Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz |
Espel
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Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz |
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Für eine gaststättenrechtl. Erlaubnis wurde bisher immer das Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gefordert.
Heute kam ein Gastronom um Papiere zu bringen - außer das o.g. Schriftstück. Er sagte, dass dies nicht mehr benötigt wird!?!
Wer hat davon schon was gehört? Ist mir mal wieder was entgangen???
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Espel
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30.03.2006 13:56 |
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Solon
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Boshamer
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RE: Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz |
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Das wäre mir ja ganz neu, dass gerade das weggefallen sein soll. Bei uns wird das auch noch immer verlangt.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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2
30.03.2006 14:11 |
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Solon
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Ingolstadt
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RE: Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz |
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Lieber Kollege,
es scheint sich hier um eine der üblichen Flüsterparolen zu handeln, die wahrscheinlich nach dem System der "Stillen Post" entstehen. Aus der Tatsache, dass für das Verabreichen von zubereiteten Speisen keine Gaststättenerlaubnis mehr erforderlich ist, wurde wohl von der Schluss gezogen, dass man auch keine IS-Belehrung mehr braucht.
In Zeiten von Rinderwahn, Gammelfleisch und Gen-Lebensmitteln würde der Verbraucher auf jede Reduzierung der Sicherheitsstandards mit Unverständnis reagieren, auch wenn der tatsächlich Nutzen der Belehrung noch nicht hinterfragt wurde.
Erklärung der "Stillen Post":
Sonnenfinsternis
Der Oberst zum Adjutanten:
Morgen früh ist eine Sonnenfinsternis, etwas, was nicht alle Tage passiert. Die Männer sollen im Drillich auf dem Kasernenhof stehen und sich das seltene Schauspiel ansehen. Ich werde es ihnen erklären. Falls es regnet, werden wir nichts sehen, dann sollen sie in die Sporthalle gehen.
Adjutant zum Hauptmann:
Befehl vom Oberst. Morgen früh um neun ist eine Sonnenfinsternis. Wenn es regnet, kann man sie vom Kasernenhof aus nicht sehen, dann findet sie im Drillich in der Sporthalle statt. Etwas, was nicht alle Tage passiert. Der Oberst wird's erklären, weil das Schauspiel selten ist.
Hauptmann zum Leutnant:
Schauspiel vom Oberst morgen früh neun Uhr im Drillich Einweihung der Sonnenfinsternis in der Sporthalle. Der Oberst wird's erklären, warum es regnet. Sehr selten sowas!
Leutnant zum Feldwebel:
Seltener Schauspiel-Befehl: Morgen um neun wird der Oberst im Drillich die Sonne verfinstern, wie es alle Tage passiert in der Sporthalle, wenn ein schöner Tag ist. Wenn's regnet, Kasernenhof!
Feldwebel zum Unteroffizier:
Morgen um neun Verfinsterung des Oberst im Drillich wegen der Sonne. Wenn es in der Sporthalle regnet, was nicht alle Tage passiert, antreten auf'm Kasernenhof! Sollten Schauspieler dabei sein, sollen sie sich selten machen.
Gespräch unter den Soldaten:
"Haste schon gehört, wenn's morgen regnet..." - "Ja, ick wees, der Oberst will unser Drillich verfinstern. Det dollste Ding: Wenn die Sonne keinen Hof hat, will er ihr einen machen. Schauspieler sollen Selter bekommen, typisch! Dann will er erklären, warum er aus rein sportlichen Gründen die Kaserne nicht mehr sehen kann. Schade, daß das nicht alle Tage passiert."
__________________ Thomas Kirchhammer
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3
30.03.2006 16:00 |
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Bresgen
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RE: Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz |
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Lieber Kollege aus Ingolstadt,
für den unterhaltsamen Tagesabschluss.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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4
30.03.2006 16:45 |
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Espel
Mitglied
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Themenstarter
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RE: Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz |
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Ich habe mir schon gedacht, dass sich hier nichts geändert hat.
Wenn man so'n Papier nicht hat, ist eine solche Behauptung natürlich am einfachsten um aus dieser Sache zunächst mal herauszukommen.
Oder:
Er wusste es wirklich nicht besser - wir haben ja oben im Beitrag gesehen, wie Gerüchte entstehen können.
Die Geschichte ist wirklich gut!
Danke Koll. Kirchhammer für den Beitrag.
Schönen Feierabend noch.
__________________
Espel
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5
30.03.2006 17:11 |
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der_vollstrecker
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Tüllich ist das Gesundheitszeugnis noch vorzulegen, außer natürlich, der Antragsteller macht mir glaubhaft klar, dass er nicht mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt.
Es kann ja durchaus sein, dass er sich eines GF bedient und er somit gar nicht mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommt. Dann braucht er es tatsächlich nicht vorzulegen.
Schönen Feierabend!
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30.03.2006 17:30 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Mal ne Frage:
Wofür braucht ihr in den Akten den IZ-Nachweis? Gesetzlich oder erlasslich vorgeschieben für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist er nämlich nicht! Der macht doch nur die Akten voll. Außerdem müssen die Lemikos das doch im Betrieb einsehen können! Seit Jahren fordern wir weder das alte Gesundheitszeugnis noch den jetzigen Nachweis für eine Konzession.
Ergebniss: Keiner ist gestorben und keiner hat seinen Betrieb deshalb zugemacht! Alles eine Frage der Überwachung.
Auch solltet ihr euch fragen, ob die heutige Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz (15 Min. erzählen) tatsächlich dazu führt, dass hans sich jetzt nach dem Pipi-machen die Finger wäscht, obwohl Hänschen es nie gelernt hat.
Ich halte diese Unterweisung für so Überflüssig wie einen Kropf!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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30.03.2006 21:10 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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Moin aus Meppen
Wir handhaben das wie Kollege Wiesemeier, ist Sache der LMK, die sich das im Rahmen ihrer Kontrolle zeigen lässt.
Für die Erteilung einer GastErl. lass ich mir das Ding nicht nachweisen.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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8
31.03.2006 08:03 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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zusammen,
da wir abber alle das freundliche Gewerbeamt von nebenan sind, eriinern wir den Antragsteller gern, dass alle die mit offenen Lebensmitteln zu tun haben, ein Gesundheitszeugnis brauchen, was immer vor Ort zur Einsicht liegen muss.
Noch frohes schaffen!
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9
31.03.2006 08:31 |
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Schwarzer
König
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RE: Gesundheitszeugnis bzw. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz |
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und
aus Aschaffenburg,
Dem Thema ist nicht mehr allzuviel hinzuzufügen.
Vielleicht hat dieses Gerücht damit zu tun, daß für Vereinshelfer auf Festen regelmäßig der Belehrungsnachweis nicht mehr gefordert wird. Bayern hat in dieser Beziehung bis vor kurzer Zeit (ca. 1 - 2 Jahre glaube ich) eine stringente Auffassung vertreten. In unserer Gegend wurde mit großem Tamtam die Vereinslandschaft belehrt. Jetzt war der große Einknick und schon glabut kein Aas, daß es einschlägige Vorschriften gibt. Bei uns wird zwar der Belehrungsnachweis verlangt, aber das machen wir nicht, um die Konzession davon abhängig zu machen, sondern um die Lebensmittelkontrolleure zu unterstützen (Die sitzen in der Nachbarschaft).
Schönen Tag noch
Wolfgang Schwarzer
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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31.03.2006 08:40 |
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