Ignoranz Der Automatenaufsteller |
petergaukler
Kaiser
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Ignoranz Der Automatenaufsteller |
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siehe folgenden beitrag:
Spielhallen in der Sperrzeit offen
Frankfurter Betreiber halten sich nur zum Teil an die neue Verordnung – Noch keine Kontrollen des Ordnungsamts
Seit Jahresbeginn müssen Spielhallen in Frankfurt zwischen 3 und 11 Uhr schließen. Michael Stang hält sich noch nicht an die Sperrzeit. Wie mehrere andere Betreiber hat er einen Eilantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht – bis zur Entscheidung hofft er auf die Milde der Ordnungshüter.
Frankfurt. Michael Stang betreibt drei Spielhallen in Frankfurt. Er kämpft auf dem Rechtsweg dafür, sie weiter zwischen 3 und 11 Uhr öffnen zu dürfen. Foto: RüfferMichael Stang betreibt drei Spielhallen in Frankfurt. Er kämpft auf dem Rechtsweg dafür, sie weiter zwischen 3 und 11 Uhr öffnen zu dürfen. Foto: RüfferMichael Stang betreibt drei Spielhallen in Frankfurt. Er kämpft auf dem Rechtsweg dafür, sie weiter zwischen 3 und 11 Uhr öffnen zu dürfen. Foto: Rüffer 10.30 Uhr in Rödelheim. Das "Spielopolis" müsste um diese Zeit eigentlich geschlossen sein. Ist es aber nicht. Die Türen der Spielhalle in der Alexanderstraße lassen sich aufdrücken, dahinter flackern die Lichter von 36 Spielautomaten. Trotz der Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr, die seit dem 1. Januar für Frankfurter Spielhallen gilt, hat Geschäftsführer Michael Stang das "Spielopolis" um 8 Uhr geöffnet.
Wirtschaftlich hat sich das bereits ausgezahlt: Schichtleiterin Uta Weny hat schon 18 Gäste gezählt. Von Zeit zu Zeit fragt sie die Spieler, die auf Barhockern sitzen und Münzen in die Automaten werfen, ob sie etwas trinken möchten. Der Kaffee schmeckt, die Teppiche sind picobello gesaugt. Alles wirkt wie immer. Doch der Schein trügt.
Sattes Bußgeld
Denn Michael Stang weiß genau, dass ihm das Ordnungsamt ein sattes Bußgeld aufdrücken könnte, weil seine Spielhalle geöffnet ist. Nach Angaben der Behörde sind beim ersten Verstoß 110 Euro fällig, plus Auslagen und Gebühren in Höhe von 23,50 Euro. Stang hofft aber, dass die Stadtpolizisten "die Füße vorerst still halten".
Grund für die Hoffnung ist ein Eilantrag, den Stang beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht hat. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dürfte Stang den Spielhallenbetrieb bis zur Entscheidung des VGH über die dort anhängige Normenkontrollklage weiterlaufen lassen. Die Entscheidung über den Eilantrag erwartet Stang für Ende Januar – "bis dahin", so sagt er, "wird vielleicht noch nicht kontrolliert".
Anhängige Klage
Der Hessische Münzautomaten-Verband hat die Normenkontrollklage beim VGH eingereicht, um die neue Sperrzeit-Verordnung zu kippen. Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU) betonte bei der Präsentation der städtischen Regelung im Dezember, dass eine solche Klage keine aufschiebende Wirkung hätte; die Spielhallen müssten sich vom 1. Januar an die Verordnung halten. "Das", so betonte er, "wird auch kontrolliert."
Die Nachfrage beim Ordnungsamt ergibt jedoch, dass es bislang keinerlei Spielhallen-Kontrollen gab. Einen besonderen Grund dafür führt Behördensprecher Michael Jenisch nicht an: Die Stadtpolizisten hätten einfach sehr viele Aufgaben, und die Kontrollen der Spielhallen würden nicht systematisch, sondern "im Rahmen der personellen Ressourcen" auf den üblichen Streifenfahrten durchgeführt.
