unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeanmeldung Historischen Dorffest » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung Historischen Dorffest
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Donau-Ries-Höck Donau-Ries-Höck ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 16.03.2011
Beiträge: 10
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 47.911
Nächster Level: 49.025

1.114 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






geschockt Gewerbeanmeldung Historischen Dorffest

:gruessgott

Wir haben eine Frage. Eine unserer kreisangehörigen Städte hat eine Gewerbeanzeige mit der Tätigkeit "Gemeinsamer Betrieb des historischen Dorffestes 2012" entgegengenommen. Dabei haben sich mehrere ortsansässige Vereine zu einer GbR zusammengeschlossen und zur Organisation ihres 3-tägigen Dorffestes ein Gewerbe angemeldet.

Ist hier in Bezug auf die Dauerhaftigkeit überhaupt eine Anzeige nach § 14 GewO nötig? Was müsste man anstelle der Gewerbeanzeige sonst machen, denn dieses Fest wirft aus Erfahrung einen ziemlich hohen Gewinn ab?

Vielen Dank

Liebe Grüße aus Donauwörth

__________________
Höck smile
1 20.11.2012 09:41 Donau-Ries-Höck ist offline Beiträge von Donau-Ries-Höck suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.149.828
Nächster Level: 10.000.000

850.172 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Bad Fallingbostel,
nach meiner Ansicht ist die Organisation des 3-tägigen Dorffestes kein Gewerbe. Es käme hier auch wohl nicht darauf an, wie lange das Fest dauert, sondern wie lange, mit welcher Nachhaltigkeit usw. die Vereine die Organisitionstätigkeiten ausüben. Etwas Anderes wäre es, wenn jemand im Auftrag Dritter dauerhaft verschiedene Feste und Veranstaltungen organisiert. Diese Anzeige müßte m.E. zurückgewiesen werden.

Da eine GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, hatten (wenn schon denn schon) alle 3 Vereine ein Gewerbe anmelden müssen.

Ich würde das Fest eher als festsetzbares Volksfestoder einen Jahrmarkt ansehen wollen. Die Festsetzung müßte dann eine verantwortliche natürliche oder juristische Person beantragen oder, wenn sie es denn wollen, alle 3 Vereine jeweils für sich.

Das mit dem hohen Gewinn wäre mit dem Finanzamt zu klären.

Viele Grüße, Regina Runge
2 20.11.2012 13:21 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Anna-Maria Preis Anna-Maria Preis ist weiblich
Jungspund

vormals: Anna-Maria Kreß

Dabei seit: 25.08.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 107.180
Nächster Level: 125.609

18.429 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Tag!

Bei uns gibt es einen ähnlichen Fall. Hier haben sich allerdings drei Gewerbetreibende (Metzger und Weinhändler) zu einer GbR zusammengetan um dass alljährliche Weinfest auszurichten (selbstverständlich wurden drei Gewerbeanmeldungen jeweils mit dem Zusatz "GbR" vorgenommen).
Es wurde ein entsprechender Stadtratsbeschluss gefasst, wonach die drei Veranstalter mit der Durchführung der Weinfeste bis 2016 beauftragt wurden.
Die Fortführungsabsicht ist somit gegeben und eine Gewerbeanmeldung insofern unproblematisch.

An welchem Merkmal der gewerblichen Tätigkeit sollte es denn fehlen?
Die Tätigkeit ist erlaubt, wird von den drei Vereinen selbständig ausgeübt, ist auf Dauer angelegt (Organisation dauert sicher länger als 3 Tage...) und die Gewinnerzielungsabsicht steht offenbar auch außer Frage.

Herzliche Grüße
Anna-Maria Kreß
3 20.11.2012 15:15 Anna-Maria Preis ist offline E-Mail an Anna-Maria Preis senden Beiträge von Anna-Maria Preis suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.149.828
Nächster Level: 10.000.000

850.172 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hm, ja, aber werden sie denn tatsächlich von verschiedenen Ausrichtern jeweils mit der Ausrichtung von Festen beauftragt und wie ist das mit der Bezahlung für die Organisation der Feste? Gibt es da einen Festpreis, gab es ein Angebot? Bezahlt die Stadt nach Aufwand? Organisiern die 3 auch Feste z.B. für andere Kommunen? Beziehen die Organisatoren von allen anderen Teilnehmern Standgebühren?

