über 2.000 Unternehmen versendeten Fragebögen war die Ermittlung eines aus Sicht der Unternehmen maximal tragbaren Vergnügungssteuersatzes.
Die Erhebung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund einschlägiger Urteile wie beispielsweise des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2009 (Grundgesetzwidrigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung der Vergnügungsteuer) und dem daraus resultierenden zunehmenden Übergang der Kommunen von der pauschalen Besteuerung pro Automat (Stückzahlmaßstab) auf den sogenannten Wirklichkeitsmaßstab. Für die Aufstellunternehmer und Spielstättenbetreiber bedeutet dies den Wechsel von einer pauschalen Vergnügungsteuer hin zu einer von geräteindividuellen Faktoren bestimmten Besteuerung ihrer Tätigkeit. Mit dieser fortschreitenden Umstellung der Bemessungsgrundlage geht vielfach eine höhere Belastung der Unternehmer und Unternehmen mit Vergnügungsteuern einher. Aus Sicht der DEUTSCHEN AUTOMATENWIRTSCHAFT muss daher die Frage gestellt werden, inwieweit sich diese Entwicklung auf die Existenzfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dieses sollte mit den Ergebnissen der breit angelegten Befragung transparent gemacht werden.
Die hohe Teilnahmequote – repräsentiert sind in der Erhebung circa 38 Prozent der in Deutschland vorhandenen Konzessionen – zeigt die hohe Relevanz des Themas.
Die durch die renommierte Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG durchgeführte Erhebung basiert auf durch die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer der teilnehmenden Unternehmen und Unternehmer bestätigten Finanzdaten des in 2009 endenden Geschäftsjahres. Auf dieser Basis kommt die Erhebung zu dem rechnerischen Ergebnis, dass bei Berücksichtigung eines aus Sicht der Automatenwirtschaft angemessenen Unternehmerlohns und einer angemessenen Verzinsung eine maximale Vergnügungsteuerbelastung von 8,82 Prozent auf den Bruttoumsatz (oder 10,50 Prozent auf den Nettoumsatz) der aufgestellten Geldgewinnspielgeräte tragbar ist. Dieser Satz wird inzwischen in zahlreichen Kommunen überschritten.
http://www.awi-info.de/index.php/site/news/405
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1
05.12.2011 09:34 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung |
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Hier geht es zu der vollständigen Veröffentlichung.
Die Beteiligungsquote
Von den insgesamt ungefähr 6.000 versandten beziehungsweise verteilten Fragebögen wurden 428 zurückgesendet.
Der Rücklauf entsprach somit auf Basis der ausgesandten Fragebögen einer Quote von ungefähr 6,6 Prozent.
Miese Quote
Die Vergnügungssteuer scheint von vielen Aufstellunternehmen der Branche noch nicht als Problem angesehen zu werden.
Oder warum wurden nicht mehr Fragebögen zurückgesendet???
Grüße
__________________ gmg
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2
05.12.2011 12:17 |
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Solon
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anders
Kaiser
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@alle,
was wollen wie eigentlich?
Fantasien anstelle von Rechtssicherheit?
Soll die ständige Stümperei eigentlich immer so weiter gehen? Von Bundesland zu Bundesland?
Befassen sollte man sich erst einmal mit der Berechnungsgrundlage der Mehrwertsteuer im deutschen Glücksspiel. "Einige wenige Unbelehrbare" wollen sie, aber keiner kann sie gesetzesgerecht und kundenbezogen berechnen.
Die Mehrwertsteuerproblematik ist seit 1979 nicht gelöst und dennoch befasst man sich schon wieder mit neuen Steuer-oder Abgabenformulierungen. Was soll dieser Blödsinn?
War oder ist die Fragestellung vom AWI eigentlich realistisch?
Mehrwert- und oder Vergnügungssteuer, Gerätesteuer, etc.?
Spiel-, Wett-, Glücksspiel- und Gerätesteue, etc. und dafür keine Mehrwertsteuer? Oder doch lieber nicht?
Und der Staat verdient dann nocheinmal an der nicht absetzbaren und geleisteten Mehrwertsteuer!
Weil es keine nationalen Regelungen ohne Ausnahmen gibt, bringen versprengte Einzelaktionen nichts, aber auch gar nichts.
gruß
anders
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 05.12.2011 13:00.
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3
05.12.2011 12:59 |
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Otten
Doppel-As
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RE: AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung |
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Zitat: |
Original von gmg
Hier geht es zu der vollständigen Veröffentlichung.
Die Beteiligungsquote
Von den insgesamt ungefähr 6.000 versandten beziehungsweise verteilten Fragebögen wurden 428 zurückgesendet.
Der Rücklauf entsprach somit auf Basis der ausgesandten Fragebögen einer Quote von ungefähr 6,6 Prozent.
Miese Quote
Die Vergnügungssteuer scheint von vielen Aufstellunternehmen der Branche noch nicht als Problem angesehen zu werden.
Oder warum wurden nicht mehr Fragebögen zurückgesendet???
Grüße |
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Was stimmt denn jetzt?
Zitat BA Rundschreiben>:
Ziel der an über 2.000
Unternehmen versendeten Fragebögen war die Ermittlung eines aus Sicht der
Unternehmen maximal tragbaren Vergnügungssteuersatzes.
<Zitat
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4
07.12.2011 13:35 |
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gmg
Foren Gott
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RE: AWI veröffentlicht Erhebung zur Vergnügungssteuerbelastung |
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Zitat: |
Original von Otten
Zitat: |
Original von gmg
Hier geht es zu der vollständigen Veröffentlichung.
Die Beteiligungsquote
Von den insgesamt ungefähr 6.000 versandten beziehungsweise verteilten Fragebögen wurden 428 zurückgesendet.
Der Rücklauf entsprach somit auf Basis der ausgesandten Fragebögen einer Quote von ungefähr 6,6 Prozent.
Miese Quote
Die Vergnügungssteuer scheint von vielen Aufstellunternehmen der Branche noch nicht als Problem angesehen zu werden.
Oder warum wurden nicht mehr Fragebögen zurückgesendet???
Grüße |
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Was stimmt denn jetzt?
Zitat BA Rundschreiben>:
Ziel der an über 2.000
Unternehmen versendeten Fragebögen war die Ermittlung eines aus Sicht der
Unternehmen maximal tragbaren Vergnügungssteuersatzes.
<Zitat |
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Also ich habe die Information direkt aus dem Werk der AWI.
Die hat es ja auch in Auftrag gegeben.
Daher wird es ja wohl stimmen.
Aber mit den Zahlen ist da ja immer so eine Sache:
Zitat
Auf Basis der insgesamt in Deutschland vorhandenen Konzessionen ergibt sich eine Rücklaufquote von 37,39 Prozent.
Dh, dass 6,6 % der mittelständischen - "überwiegend als Familienunternehmen geführten" - Betriebe über 37,39 % der Konzessionen in Deutschland verfügen.
Grüße
__________________ gmg
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5
07.12.2011 14:02 |
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