unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Casino Webseiten in Internetcafes » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Casino Webseiten in Internetcafes
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.835.363
Nächster Level: 6.058.010

222.647 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Casino Webseiten in Internetcafes

Wie ist die Rechtslage, wenn öffentliche Internetcafés Zugang zu Webseiten wie Wunderino.de etc. gewähren ?

Legal ?
1 08.11.2018 11:50 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

PeterSt
Tripel-As


Dabei seit: 27.12.2014
Beiträge: 174
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 591.710
Nächster Level: 677.567

85.857 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Casino Webseiten in Internetcafes

Zitat:
Original von dieter116
Wie ist die Rechtslage, wenn öffentliche Internetcafés Zugang zu Webseiten wie Wunde****.de etc. gewähren ?

Nicht einfach!

Zunächst habe ich die URL in der Zitierung unkenntlich gemacht, weil ich keine Werbung für illegales Glücksspiel machen will.

Allerdings scheint man auf der Seite nur kostenlose Probespiele machen zu können.

Es gibt dann aber noch eine ähnliche Domain (den Namen verrate ich aus dem genannten Grund nicht, aber man kann sich ihn denken), wo man um richtiges Geld - d.h. illegal in Deutschland - spielen kann.

Macht sich nun jemand strafbar?

Die Telekom (oder Mitbewerber) nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht, jedenfalls unzweifelhaft dann, wenn sie sich auf die Funktion des Netzbetreibers beschränkt und nicht gleich ein öffentlich zugängliches Endgerät zur Verfügung stellt (so etwas findet man manchmal noch als Überbleibsel aus der Vor-Smartphone-Ära).

Der Betreiber eines Endgeräts in einem Internetcafe oder eines WLANs irgendwo, aber außerhalb einer Spielhalle: Zumindest sind mir keine entsprechende Verfahren bekannt.

Sollte es sich bei dem Internetcafe um eine Spielhalle handeln, wobei zu beachten ist, dass ein ausschließliches Internetcafe zwar nach GewO als Spielhalle gilt (OVG Berlin, 17.12.2002 - 1 S 67.02), aber nicht nach den meisten Landesglücksspielgetzen, so auch in NRW: In einer NRW-Spielhalle müssen die Bestimmungen des Ausführungsgesetzes NRW zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) vom 13. 11.2012 beachtet werden. Darin wird auf das Internetverbot des GlüStV verwiesen, aber es wird auch der Abschluss von Lotterien und Wetten in Spielhallen untersagt (§ 16 Abs. 2 und 6). Online-Casinos sind nicht aufgeführt, wahrscheinlich, weil die Teilnahme dort sowieso illegal ist. Unabhängig davon sollte man entsprechende Inhalte sperren. Dass jemand mit seinem Smartphone, hoffentlich nicht mit einem in der Spielhalle geladenen Akku (...), online zocken kann, und dies nichts anderes ist, zeigt, wie unsinnig weitgehende Auslegungen sind, die normale Internet-Terminals und nicht nur Wett-Terminals dem Verbot unterwerfen.

Abschließende Preisfrage: Was ist mit einem öffentlichen Telefon (früher "Club-Telefon" mit Münzeinfwurf, meist im Gang vor der Toilette), das in einer Spielhalle stehen geblieben ist?

__________________
PeterSt
2 08.11.2018 14:01 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

walterf walterf ist männlich
Routinier


Dabei seit: 26.01.2018
Beiträge: 348
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 791.564
Nächster Level: 824.290

32.726 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Casino Webseiten in Internetcafes

Zitat:
Original von dieter116
Wie ist die Rechtslage, wenn öffentliche Internetcafés Zugang zu Webseiten wie Wunderino.de etc. gewähren ?

Legal ?


Ich verkürze das mal,
öffentliche Internetcafes haben den Status, wenn überhaupt, einer Gaststätte mit Lightkonzession.

Was die ganz sicher nicht dürfen, ist z.B. Wetten vermitteln.
Wettbüros dürfen übrigens keine GSG aufstellen.
Wenn die das machen (Wetten vermitteln) über den vorhandenen Internetanschluss und nehmen dafür Geld,
soll heißen, die sind in irgendeiner Form am Umsatz oder auch am Einsatz beteiligt
sind die dran.
Internet zur Verfügung stellen ist nicht strafbar.
3 08.11.2018 18:53 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Casino Webseiten in Internetcafes


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.411.650
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.223
Antworten: 8
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 779.088
Antworten: 27
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 165.606
Antworten: 33
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 17.076
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 158.987 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.028.611


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 87 | Gesamt: 0.164s | PHP: 99.39% | SQL: 0.61%