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[quote][i]Original von PeterSt[/i]
[quote][i]Original von gmg:[/i]
Das ändert sich erst mit den neuen Maschinen.
Die Maschinen, welche auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen.
Die mit den Casinospielen.
Die neuen Geldspielgeräte ohne PTB Prüfung und PTB-Zulassung.[/quote]
Hallo gmg,
habe ich da etwas verpasst? "Neue Maschinen/Geldspielgeräte ohne PTB-Prüfung und PTB-Zulassung"?
"Virtuelle Automatenspiele" im Internet nach GlüStV 2021 können damit ja wohl kaum gemeint sein! Oder etwa doch?[/quote]

MOIN PeterSt,

genau diese von Catweazle angesprochenen Maschinen meine ich.
Ich verweise auf diesen Beitrag:
[URL]https://forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17828[/URL]

Er hat es recht schön auf den Punkt gebracht.
Die weitere Entwicklung dieser Maschinen bleibt abzuwarten.

Es gibt dann folgende Hardware / Gehäusetypen:
Geldspielgeräte - nach Spielverordnung- mit PTB Prüfung / Zulassung.
Geldspielgeräte ohne PTB Prüfung / Zulassung (Bsp. Gaminatoren)
Geldspielgeräte / Onlineterminals --> mit Sportwettmöglichkeit
Geldspielgeräte / Onlineterminals --> ohne Sportwettmöglichkeit.
Geldspielgeräte / Onlineterminals mit eingebauten Gaminatorenplatinen....
usw.

Die Aufstellung wird bunt werden.
Und die Überprüfung der Terminals wird feingliederig und sehr speziell werden.
Ein Job für echte Spezialisten.

Das passiert, wenn Verwaltungsbeamte ohne irgendwelche Beziehungen zu den Geräteentwicklungen der "Spezialisten--> Programmierer" irgendwelche gutgemeinte Leitlinien schreiben. Man hätte z. B. Kontakt zu den Spezialisten im Vollzug aufnehmen können. Mir fällt da besonders ein Spezialist beim LKA NRW ein...
Warum gibt es z. B. keine Quotenvorgaben für die Onlinegames?
Gab es früher in der "alten SpielV" (bis zur 4.) auch.
Und die Anzeige einer Quote eines Spiels ist halt eben nur die Anzeige eines Spieleservers in Timbuktu oder wo auch immer aufgestellt. Diese Anzeige einer Quote kann stimmen oder auch nicht....

Grüße



Gepostet am 31.12.2020 um 07:49 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119205#post119205


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