Internetcafe-Spielhallenerlaubnis |
kralle
Grünschnabel
Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 40.124
Nächster Level: 49.025
|
|
Internetcafe-Spielhallenerlaubnis |
|
Liebe Kollegen,
ich habe die dankbare Aufgabe meine erste Spielhallenerlaubnis für ein Internetcafe zu erstellen. Es handelt sich bei dieser Betriebsstätte um ein Internetcafe, in dem vernetzt an 20 PCs gespielt wird.
Vielleicht gibt es ja jemand, der eine solche Erlaubnis bereits erteilt hat und ein paar wertvolle Tips geben kann, was inhaltlich über die bekannte Spielhallenerlaubnis hinaus Bestandteil sein sollte. Traumhaft wäre natürlich ein fertiges Muster.
|
|
1
12.04.2006 10:18 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
der_vollstrecker
Haudegen
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.643.139
Nächster Level: 4.297.834
|
|
Oh, ich kann mich noch erinnern. Da kam gerade das Urteil vom BVerwG auf den Markt und ich hatte gerade einen Kunden. Ich habe mich sehr schwer getan und mächtige Bauchschmerzen gehabt.
Das Problem war nicht, dass hier eine Erlaubnis nach § 33 i erteilt werden musste, sondern dass es eine Mischung aus Internetcafe (5 Plätze) und Billardcafe (4 Tische) war. Ja und da möchte und muss man natürlich die Öffnungszeiten, den Alkoholausschank und gg.f den Jugendschutz mit unterbringen, um es wirtschaftlich zu gestalten.
Habe es hinbekommen, vielleicht nicht ganz sauber, aber alle waren zufrieden und ich habe mein Gewissen beruhigt.
Zu allem Überdruss war im benachbarten Ladengeschäft eine Spielhalle, die mit übernommen wurde. Somit habe ich beides zusammengewurfen und folgende Auflage formuliert:
Im Ladenlokal II (siehe Anlage zum Mietvertrag; Seite zum Parkplatz) darf ein kombiniertes Billard- und Internetcafe i.V.m. einer Schankwirtschaft, hierzu ergeht gemäß § 2 Gaststättengesetz eine gesonderte Erlaubnis, betrieben werden. Das Aufstellen von Geldspielgeräten ist hier grundsätzlich nicht gestattet. Im Übrigen darf eine Nutzung als Internetcafe lediglich bis 22.00 Uhr gemäß der Sperrzeitverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SperrZeitV LSA) erfolgen. Ab 22.00 Uhr ist eine Nutzung des gastronomischen Bereichs einschließlich des Billardcafes gestattet.
Alle waren glücklich und sogar die baurechtliche Seite war abgesichert.
Lange Rede...wirklich andere Formulierungen als in einer anderen Spielhallenerlaubniss müssen nicht reingenommen werden, warum auch. Nach richterlicher Sprechung handelt es sich hier um eine Spielhalle, nichts anderes.
Gruß aus ASL
|
|
2
12.04.2006 17:57 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Corleis
Routinier
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.963.058
Nächster Level: 2.111.327
|
|
,
Beispiel Doppelkonzession:
Eine Seite Spielhalle nach §33i,
Zweite Seite Spielhalle nach §33i GeWO, jedoch mit Schankerlaubnis (Alkoholausschank) und Auflage zur Aufstellung von max. 2Geldspielgeräten (Jetzt 3, wie Gaststättenrecht)
Der Antrag wurde gestellt auf Grundlage des Berliner Internet-LAN-Urteils.
Die Erlaubnis wurde mehr als 8 Monate geprüft, beigezogen wurden Landesbehörden...
Ausgestellt durch Stadt W*****, Erlaubnis aus 07/05
[Mod on] Edit by webmaster, 21.04.2006, 06:35, Regeln beachten!!! [Mod off] |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 21.04.2006 01:16.
|
|
3
21.04.2006 01:14 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 285.363 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.314.332
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|