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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2010-12-15 Offener Brief der Automatenwirtschaft » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2010-12-15 Offener Brief der Automatenwirtschaft 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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2010-12-15 Offener Brief der Automatenwirtschaft

Hier
geht es zu einem offenen Brief der Automatenwirtschaft, in dem die Behörden zum Handeln aufgefordert werden....

Grüße

__________________
gmg
1 15.12.2010 13:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Wie kommt denn der Automatenverband auf die Idee, dass es ein "manipulationssicheres Zählwerk" geben würde?

Da werden nicht einmal die einzelnen Geschäftsvorfälle, wie nach AO vorgeschrieben, aufgezeichnet.
2 16.12.2010 05:11 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Vergnügungssteuererhöhung in Berlin

Ist schon mächtig, die Erhöhung der Vergnügungssteuer in Berlin.
Von 11 auf 20 %.

Wie war das noch mit der VGNST ?
Die Kuh darf gemolken werden, geschlachtet werden darf sie aber nicht.


Wenn man sich dann allerdings solche Urteile mit den fett unterlegten Argumentationsketten ansieht:

Zitat on
Hintergrund war ein neueres Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, das nur eine Höchstgrenze von 15 Prozent für rechtlich zulässig hielt. Darüber hinausgehende Sätze seien unter dem Aspekt des Erdrosselungsverbotes kritisch zu betrachten.

Eine sogenannte „erdrosselnde Wirkung“ liegt vor, wenn dem durchschnittlichen Spielautomatenaufsteller durch die Höhe der Steuer die Möglichkeit genommen wird, seinen Beruf zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen. Das nämlich wird als unzulässiger Eingriff in die Berufswahl gesehen.

Im Emsdettener Fall kamen die Richter des OVG Münster offenbar zu einer anderen Bewertung. Eine erdrosselnde Wirkung liege nämlich nicht vor, wenn ein Spielhallenbetreiber von der Steuerhöhe zwar vertrieben, sein Platz aber durch einen anderen - der die hohe Steuer zahle - eingenommen wird.
Zitat off

dann versteht man die Welt nicht mehr....

Hat schon einmal jemand versucht, mit den Werten der amtlichen Richtsatzsammlung für Spielhallen zu argumentieren ???

Link:

Aktuell 15 - 20 % Reingewinn ivH des wirtschaftlichen Umsatzes ist ja nicht so toll.

Das Produkt ist nicht teurer geworden.
Die VGNSteuer verdoppelt sich jedoch mal eben....

Quo vadis "Stadtsteueramt"??


Grüße

__________________
gmg
3 20.12.2010 18:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
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Genau das passiert wenn Bestechung und Korrption legalisiert wird, was anderes ist nämlich der Lobbyismus nicht.
4 20.12.2010 23:21 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Moin

ich habe da eine etwas andere Beschreibung von Lobbyismus gefunden.

Grüße

__________________
gmg
5 21.12.2010 08:09 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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