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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » spielhallen könnten schadensersatzansprüche geltend machen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen spielhallen könnten schadensersatzansprüche geltend machen 4 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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bandick bandick ist weiblich
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spielhallen könnten schadensersatzansprüche geltend machen

da viele spielhallenbesitzer und -betreiber ihre existenz gefährdet sehen, drohen dem staat nun schadensersatzklagen in millionen-, wenn nicht gar millardenhöhe. ob derlei ansprüche realistisch sind, wird sich wohl erst noch zeigen müssen, aber das klingt auf jeden fall so, als ob es noch spannend würde.
1 30.05.2011 09:19 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Solon
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LKKS LKKS ist männlich
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der link scheint nicht zu passen...
2 30.05.2011 11:59 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
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bandick bandick ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von bandick


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stimmt. dann noch mal so: http://nachrichten.rp-online.de/politik/...lagen-1.1287516
3 30.05.2011 14:42 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Hi,

das sind doch nur leere Worthülsen!

Als die neue Spielverordnung rauskam, und die Fungames sowie die Jackpots faktisch von Heut auf morgen verboten wurde, hat da jemand auf Schadensersatz geklagt und recht bekommen?

Ich hab jedenfalls bis heute nichts davon gehört.

Insbesondere Verfahren, die Gauselmanngruppe geführt hat, sind mir nicht bekannt.

Paule ist nur sickig, weil seine Strategie, den eigenen Kunden ersteinmal einen Mega-Casino vor der Haustüre zu eröffnen um diese dann in den Konkurs zu bringen, um danach wieder den Markt zu beherrschen nicht aufgeht...

Dumm nur, dass ausgerechnet diese Casinos die Spielsucht durch Verringerung der Hemschwelle für neue Kunden extrem Fördert!

Das wahre Gesicht zeigen nun die Hersteller durch den Vdai : Es wird einfach behauptet, das die Mehrfachkonzessionen den Spielerschutz besser unter Kontrolle halten, als die Einfachkonzessionen!
Jo, alles klar.

Gruß, Zeus
4 31.05.2011 03:05 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
LKKS LKKS ist männlich
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Das sieht nach dem berühmten Pfeifen im Walde aus.

Mir fällt allerdings auf, dass Spenden-Paul zur Zeit agressiv Fernsehwerbung schaltet.
5 31.05.2011 06:55 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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er hat angst um seine megatempel

aber es geht auch ohne grossspielhallen

denn viele dieser megabunker sind ja erst nach der änderung der

spielvero.2006 entstanden
6 31.05.2011 08:55 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Zitat:
Original von LKKS
Das sieht nach dem berühmten Pfeifen im Walde aus.

Mir fällt allerdings auf, dass Spenden-Paul zur Zeit agressiv Fernsehwerbung schaltet.


Man sollte gerade jetzt Ruhe bewahren und keinen falschen Eindruck durch teure Fernsehwerbung verbreiten.
7 31.05.2011 10:02 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
LKKS LKKS ist männlich
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Es fällt schon auf, wenn früher keinerlei Werbung geschaltet wurde und heute agressiv und vor allem wider besseres Wissen die Harmlosigkeit von Geldspielgeräten in den Vordergrund gestellt wird.
8 01.06.2011 06:41 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Meike
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Hallo LKKS,

wirklich disqualifizierende Werbung erfolgt aktuell über den Bayerischen Automatenverband, verkürzt: "Was können wir denn dafür, wenn 0,2 % der Bevölkerung sich nicht im Griff haben."



Aber davon mal abgesehen, gehe ich davon aus, dass die Konzessionäre tatsächlich "gute Karten" haben werden, falls die Varianten des GlüStV so kommen und die erste Kommune versucht die Erlaubnis nach §33 i GewO auf dieser Grundlage zurück zu nehmen.


VG
Meike
9 01.06.2011 13:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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gauselmann droht

ist der staat in seiner gesetzgebung eigentlich noch frei ?


Pressemappe
01.06.2011 | 09:30 Uhr

Automatenunternehmen stellen Schadensersatzforderungen gegen Länder und Kommunen in Aussicht
VDAI-Vorsitzender Gauselmann: "3 x NEIN!"


siehe artikel:
Automatenunternehmen stellen Schadensersatzforderungen gegen Länder und Kommunen in Aussicht
VDAI-Vorsitzender Gauselmann: "3 x NEIN!"

Berlin/Espelkamp (ots) - Erneut hat der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI), Paul Gauselmann, massive Schadensersatzforderungen gegen Länder und Kommunen in Aussicht gestellt, wenn die Änderungen zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag wie bisher vorgesehen in Kraft treten sollten. Hierbei könnte es sich um Schadensersatzforderungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro handeln, die auf die Städte und Gemeinden zukommen. Er hoffe, so Gauselmann, allerdings immer noch auf die Vernunft führender Politiker.

Paul Gauselmann: "Sofern die im Glücksspieländerungsstaatsvertrag angekündigten Forderungen der Länder umgesetzt würden, müssten in einer kurzen Frist bis zu zwei Drittel der rund 150.000 in den gewerblichen Spielhallen aufgestellten Geräte vom Markt genommen werden."

