Feilbieten von Speiseeis |
Petra Mohnes
Tripel-As
Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.698.492
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Guten Morgen zusammen,
ein Bürger beabsichtigt, aus einem mobilen Verkaufswagen im Umherziehen Speiseeis feilzubieten.
Nach § 55 a GewO bedarf einer Reisegewerbekarte nicht, wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder ... vertreibt.
In das Feilbieten von Speiseeis hierunter zu fassen?
Besten Dank für rasche Antworten!
Gruß
Petra Mohes
|
|
1
27.07.2007 10:20 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Schwarzer
König
Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.560
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Feilbieten von Speiseeis |
|
Frau Kollegin.
Den Fall sehe ich kritisch. Zwar kann man mit gutem Willen im Einklang mit der Gewerbeordnung das Feilbieten von Speiseeis als Lebensmittelverkauf betrachten, aber in aller Regel wollen die Eis-dieler doch möglichst flexibel z.B. die Badeseen oder sonstige Ecken abklappern und dort das Gefrorene unter die Menschheit zu bringen. Voraussetzung für die Qualifizierung als Lebensmittelhändler im erlaubnisfreien Reisegewerbe ist ja, dass er in kurzen Zeitabständen immer an derselben Stelle verkauft. Aus praktischer Sicht sehe ich das hier weniger.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
|
|
2
27.07.2007 10:36 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Petra Mohnes
Tripel-As
Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.698.492
Nächster Level: 1.757.916
Themenstarter
|
|
Der Eis-dieler möchte in reinen Wohngebieten täglich seine Tour fahren und an bestimmten Stellen kurz anhalten und dort das Eis feilbieten.
Okay, wenn er hierfür einer Reisgewerbekarte bedarf, wie schaut es dann mit seinem beschäftigten Personal aus. Er ist im Besitz von 2 Verkaufswagen. Der zweite Verkaufswagen soll von einem Beschäftigten geführt werden.
Nach MEG II
§ 60 c wird wie folgt geändert:
(2) Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen ...
Demnach wäre dem Antragsteller eine Reisegewerbekarte, des Weiteren wäre für den Beschäftigten eine Zweitschrift auszustellen.
Hiermit ist wohl die Zweitschrift gemeint, die zuvor nur für das Schaustellergewerbe gegriffen hat???
Richtig?
|
|
3
27.07.2007 10:57 |
|
|
Petra Mohnes
Tripel-As
Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.698.492
Nächster Level: 1.757.916
Themenstarter
|
|
Der Bundesrat hat am 06. Juli 2007 das "Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II) durchgewunken.
|
|
5
27.07.2007 11:14 |
|
|
Petra Mohnes
Tripel-As
Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.698.492
Nächster Level: 1.757.916
Themenstarter
|
|
Besten Dank an Routinier Schwarzer.
Dennoch wäre ich daran interessiert, zu erfahren, wie es anderswo mit den Eisanbietern gehandhabt wird.
|
|
6
27.07.2007 11:19 |
|
|
Schwarzer
König
Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.560
Nächster Level: 5.107.448
|
|
Aber das Teil ist, soweit ich weiß, noch nicht veröffentlicht. Mich deucht, King Puz.zle wird uns wohl in Bälde unterrichten.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
|
|
8
27.07.2007 11:21 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.253.419
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hi,
Speiseeis ist ein gefrorenes Lebensmittel und erfüllt die TBM des Begriffs "Lebensmittel" i.S. des LMB.
Ich bin daher der Meinung, dass der gute Mann keine RGK benötigt, wenn er (wie er angibt) einen festen Tourenplan hat und an festen Stellen zu bestimmten Zeiten zu halten pflegt.