Die Gewinnerzielungsabsicht bezüglich des Umsatzes auf dem Fest steht außer Frage. Und alle 3 sind mit ihrem Stand auf dem Fest auch selbständig (vermutlich im Reisegewerbe?) tätig.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier ganz falsch liege, mit der Gewerblichkeit der Organisation nur eines Festes im Jahr für nur eineen Auftraggeber habe ich so meine Probleme.

Viele Grüße, Regina Runge
4 20.11.2012 15:56 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.711.503
Nächster Level: 11.777.899

66.396 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

Zitat:
Original von Runge Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier ganz falsch liege, mit der Gewerblichkeit der Organisation nur eines Festes im Jahr für nur eineen Auftraggeber habe ich so meine Probleme.

Habe ich auch.

Eine Tätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie planmäßig und nachhaltig für nicht nur vorübergehende Zeit fortgesetzt entfaltet werden soll (Friauf, GewO , § 1 Rn. 96).

Nur einmalige Handlungen stellen idR nur dann ein Gewerbe dar, wenn eine Wiederholungsabsicht erkennbar ist. Nur Ausnahmsweise kann auch ein einzelnes (großes) Projekt als Gewerbebetrieb angesehen werden. Der zitierte Kommentar nennt als Beispiel industrielle Großvorhaben oder die Errichtung größerer Gebäudekomplexe zum späteren Verkauf. Das ist dann aber doch eine ganz andere Kategorie als ein Dorffest … Kopfkratz
5 20.11.2012 16:10 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Anna-Maria Preis Anna-Maria Preis ist weiblich
Jungspund

vormals: Anna-Maria Kreß

Dabei seit: 25.08.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 107.180
Nächster Level: 125.609

18.429 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







... ich bin wohl fälschlicher Weise davon ausgegangen, dass dieses Dorffest nicht nur einmal von den Veranstaltern ausgerichtet werden soll/wird.
Insofern unterscheidet sich der Fall hier natürlich von unserem.
Sorry.
6 20.11.2012 16:15 Anna-Maria Preis ist offline E-Mail an Anna-Maria Preis senden Beiträge von Anna-Maria Preis suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.149.828
Nächster Level: 10.000.000

850.172 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Einmal noch ich @ Anna Maria Kreß,
soll denn von den 3 Veranstaltern tatsächlich Gewinn aus der Organisation (nicht der Teilnahme) des Festes gezogen werden? Ich habe nach wie vor auch in Ihrem Fall Zweifel an der Gewerblichkeit dieser Tätigkeit.

Viele Grüße und einen schönen Feierabend,
Regina Runge
7 20.11.2012 17:44 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Anna-Maria Preis Anna-Maria Preis ist weiblich
Jungspund

vormals: Anna-Maria Kreß

Dabei seit: 25.08.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 107.180
Nächster Level: 125.609

18.429 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen Frau Runge!

Die drei Veranstalter erzielen selbstverständlich aus der Organisation des Weinfestes Gewinne (z.B. durch die Erhebung von Standmieten), unabhängig davon, ob sie selbst irgendetwas auf dem Fest verkaufen. Die Höhe ist für die Beurteiltung der Gewerbsmäßigkeit ja unerheblich.

Vergleichbar ist die Veranstaltung von Trödelmärkten. Hier muss der jeweilige Veranstalter ja auch ein stehendes Gewerbe anmelden (ob er dann auf dem Markt selbst verkauft ist erstmal unwichtig), oder sehen Sie das hier ebenfalls kritisch?

Viele Grüße,
Anna-Maria Kreß
8 21.11.2012 09:06 Anna-Maria Preis ist offline E-Mail an Anna-Maria Preis senden Beiträge von Anna-Maria Preis suchen
Donau-Ries-Höck Donau-Ries-Höck ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 16.03.2011
Beiträge: 10
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 47.911
Nächster Level: 49.025

1.114 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Donau-Ries-Höck


www.Fiat-126-Forum.de







Vielen Dank für euren zahlreichen Antworten. Hat mich sehr gefreut, da für mich gute brauchbare Ansätze dabei sind.

