Salzburg verschärft Regeln für Wettbüros |
räubertochter
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Salzburg verschärft Regeln für Wettbüros |
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Neues Gesetz in Begutachtung: strengere Strafen, Verbot von Livewetten und Wettkarten mit Selbstsperren Salzburg – Der durchschnittliche Spielsüchtige ist männlich, 40 Jahre alt, verheiratet, berufstätig oder seit kurzem arbeitslos, zeichnet die klinische Gesundheitspsychologin Tina Eigenberger ein Bild. Sie leitet in Salzburg die Spielsuchtambulanz. Bevor ein Betroffener in der Ambulanz Hilfe suche, habe er im Schnitt bereits seit fünf Jahren ein Problem. Es handle sich um eine Abhängigkeitserkrankung, die auch als Persönlichkeits- und Verhaltensstörung klassifiziert werde, erklärt Eigenberger. Die Sucht zeige sich in einer ständigen emotionalen und gedanklichen Beschäftigung mit Glücksspiel und einer hohen Toleranzentwicklung gegenüber Verluste und immer höher werdenden Einsätzen. Hinzu komme der Kontrollverlust und die Entzugserscheinungen, sagt die Psychologin. Spielsüchtige könnten nicht mehr steuern, wie häufig sie spielen und wie viel sie ausgeben. Sie spielen, um Problemen zu entkommen, und versuchen Verluste mit neuen Gewinnen auszugleichen. Dabei belügen sie Freunde und Familie, um die Sucht zu verheimlichen, und vernachlässigen andere Lebensbereiche. Land will Jugend- und Spielerschutz erhöhen In Salzburg geht man von mindestens 5.000 Spielsüchtigen aus, konkrete Zahlen gibt es aber nicht. Das Land Salzburg will nun mit einer Verschärfung des Wettunternehmergesetzes den Jugend- und Spielerschutz erhöhen sowie die Überwachungsmöglichkeiten und Strafen bei Verstößen erhöhen. Der Gesetzesentwurf ist derzeit in Begutachtung. Bis März 2017 soll die Novelle fertig sein. Nach Wiener Vorbild sollen auch in Salzburg Liveereigniswetten, wie etwa auf den nächsten Einwurf oder die nächste gelbe Karte, explizit verboten werden. "Solche Livewetten sind eigentlich Glücksspiel", sagt der Landtagsabgeordnete Simon Hofbauer (Grüne), der das Gesetz mitverhandelt hat. Würden diese Livewetten in hoher Frequenz gespielt werden, entstünde ein ähnlich hohes Spielsuchtrisiko wie bei Glücksspielautomaten. Automaten sind wie in Wien auch in Salzburg verboten, sofern sie keine Lizenz der Bundesregierung haben. Diese besitzen nur die Kasinos. "Über den Umweg des Wettgesetzes sollen auch die illegalen Automaten aus den Lokalen verschwinden", erklärt Hofbauer. Um illegalen Aktivitäten Einhalt zu gebieten, ist der Behörde jederzeit Zutritt zu gewähren. Ist ein Lokal während der Öffnungszeiten versperrt, dürften die Bezirksverwaltungsbehörde und die Finanzpolizei sich auch zwangsweise Zutritt verschaffen. Elektronisches Wettbuch Künftig sollen Wettterminals nur noch mit personalisierter Wettkarte zugänglich sein. Die Wettunternehmen müssen ein elektronisches Wettbuch führen. Darin müssen alle Wetten aufgelistet werden. Von den Behörden kann das Wettbuch fünf Jahre lang eingesehen werden. Bei problematischem Spielverhalten soll es außerdem die Möglichkeit einer Selbstsperre geben. Besteht die begründete Annahme für eine Gefährdung des Existenzminimums von Spielern, so sind die Unternehmen sogar zu einer Fremdsperre verpflichtet. Wenn ein Unternehmer zweimal gegen das Wett-, Glücksspiel- oder Jugendschutzgesetz verstößt, wird ihm die Lizenz entzogen. Mindestabstände schwer durchzusetzen Die SPÖ hat angeregt, auch Mindestabstände zwischen Wettbüros und Kindergärten, Schulen und Horten sowie zwischen Wettbüros untereinander vorzuschreiben. Dieser Passus werde in der Begutachtung noch rechtlich geprüft, sei aber schwer durchzusetzen, sagt Hofbauer. Das neue Wiener Wettengesetz ist mit ähnlichen Verschärfungen Mitte März vom Landtag beschlossen worden. In Tirol wurde das Gesetz 2015 novelliert, in Vorarlberg bereits 2011. Der Automatenverband spricht von einem "Pfuschgesetz": Die Konsumenten würden zu unkontrollierbaren Onlinewetten im Ausland getrieben werden. Einzelne Anbieter würden bevorzugt werden, um Konkurrenten auszuschalten, heißt es in einer Aussendung. Der Verband prognostiziert Klagen bis hin zum Europäischen Gerichtshof.
http://derstandard.at/2000034160672/Salz...fuer-Wettbueros
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07.04.2016 08:38 |
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Solon
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schindel
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Ist ein Lokal während der Öffnungszeiten versperrt, dürften die Bezirksverwaltungsbehörde und die Finanzpolizei sich auch zwangsweise Zutritt verschaffen. Eigentlich unglaublich, wie leicht man die Anfordernis für einen richterlichen Haussuchungsbefehl umgehen kann. Man sagt einfach, da sei vielleicht ein Wettlokal und verschafft sich Zutritt.
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23.04.2016 07:53 |
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Solon
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räubertochter
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Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die vielen Wettbüros ohnehin anderen Zwecken dienen als nur dem Wetten auch zB Sportereignisse.
Sehr häufig unterhalten sie große Lokale an guten Standorten, in denen meistens aber kaum wer drin ist. Es kommt dann immer das Argument dass ja viele Wetten auch über das Internet abgewickelt würden - aber eben genau dann wäre ein teures Lokal ja völlig unsinnig.
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14.06.2016 07:35 |
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