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So isses.
Wenn Sie zu derAnsicht kommen, dass der Eismann Lebensmittelhändler ist, dann muss er das Gewerbe nach § 55 c anmelden.

Wenn er Beschäftigte hat und die RGK benötigt, dann so wie Sie es gesagt haben. Aber ich habe keine Ahnung, ob das MEG II schon veröffentlicht ist.



Gepostet am 27.07.2007 um 11:10 von:
Benutzer: Schwarzer
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