Autowaschboxen am Sonntag |
C. Schröder
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Autowaschboxen am Sonntag |
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Aufgrund einer Mitbewerbebeschwerde wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass bei uns an einer Waschanlage an Sonntage die "Selbstwaschboxen" geöffnet sind. Ist mir eine Gesetzesänderung entgangen? Die Bf. verwies auch darauf, dass in anderen Bunderländern wohl Ausnahmegenehmigungen die Tagesordnung wären. Hier in NRW habe ich davon noch nichts gehört.
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1
13.03.2009 08:39 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
König
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RE: Autowaschboxen am Sonntag |
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Moin Kollegin Komnick,
ich habe mich mal bei meiner Mittelbehörde erkundigt, da ich auch einen aktuellen Fall habe.
Aussage:
Vollautomatisch betriebene Portalwaschanlagen, die mit Tankstellen verbunden sind, können vom Arbeitsverbot des Feiertagsgesetzes befreit werden (HessFeiertagsG § 14 Abs. 2). (Soweit alles wie gehabt)
Weiter wird ausgeführt, dass eine entsprechende Anwendung auf den Betrieb von Selbstbedienungswaschplätzen unzulässig ist. Der Betrieb solcher SB-Waschplätze verstößt gegen das Hess. Feiertagsgesetz.
Ein entsprechendes hessisches Urteil gibt es wohl noch nicht; allerdings hat das Verwaltungsgericht Würzburg am 16.03.2005 eine Entscheidung für die entsprechende Regelung im bayerischen Feiertagsgesetz gefällt (W 6 K 04.157).
Ich wäre den bayerischen Kolleginnen und Kollegen dankbar, wenn man der Kollegin Komnick und mir das Urteil in Textform zur Verfügung stellen könnte; Internetlink wäre auch nicht schlecht, da ich trotz Internetrecherche nicht fündig geworden bin.
Vielen Dank
sagt Frank
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2
07.04.2009 10:28 |
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Solon
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J. Neu
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Zur Differenzierung zwischen gewerblichen Selbstwaschanlagen und vollautomatisierten Waschanlagen siehe auch Möstl in GewArch 2006, 9.
Viele Grüße
J. Neu
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3
07.04.2009 17:02 |
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Stadt Kassel*Fricke
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Autowaschboxen am Sonntag |
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@Kollege Neu:
für die Information; hab's mir gleich rausgesucht
.
Auch wir sind hier nicht vor Nachahmern gefeit und das Rad muss ja auch nicht zweimal erfunden werden.
Deshalb meine Frage ins Forum:
Hat jemand von Euch einen Untersagungsbescheid in Sachen SB-Autowaschboxen parat?
Kurze PN oder E-Mail wäre nett.
Vielen Dank im voraus
Frank
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15.04.2009 10:19 |
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Delius
Haudegen
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RE: Autowaschboxen am Sonntag |
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Hallo aus Helmstedt in die Runde,
auch hier ist in den letzten Tagen die Frage eines Betreibers von Selbstwaschboxen nach einer Gesetzesänderung aufgetaucht, da er festgestellt hat, dass ein Mitbewerber seine Selbstwaschboxen an Sonn- und Feiertagen wohl nutzen lässt.
Wir werden den Fall erst einmal, nach eigenen Feststellungen von Verstößen am Karfreitag, im Rahmen eines OWiG- Verfahrens zu lösen versuchen, da wir bislang auch noch keine Ausnahmeregelungen in Erfahrung bringen konnten.
Mit freundlichen Grüßen an einem strahlenden Sonnenscheintag aus dem Büro.
Delius
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15.04.2009 11:06 |
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Stadt Kassel*Fricke
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RE: Autowaschboxen am Sonntag |
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Kollege Delius,
ein OWi-Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arbeitsverbot des § 6 Abs. 1 Hessisches Feiertagsgesetz (HFTG) wäre auch meine erste Wahl.
Einige Menschen sind aber Erkenntnis-resistent und lassen sich auch nicht durch noch so hohe Bußgelder (Dauer-OWi?) von ihrem Tun abbringen.
Dann hilft meines Erachtens nur noch ein Untersagungsbescheid (mit Zwangsmittelandrohung); evtl. parallel zum OWi-Verfahren.