Viele Grüße
A. Thien
|
|
9
27.07.2007 11:21 |
|
|
Petra Mohnes
Tripel-As
Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.698.492
Nächster Level: 1.757.916
Themenstarter
|
|
Immer wieder Interessant,
wie unterschiedlich die Auffassungen/Meinungen sind.
|
|
10
27.07.2007 11:29 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.253.419
Nächster Level: 7.172.237
|
|
LMG war natürlich ein "großer" Fauxpas von mir.
Das neue LFGB verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Aber auch danach ist Speiseeis selbstverständlich ein Lebensmittel.
|
|
11
27.07.2007 11:37 |
|
|
Schwarzer
König
Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.560
Nächster Level: 5.107.448
|
|
Stimmt Frau Mohnes. Aber gerade das macht doch Spaß. Wär doch langweilig, wenn diese unsere Republik nur von Rechthabern und Jasagern verwaltet würde.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
|
|
12
27.07.2007 11:40 |
|
|
Petra Mohnes
Tripel-As
Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.698.492
Nächster Level: 1.757.916
Themenstarter
|
|
Herr Schwarzer,
ja, da haben Sie absolut Recht, ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu.
Das Forum ist eine Bereicherung für uns alle!
|
|
13
27.07.2007 12:01 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.043.943
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Also unsere Eisdieler/-dealer haben alle eine Reisegewerbekarte...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
14
03.08.2007 09:17 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.253.419
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Dann haben die wahrscheinlich auch keinen festen Tourenplan (bestimmte Zeit-fester Ort), sondern klappern "wahllos" die Wohnstraßen, Badeseen und Spielplätze ab. Das wird auch wohl die Regel bei den meisten Eiswagen sein, aber
es gibt Ausnahmen.
VG
A. Thien
|
|
15
03.08.2007 09:29 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.043.943
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Klar kann ich sagen, dass nach der Definition eines Lebensmittels ("Lebensmittel" ist Sammelbegriff für alle Stoffe, die der Mensch im rohen, zubereiteten oder verarbeiteten Zustand zu sich nimmt, um sich zu ernähren. Lebensmittel werden unterteilt in pflanzliche und tierische Lebensmittel. Genussmittel zählen nicht zu den Lebensmitteln, da sie keine Nährstoffe enthalten.) Eis zweifelsfrei ein solches ist. Und dann in § 55 I 9 GewO gehen und lesen, dass einer RGK nicht bedarf, wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Abständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt. Aber wir stehen einfach auf dem Standpunkt, dass die Eisdealer gerade eine feste Tour mit festen Zeiten nicht haben, sondern mal da und mal da halten. Steht dort eine Gruppe Kinder rum, wird angehalten, und wenn dort drüben mit Kundschaft zu rechnen ist, auch. Den Eisdealer als Ausnahme möchte ich sehen...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
16
03.08.2007 09:35 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.253.419
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Klar, sag ich doch, dass die meisten Eiswagen wohl eher "wahllos" durch die Gegend fahren, aber es gibt tatsächlich Ausnahmen. Das habe ich selbst erlebt und überprüft. Von daher würde ich mich hüten, von vornherein irgend etwas zu unterstellen.
Aber, in einem netten Gespräch erfährt man sowieso alles!
|
|
17
03.08.2007 09:42 |
|
|
4X4
Doppel-As
Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 817.527
Nächster Level: 824.290
|
|
Zitat: |
Dennoch wäre ich daran interessiert, zu erfahren, wie es anderswo mit den Eisanbietern gehandhabt wird. |
|
Wir haben hier eine Eisdiele mit mehreren Verkaufswagen. Der Inhaber erscheint (bisher) regelmäßig im Frühjahr mit neuen Angestellten und beantragt die RGK. Im Herbst bringt er die Karten ebenso regelmäßig zurück.
Feste Touren fahren die nicht, sonder halten wo es lohnt.
Na ja, werd den Inhaber dann im Herbst auf MEG II hinweisen. Sofern dieses bis dahin veröffentlicht ist...
|
|
18
03.08.2007 10:40 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 152.019 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.930.683
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|