Casino Webseiten in Internetcafes |
dieter116
König
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Casino Webseiten in Internetcafes |
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Wie ist die Rechtslage, wenn öffentliche Internetcafés Zugang zu Webseiten wie Wunderino.de etc. gewähren ?
Legal ?
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1
08.11.2018 11:50 |
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
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RE: Casino Webseiten in Internetcafes |
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Zitat: |
Original von dieter116
Wie ist die Rechtslage, wenn öffentliche Internetcafés Zugang zu Webseiten wie Wunde****.de etc. gewähren ?
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Nicht einfach!
Zunächst habe ich die URL in der Zitierung unkenntlich gemacht, weil ich keine Werbung für illegales Glücksspiel machen will.
Allerdings scheint man auf der Seite nur kostenlose Probespiele machen zu können.
Es gibt dann aber noch eine ähnliche Domain (den Namen verrate ich aus dem genannten Grund nicht, aber man kann sich ihn denken), wo man um richtiges Geld - d.h. illegal in Deutschland - spielen kann.
Macht sich nun jemand strafbar?
Die Telekom (oder Mitbewerber) nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht, jedenfalls unzweifelhaft dann, wenn sie sich auf die Funktion des Netzbetreibers beschränkt und nicht gleich ein öffentlich zugängliches Endgerät zur Verfügung stellt (so etwas findet man manchmal noch als Überbleibsel aus der Vor-Smartphone-Ära).
Der Betreiber eines Endgeräts in einem Internetcafe oder eines WLANs irgendwo, aber außerhalb einer Spielhalle: Zumindest sind mir keine entsprechende Verfahren bekannt.
Sollte es sich bei dem Internetcafe um eine Spielhalle handeln, wobei zu beachten ist, dass ein ausschließliches Internetcafe zwar nach GewO als Spielhalle gilt (OVG Berlin, 17.12.2002 - 1 S 67.02), aber nicht nach den meisten Landesglücksspielgetzen, so auch in NRW: In einer NRW-Spielhalle müssen die Bestimmungen des Ausführungsgesetzes NRW zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) vom 13. 11.2012 beachtet werden. Darin wird auf das Internetverbot des GlüStV verwiesen, aber es wird auch der Abschluss von Lotterien und Wetten in Spielhallen untersagt (§ 16 Abs. 2 und 6). Online-Casinos sind nicht aufgeführt, wahrscheinlich, weil die Teilnahme dort sowieso illegal ist. Unabhängig davon sollte man entsprechende Inhalte sperren. Dass jemand mit seinem Smartphone, hoffentlich nicht mit einem in der Spielhalle geladenen Akku (...), online zocken kann, und dies nichts anderes ist, zeigt, wie unsinnig weitgehende Auslegungen sind, die normale Internet-Terminals und nicht nur Wett-Terminals dem Verbot unterwerfen.
Abschließende Preisfrage: Was ist mit einem öffentlichen Telefon (früher "Club-Telefon" mit Münzeinfwurf, meist im Gang vor der Toilette), das in einer Spielhalle stehen geblieben ist?
__________________ PeterSt
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2
08.11.2018 14:01 |
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Solon
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walterf
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RE: Casino Webseiten in Internetcafes |
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Zitat: |
Original von dieter116
Wie ist die Rechtslage, wenn öffentliche Internetcafés Zugang zu Webseiten wie Wunderino.de etc. gewähren ?
Legal ? |
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Ich verkürze das mal,
öffentliche Internetcafes haben den Status, wenn überhaupt, einer Gaststätte mit Lightkonzession.
Was die ganz sicher nicht dürfen, ist z.B. Wetten vermitteln.
Wettbüros dürfen übrigens keine GSG aufstellen.
Wenn die das machen (Wetten vermitteln) über den vorhandenen Internetanschluss und nehmen dafür Geld,
soll heißen, die sind in irgendeiner Form am Umsatz oder auch am Einsatz beteiligt
sind die dran.
Internet zur Verfügung stellen ist nicht strafbar.
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3
08.11.2018 18:53 |
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