Jenisch betont aber, dass die neue Verordnung gelte und die Betreiber ihre Spielhallen von 3 bis 11 Uhr zu schließen hätten. Aus dem Hessischen Münzautomaten-Verband ist zu hören, dass sich trotzdem nur ein Teil der Frankfurter Betreiber an die neue Regelung hält. Viele machen es wie Michael Stang, reichen Eilverfügungen ein und hoffen bis zur Entscheidung darüber auf die Milde der Ordnungshüter.
Nach Angaben von Sprecher Harald Pabst sind bis gestern 32 Eilanträge beim VGH eingegangen. "Es werden aber täglich mehr." Die Information, dass "Ende Januar" darüber entschieden werde, bestätigt er nicht.
Unzufriedene Betreiber
Michael Stang, der in Frankfurt und Offenbach insgesamt sechs Spielhallen mit 40 Mitarbeitern betreibt, verteidigt seine Branche, die in Las Vegas viele Touristen anlocke, in Deutschland aber ein Imageproblem habe: Die Behauptung, dass es im Umfeld von Spielhallen mehr Kriminalität gebe als anderswo, sei schlichtweg falsch. Und auch gegen Spielsucht werde eine Menge getan: "Wir schulen alle Mitarbeiter, damit sie Spielsüchtige erkennen und auf sie einwirken können." Dazu gehöre es zum Beispiel, für den Besuch einer Beratungsstelle zu werben.
Bei einer Sperrzeit von 3 bis 11 Uhr müsste in Frankfurt von einem Drei- auf einen Zwei-Schicht-Betrieb umgestellt werden, sagt Stang. "Dadurch wären vier meiner 15 Mitarbeiter in der Stadt überflüssig." Auch Umsatzeinbußen würde es voraussichtlich geben: "Derzeit machen wir 20 bis 30 Prozent unseres Umsatzes zwischen 3 und 11 Uhr." Noch hoffen Stang und seine Mitstreiter auf eine für sie positive Entscheidung des VGH. Der Wind weht ihnen aber stark ins Gesicht.chc (chc)
Artikel vom 05. Januar 2012, 21.40 Uhr (letzte Änderung 07. Januar 2012, 04.31 Uhr)
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/fra...9492178.de.html
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14.01.2012 21:53 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo pg,
ich verstehe den Titel des Beitrags nicht. Warum "Ignoranz"?
Das sind Unternehmer, die rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu sichern.
Verstöße gegen Verordnungen gibt es überall und diese muss man dann entsprechend kontrollieren und ahnden.
Und wenn die Stadt Frankfurt anstatt das Bußgeldverfahren einzuleiten den §29a OwiG nimmt und den komplettten wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen würde
- und dabei werden die Ausgaben für Personal, Strom etc. nicht in Abzug gebracht, weil die Abschöpfung nach dem Bruttoprinzip erfolgt-
dann wird ein Unternehmer es für sich wirtschaftlich abschätzen, ob er das "Spiel" so weiter betreibt oder er sich an die gesetzlichen Spielregeln hält.
Diesen Satz im Beitrag find ich aus ordnungsrechtlicher Sicht "seltsam":
"Sattes Bußgeld
Denn Michael Stang weiß genau, dass ihm das Ordnungsamt ein sattes Bußgeld aufdrücken könnte, weil seine Spielhalle geöffnet ist. Nach Angaben der Behörde sind beim ersten Verstoß 110 Euro fällig, plus Auslagen und Gebühren in Höhe von 23,50 Euro. Stang hofft aber, dass die Stadtpolizisten "die Füße vorerst still halten".
VG
Meike
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15.01.2012 05:23 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
wenn bei der Telekom weitaus schwere Vergehen nicht geahnt werden, warum soll ein Spielhallenbetreiber, der einen Eilantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht hat, extrem hart verfolgt werden?
Er wird ja spätestens mit dem Richterspruch eine Klärung entweder mit oder ohne Folgen erhalten.
Das Öffnungszeitenproblem ist doch noch so jung.
Gruß
anders
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15.01.2012 19:39 |
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