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Hallo aus Bad Fallingbostel,
nach meiner Ansicht ist die Organisation des 3-tägigen Dorffestes kein Gewerbe. Es käme hier auch wohl nicht darauf an, wie lange das Fest dauert, sondern wie lange, mit welcher Nachhaltigkeit usw. die Vereine die Organisitionstätigkeiten ausüben. Etwas Anderes wäre es, wenn jemand im Auftrag Dritter dauerhaft verschiedene Feste und Veranstaltungen organisiert. Diese Anzeige müßte m.E. zurückgewiesen werden.

Da eine GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, hatten (wenn schon denn schon) alle 3 Vereine ein Gewerbe anmelden müssen.

Ich würde das Fest eher als festsetzbares Volksfestoder einen Jahrmarkt ansehen wollen. Die Festsetzung müßte dann eine verantwortliche natürliche oder juristische Person beantragen oder, wenn sie es denn wollen, alle 3 Vereine jeweils für sich.

Das mit dem hohen Gewinn wäre mit dem Finanzamt zu klären.

Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 20.11.2012 um 13:21 von:
Benutzer: Runge
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