Forum-Gewerberecht

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So, jetzt meld ich mich doch nochmal kurz.

@ Donau-Ries-Höck:
Die gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit an sich steht m.E. völlig außer Frage.
Der Knackpunkt ist und bleibt wohl die Fortführungsabsicht!
Da hier aber laut Ihrer Aussage keine weiteren Veranstaltungen organisiert werden sollen, ist die Tätigkeit nicht auf Dauer angelegt und ich verweise gern auf die Ausführungen von Kollege Mischner.

Eine Gewerbeanmeldung scheidet also aus.

Zu veranlassen ist damit wohl - von der Anzeige nach LStVG und Genehmigung nach GastG abgesehen - nichts weiter.

Herzliche Grüße



Gepostet am 23.11.2012 um 11:37 von:
Benutzer: Anna-Maria Preis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77971#post77971


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