Wer erteilt die Spielhallenerlaubnis ? |
tfis
Tripel-As
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Wer erteilt die Spielhallenerlaubnis ? |
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Kann es sein, dass eine Gemeinde eine Spielhallenerlaubnis versagt, der Antragsteller sich dann an den Kreis wendet und dieser die Spielhalle genehmigt, woraufhin die Gemeinde sie erlauben muss ?
Ich dachte immer die Gemeinden sind zuständig ?
Danke im voraus.
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1
02.04.2013 16:11 |
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Solon
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immo2012
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RE: Wer erteilt die Spielhallenerlaubnis ? |
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Zitat: |
Original von tfis
Kann es sein, dass eine Gemeinde eine Spielhallenerlaubnis versagt, der Antragsteller sich dann an den Kreis wendet und dieser die Spielhalle genehmigt, woraufhin die Gemeinde sie erlauben muss ?
Ich dachte immer die Gemeinden sind zuständig ?
Danke im voraus. |
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Der Kreis entscheidet alleine hört aber die Gemeinde dazu
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2
02.04.2013 17:14 |
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Solon
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tfis
Tripel-As
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Danke für die Info.
Die Zuständigkeit in Hessen liegt laut der Zuständigkeitsverordnung zur Gewerbeordnung für das Spielhallengesetz beim Gemeindevorstand.
Also hat der Kreis eigentlich nichts zu melden ?
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4
03.04.2013 10:07 |
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Steffen Balzer
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Hallo,
wurde vllt. Widerspruch eingelegt? Ggfs. ist der Kreis Widerspruchsbehörde.
Gruß, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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5
03.04.2013 11:07 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tfis,
ist hier wirklich ein schriftlicher Ablehnungsbescheid der Gemeinde ergangen
oder wie schon mal üblich, es fragt jmd. telefonisch an, bekommt eine abschlägige Mitteilung und stellt dann trotzdem den Antrag?
Bei kleinen Gemeinden werden auch schon mal Zuständigkeiten "outgesourct",
d.h. es werden dann die Leistungen beim Kries oder Nachbarkommunen eingekauft.
So "sparen" sich z.B. einige Städte selbst Rechnungsprüfungsämter.
VG
Meike
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6
07.04.2013 13:37 |
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tfis
Tripel-As
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Themenstarter
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Hallo zusammen,
danke für die Antworten.
Ich habe jetzt erfahren, dass es um baurechtliche Fragen ging.
Bedeutet das dann, dass gewerberechtlich ein anderer Beschluss gefasst werden kann, oder stehen die beiden "Abteilungen" (Baurecht/Gerwerberecht) faktisch im Zusammenhang ?
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7
09.04.2013 13:24 |
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SteBa
Haudegen
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Im Grunde genommen handelt es sich hier um 2 verschiedene Verwaltungsverfahren, die unterschiedliche Kriterein prüfen und daher auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Es kann daher durchaus sein, dass ein Vorhaben zwar baurechtlich in Ordnung ist, es aber keine gewerberechtliche Erlaubnis bekommen kann.
Im Idealfall beteiligt die Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren die Gewerbebehörde, so dass etwaige Probleme früh angesprochen und evtl. noch aus der Welt geschaffen werden können, um o.g. Fälle möglichst zu vermeiden.
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8
09.04.2013 13:36 |
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