Sonnige Grüße aus Nordhessen
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6
15.04.2009 11:44 |
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Delius
Haudegen
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RE: Autowaschboxen am Sonntag |
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Hallo Kollege Fricke,
ich gebe Ihnen natürlich in vollstem Umfange Recht, dass manche Menschen einfach nicht lernen wollen und demzufolge dann auch irgendwann einmal spürbar feststellen müssen, dass ihr Tun nicht in Ordnung ist.
Für meinen Bereich hoffe ich auf die monetäre Einsicht. So es aber nicht ausreichen sollte, werden dann auch wir sicherlich den Weg der ordnungsbehördlichen Erkenntnisgebung gehen (müssen). Noch allerdings wäre es für den fraglichen Gewerbetreibenden erst einmal ein Erstverstoß, der hoffentlich den Aha- Effekt auslöst.
Mit immer noch sonnigen Grüßen.
Delius
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7
15.04.2009 11:58 |
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C. Schröder
König
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Ich will jetzt ein OWi einleiten. Hat jemand aus NRW auch schon Erfahrungen in diesem Bereich?
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9
21.04.2009 10:56 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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Autowaschboxen am Sonntag |
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Moin zusammen!
Möchte bei dieser Gelegenheit auch noch mal das Thema nach oben bringen und an meine Frage/Bitte erinnern:
Hat jemand von den Kolleginnen und Kollegen zufällig eine Untersagungsverfügung bei der Hand oder auf dem Rechner?
Sonninge Grüße aus Nordhessen
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21.04.2009 19:24 |
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Clemens Bettermann
Tripel-As
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Hallo er´s mal
ich habe mich vor kurzem auch mit dieser Problematik beschäftigen müssen.
Auf Nachfrage hat mir die Bezirksregierung Arnsberg hierzu folgendes mitgeteilt:
Die Frage mit der Zulässigkeit der automatisierten Autowaschanlage wird hier eher verneint, da nach § 4 des Sonn- und Feiertagsgesetzes NRW alle gewerblichen Arbeiten verboten sind, die nicht ausdrücklich zugelassen sind. Auch wenn die Fahrzeuge von den Autobesitzern selbst gewaschen werden und nur die Anlage und Wasser zur Verfügung gestellt werden, so ist doch gerade indiesem "Überlassen oder Vermieten" der Anlage gegen Entgelt eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 4 zu sehen. Der Betrieb ist nach seinem Zweck und der Ausgestaltung darauf ausgerichtet typisch werktägliche Vorgänge zu ermöglichen. ( BVerwG, Urt. vom 15 3.1988 - 1C25.84-)
EineausdrücklicheGenehmigungdesgewerblichenAutowaschensgibtdasSonn-undFeiertagsgesetznichther. Gestützt wir diese Ansicht auch durch einen entsprechenden Beschluß des OVG Saarland vom 23.07.1992 - 1W 30/92- , wonach das Waschen von Autos an Sonn- und Feiertagen durch private Autobesitzer auf einem dafür von einem gewerblichen Unternehmen bereitgehaltenen Waschplatz rechtskräftig versagt worden ist.
Grüße aus Werl
Clemens Bettermann
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08.07.2009 08:31 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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Die Gesetzgebung in Sachsen- Anhalt ist hier ein wenig großzügiger.
§ 3 Abs. 3 FeiertagG LSA
"Das Betreiben von Autowaschanlagen ist an Sonntagen erlaubt. Satz 1 gilt nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie an denjenigen Sonntagen, die zugleich staatlich anerkannte Feiertage gemäß §2 sind."
also, liebe autofahrenden Kollegen. Wenn ihr am Sonntag auch mal eure Auto zum Blitzen bringen wollt, kommt doch einfach mal vorbei
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08.07.2009 08:46 |
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Renate Jacob
Routinier
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In Thüringen können nach dem ThürFtG auch Ausnahmen für den Betrieb von Waschanlagen für PKW zugelassen werden, sofern eine Störung der Feiertagsruhe der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann.
Gibt es eine Ausnahme, dann klingelt es auch in der Gemeindekasse.
Einen schönen Tag wünscht
Renate Jacob
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13
08.07.2009 09:23 |
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