Wettbüro ? |
petergaukler
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Hallo,
laut meiner Info sind div. Wettbüros nicht berechtigt
die ausgelobte November / Dezemberhlilfe wegen des Lockdowns (bis zu 75%) zu beantragen ,
der Grund sei wohl = weil sie in Deutschland keine Umsatzsteuer bezahlen !?
Wer weiss hier Bescheid ?
pg.
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1
27.12.2020 18:13 |
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Solon
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von gmg:
Das ändert sich erst mit den neuen Maschinen.
Die Maschinen, welche auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen.
Die mit den Casinospielen.
Die neuen Geldspielgeräte ohne PTB Prüfung und PTB-Zulassung. |
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Hallo gmg,
habe ich da etwas verpasst? "Neue Maschinen/Geldspielgeräte ohne PTB-Prüfung und PTB-Zulassung"?
"Virtuelle Automatenspiele" im Internet nach GlüStV 2021 können damit ja wohl kaum gemeint sein! Oder etwa doch?
__________________ PeterSt
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3
29.12.2020 12:26 |
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petergaukler
Kaiser
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von PeterSt
Zitat: |
Original von gmg:
Das ändert sich erst mit den neuen Maschinen.
Die Maschinen, welche auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen.
Die mit den Casinospielen.
Die neuen Geldspielgeräte ohne PTB Prüfung und PTB-Zulassung. |
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Hallo gmg,
habe ich da etwas verpasst? "Neue Maschinen/Geldspielgeräte ohne PTB-Prüfung und PTB-Zulassung"?
"Virtuelle Automatenspiele" im Internet nach GlüStV 2021 können damit ja wohl kaum gemeint sein! Oder etwa doch? |
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Kommt da eine neue Spielautomatengeneration (nicht virtuell) auf uns zu ?
Gruss
pg.
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4
30.12.2020 11:09 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von PeterSt
Zitat: |
Original von gmg:
Das ändert sich erst mit den neuen Maschinen.
Die Maschinen, welche auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen.
Die mit den Casinospielen.
Die neuen Geldspielgeräte ohne PTB Prüfung und PTB-Zulassung. |
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Hallo gmg,
habe ich da etwas verpasst? "Neue Maschinen/Geldspielgeräte ohne PTB-Prüfung und PTB-Zulassung"?
"Virtuelle Automatenspiele" im Internet nach GlüStV 2021 können damit ja wohl kaum gemeint sein! Oder etwa doch? |
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MOIN PeterSt,
genau diese von Catweazle angesprochenen Maschinen meine ich.
Ich verweise auf diesen Beitrag:
https://forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17828
Er hat es recht schön auf den Punkt gebracht.
Die weitere Entwicklung dieser Maschinen bleibt abzuwarten.
Es gibt dann folgende Hardware / Gehäusetypen:
Geldspielgeräte - nach Spielverordnung- mit PTB Prüfung / Zulassung.
Geldspielgeräte ohne PTB Prüfung / Zulassung (Bsp. Gaminatoren)
Geldspielgeräte / Onlineterminals --> mit Sportwettmöglichkeit
Geldspielgeräte / Onlineterminals --> ohne Sportwettmöglichkeit.
Geldspielgeräte / Onlineterminals mit eingebauten Gaminatorenplatinen....
usw.
Die Aufstellung wird bunt werden.
Und die Überprüfung der Terminals wird feingliederig und sehr speziell werden.
Ein Job für echte Spezialisten.
Das passiert, wenn Verwaltungsbeamte ohne irgendwelche Beziehungen zu den Geräteentwicklungen der "Spezialisten--> Programmierer" irgendwelche gutgemeinte Leitlinien schreiben. Man hätte z. B. Kontakt zu den Spezialisten im Vollzug aufnehmen können. Mir fällt da besonders ein Spezialist beim LKA NRW ein...
Warum gibt es z. B. keine Quotenvorgaben für die Onlinegames?
Gab es früher in der "alten SpielV" (bis zur 4.) auch.
Und die Anzeige einer Quote eines Spiels ist halt eben nur die Anzeige eines Spieleservers in Timbuktu oder wo auch immer aufgestellt. Diese Anzeige einer Quote kann stimmen oder auch nicht....
Grüße
__________________ gmg
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5
31.12.2020 07:49 |
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PeterSt
Tripel-As
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Hallo gmg,
besten Dank für die Klarstellung. Abgesehen davon, dass Geldspielgeräte vom - inzwischen nicht mehr ganz so - spontanen Spielen "leben" (Schein rein, spielen, ggf. Gewinn auszahlen lassen; inzwischen erweitert um die Spielerkarte), glaube ich, dass solche Terminals kaum legal sein werden:
§ 22a Abs. 12 GlüStV:
Die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen ist nur über das Internet zulässig. Der stationäre Vertrieb von virtuellen Automatenspielen ist verboten.
Was der Begriff "stationärer Vertrieb" umfasst, wird zu § 21a GlüStV (Sportwetten) in den Erläuterungen genauer beschrieben:
"Der stationäre Vertrieb erfasst sämtliche terrestrischen Vertriebsformen, einschließlich des Vertriebs über mobile Terminals oder sonstige Geräte des Veranstalters."
Ich denke, dass das Wort "sämtlich" sehr umfassend ist.
Ansonsten muss ich daran denken, dass Internet-Terminals in Spielhallen (im Vorzeitalter der 100-%-Smartphone-Abdeckung) sogar die Domains des staatlichen Lottos und von "Aktion Mensch" sperren mussten. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass in einer Pinte ein PC steht, wo ich mich einloggen muss, um dann zu spielen. Geldeinzahlung über Kreditkarte. Auszahlung nicht in cash. Das dürfte selbst für die Hinterzimmer von Kulturzentren zu kompliziert sein. Da wird mit anderen Angeboten "kanalisiert" ...
Aber klar: Wir werden sehen ...
Ich wünsche allseits ein besseres und gesundes 2021!
__________________ PeterSt
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6
31.12.2020 11:38 |
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