Jedoch muss ich das "Dorffest" glaub noch genauer erklären. Es wurde eine einzige Gewerbeanzeige nach 14 eingereicht. Der Name des Betriebes in Feld 1 lautet "Historischen Dorffest ... GbR". Als gesetzliche Vertreter sind die 3 Vorstände der Vereine (Schützenverein, Sportverein und Musikverein) eingetragen.

Dieses Dorffest unterliegt weder der Marktfestsetzung noch sonstiges. Es handelt sich hierbei mehr um eine Veranstaltung die lediglich der Anzeige nach 19 LStVG und der Genehmigung nach § 12 GastG bedarf. Es ist somit mehr eine Veranstaltung, vergleichbar mit einem großen Stadtfest. Dieses Dorffest dauert vom 16. Mai - 19. Mai 2012. Fortsetzungabsicht ist nicht gegeben, da diese GbR lediglich für dieses Fest gegründet wurde.

Fraglich ist für mich nur, ob die Vorbereitung bzw. Organisation bereits als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden kann?

__________________
Höck smile
9 21.11.2012 10:18 Donau-Ries-Höck ist offline Beiträge von Donau-Ries-Höck suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.149.828
Nächster Level: 10.000.000

850.172 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen ins Forum,
wenn die 3 Gewerbetreibenden häufiger, wenn auch in großen Abständen, als Veranstalter auftreten und über Standgebühren einen Gewinn erzielen, kann das auch m.E. durchaus gewerblich sein.
Es kommt auch hier,, wie im Gewerberecht so oft, auf den Einzelfall an.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,

Regina Runge
10 23.11.2012 09:44 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Anna-Maria Preis Anna-Maria Preis ist weiblich
Jungspund

vormals: Anna-Maria Kreß

Dabei seit: 25.08.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 107.180
Nächster Level: 125.609

18.429 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







So, jetzt meld ich mich doch nochmal kurz.

@ Donau-Ries-Höck:
Die gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit an sich steht m.E. völlig außer Frage.
Der Knackpunkt ist und bleibt wohl die Fortführungsabsicht!
Da hier aber laut Ihrer Aussage keine weiteren Veranstaltungen organisiert werden sollen, ist die Tätigkeit nicht auf Dauer angelegt und ich verweise gern auf die Ausführungen von Kollege Mischner.

Eine Gewerbeanmeldung scheidet also aus.

Zu veranlassen ist damit wohl - von der Anzeige nach LStVG und Genehmigung nach GastG abgesehen - nichts weiter.

Herzliche Grüße

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Anna-Maria Preis: 23.11.2012 11:39.

11 23.11.2012 11:37 Anna-Maria Preis ist offline E-Mail an Anna-Maria Preis senden Beiträge von Anna-Maria Preis suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeanmeldung Historischen Dorffest


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.11.2023 14:07 von lp     16.11.2023 10:08 von lp   Views: 57.952
Antworten: 4
Gewerbeanmeldung - Vermögensverwaltung Stehendes Gewerbe (allgemein)   10.10.2023 09:56 von josefingerner     12.10.2023 08:00 von Thomas Mischner   Views: 125.964
Antworten: 4
Zweitschrift Gewerbeanmeldung nach Änderungen Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.08.2023 14:10 von MD     31.08.2023 08:18 von MD   Views: 121.738
Antworten: 2
Gewerbeanmeldung Tattoostudio Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.08.2023 11:37 von Gewerbe Hlg     03.08.2023 16:04 von Gewerbe Hlg   Views: 46.907
Antworten: 2
Gewerbeabmeldung ohne Gewerbeanmeldung? Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.11.2022 12:43 von mera6712     21.06.2023 07:18 von Zoller   Views: 703.578
Antworten: 10

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 171.693 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.200.662


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 158 | Gesamt: 0.193s | PHP: 99.48% | SQL: 0.52%