Alle größeren Spielcenter, aber auch viele Einzelspielhallen, müssten geschlossen werden. "Da hängen langfristige Mietverträge und Kreditverträge dran, aber Entschädigungsregelungen sind im Staatsvertrag nicht vorgesehen. Derartige Schließungen kämen einer kalten Enteignung gleich, von der nicht nur die Spielhallenbetreiber, sondern auch deren Vermieter betroffen sind", so Paul Gauselmann auf der Anhörung der Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg.

Gauselmann steht mit seiner Auffassung nicht allein da, denn auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder, warnte vergangene Woche davor, den neuen Glücksspielstaatsvertrag wie geplant zu beschließen und macht verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit Anfange der 50er Jahre auf gesicherter gewerberechtlicher Grundlage und hat so Gauselmann "im Vertrauen auf den Rechtsstaat mehr als vier Milliarden Euro in den letzten Jahren in ihre Unternehmen investiert. Sie hat mehr als 70.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und auf die Gesetze vertraut. Ein solcher Schritt gegen eine ganze Branche wäre ein Schlag ins Gesicht der Unternehmer. Wir gehören zum Mittelstand und sind ganz normal in das Gefüge der deutschen Wirtschaft eingebunden".

Ganz offensichtlich zielen die staatlichen Vorhaben darauf, nicht nur die Einnahmen für das staatliche Monopol zu sichern und zu verbessern, sondern Konkurrenz im Glücks- und Gewinnspielmarkt gar nicht weiter entstehen zu lassen.

"Mit Blick auf die durch das Grundgesetz gesicherte Berufsfreiheit und auf das Eigentumsrecht, stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages geeignet, erforderlich und zumutbar sind. Die Antwort lautet drei Mal Nein, das sage ich ganz klar als Bürger und als Unternehmer und als Steuerzahler und als Repräsentant der Deutschen Automatenwirtschaft und als einer der Hauptbetroffenen", so Gauselmann. Es sei geradezu skandalös, dass ein Freizeitangebot wie das gewerbliche Unterhaltungsspiel "zu Tode reguliert" werden solle, obwohl neueste wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig belegen, dass das gewerbliche Automatenspiel nach Lotto und Lotterien das geringste Gefährdungspotenzial in Sachen "Spielsucht" habe. Andere Spielformen - so auch die staatlichen Glücksspielangebote - seien etwas dreimal so problematisch. "Die Prügel der Bundesländer", so Paul Gauselmann, "treffen den Falschen und nutzen am Ende niemandem - nicht dem Spielerschutz, nicht gewerblichen Glücksspiel und damit auch nicht dem Gemeinwesen, an das die Automatenwirtschaft pro Jahr mehr als 1,5 Milliarden Steuern und Sozialabgaben - allein 400 Millionen davon in Form von Vergnügungssteuern - abliefere."

"Darüber hinaus", so Gauselmann weiter, "gibt es mildere und vor allen Dingen geeignetere Mittel, als die geplanten Maßnahmen, um zum Beispiel die vermeintliche Spielhallenflut zu bekämpfen. Wer nicht auf die regulierende Wirkung der Gesetze des Marktes warten wolle, der habe auch schon jetzt wirkungsvolle rechtliche Mitte. So seien die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten der Kommunen oftmals nicht einmal im Ansatz ausgeschöpft. Gauselmann stellt dazu fest: "Die Kommunen haben es in der Hand, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten bzw. Spielhallen zu steuern. Wenn eine Stadt oder Gemeinde keine Spielhalle in einem bestimmten Gebiet will, dann kann sie es verhindern. Sie muss es nur tun.", Darüber hinaus wären intensivere Kontrollmaßnahmen und ein scharfes Vorgehen gegen schwarze Schafe auf dem gesamten Glücks- und Gewinnspielmarkt mehr als wünschenswert. "Hier gibt es ein erhebliches Vollzugsdefizit."

Ein Ausradieren des gewerblichen Geld-Gewinn-Spiels fördere das illegale Spiel - sei es in der Privatsphäre oder über besonders das Internet. "Manchen scheint nicht bewusst zu sein, dass in mehr als 30 Millionen Haushalten in Deutschland Internetanschlüsse sind, über die man im wahrsten Sinne des Wortes spielend leicht rund um die Uhr an den illegalen Spielangeboten aus dem Ausland teilnehmen kann", führt Paul Gauselmann aus. Derzeit gebe es mehr als 2000 Glücksspielangebote im Internet, davon allein 600 in deutscher Sprache. ZU verhindern seien diese Angebote nicht, soweit sie aus den europäischen Nachbarländern kommen und die jeweiligen Spiele dort legal angeboten werden dürfen. Gauselmann abschließend: "Wer nicht will, dass die Menschen in die Arme illegaler Glücksspielanbieter getrieben werden, der muss alles für den Erhalt eine attraktiven und damit wettbewerbsfähigen Spielangebots tun, das sich nach deutschen Regeln richtet, hier in sozial kontrollierten Räumen 80.000mal in Gast- und Spielstätten mit 230.000 Unterhaltungsspielen mit Geldgewinn stattfindet und für Arbeitsplätze und Steueraufkommen sorgt."
10 01.06.2011 13:50 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
bandick bandick ist weiblich
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hier ein weiterer artikel zu den angedrohten schadensersatzklagen der spielhallenbetreiber aus der welt von heute.
11 08.06.2011 07:52 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
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schauen wir mal


in berlin gelten seit dem 2.6.2011

die benannten scharfen auflagen !

siehe berliner spielhallengesetz
12 08.06.2011 09:16 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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