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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Feilbieten von Speiseeis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Feilbieten von Speiseeis
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Petra Mohnes   Zeige Petra Mohnes auf Karte
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Feilbieten von Speiseeis

Guten Morgen zusammen,

ein Bürger beabsichtigt, aus einem mobilen Verkaufswagen im Umherziehen Speiseeis feilzubieten.

Nach § 55 a GewO bedarf einer Reisegewerbekarte nicht, wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder ... vertreibt.

In das Feilbieten von Speiseeis hierunter zu fassen?

Besten Dank für rasche Antworten!

Gruß
Petra Mohes
1 27.07.2007 10:20 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
Solon
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RE: Feilbieten von Speiseeis

Frau Kollegin.
Den Fall sehe ich kritisch. Zwar kann man mit gutem Willen im Einklang mit der Gewerbeordnung das Feilbieten von Speiseeis als Lebensmittelverkauf betrachten, aber in aller Regel wollen die Eis-dieler doch möglichst flexibel z.B. die Badeseen oder sonstige Ecken abklappern und dort das Gefrorene unter die Menschheit zu bringen. Voraussetzung für die Qualifizierung als Lebensmittelhändler im erlaubnisfreien Reisegewerbe ist ja, dass er in kurzen Zeitabständen immer an derselben Stelle verkauft. Aus praktischer Sicht sehe ich das hier weniger.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 27.07.2007 10:36 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
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Petra Mohnes   Zeige Petra Mohnes auf Karte
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Der Eis-dieler möchte in reinen Wohngebieten täglich seine Tour fahren und an bestimmten Stellen kurz anhalten und dort das Eis feilbieten.

Okay, wenn er hierfür einer Reisgewerbekarte bedarf, wie schaut es dann mit seinem beschäftigten Personal aus. Er ist im Besitz von 2 Verkaufswagen. Der zweite Verkaufswagen soll von einem Beschäftigten geführt werden.

Nach MEG II

§ 60 c wird wie folgt geändert:

(2) Der Inhaber der Reisegewerbekarte, der die Tätigkeit nicht in eigener Person ausübt, ist verpflichtet, den im Betrieb beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn sie unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen ...

Demnach wäre dem Antragsteller eine Reisegewerbekarte, des Weiteren wäre für den Beschäftigten eine Zweitschrift auszustellen.

Hiermit ist wohl die Zweitschrift gemeint, die zuvor nur für das Schaustellergewerbe gegriffen hat???

Richtig?
3 27.07.2007 10:57 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
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So isses.
Wenn Sie zu derAnsicht kommen, dass der Eismann Lebensmittelhändler ist, dann muss er das Gewerbe nach § 55 c anmelden.

Wenn er Beschäftigte hat und die RGK benötigt, dann so wie Sie es gesagt haben. Aber ich habe keine Ahnung, ob das MEG II schon veröffentlicht ist.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schwarzer: 27.07.2007 11:11.

4 27.07.2007 11:10 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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Der Bundesrat hat am 06. Juli 2007 das "Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II) durchgewunken.
5 27.07.2007 11:14 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
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Besten Dank an Routinier Schwarzer.

Dennoch wäre ich daran interessiert, zu erfahren, wie es anderswo mit den Eisanbietern gehandhabt wird.
6 27.07.2007 11:19 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
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Hallo aus der BUGA-Stadt Gera,

ich kann mich dem Kollegen Schwarzer nur anschließen.
In meinen Augen ist es Reisegewerbe.
Ich würde Speiseeis nicht unter dem Ausnahmetatbestand des § 55 a Abs. 1 Nr. 9 GewO subsumieren. Denn die Befreiung gilt nur für den Vertrieb von Lebensmitteln oder andere Waren des täglichen Bedarfs. Es sind Lebensmittel i. S. d. § 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz gemeint. Dieses Gesetz wurde 2005 fast vollständig durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ersetzt.

Zu beachten wäre der § 55 c GewO, wenn Sie den Verkauf von Speiseeis als reisegewerbekartenfreie Tätigkeit gelten lassen.

Der Ordnungsandy

__________________
Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OrDnUnGsAnDy: 27.07.2007 11:21.

7 27.07.2007 11:20 OrDnUnGsAnDy ist offline E-Mail an OrDnUnGsAnDy senden Beiträge von OrDnUnGsAnDy suchen
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Aber das Teil ist, soweit ich weiß, noch nicht veröffentlicht. Mich deucht, King Puz.zle wird uns wohl in Bälde unterrichten.

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Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
8 27.07.2007 11:21 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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Hi,

Speiseeis ist ein gefrorenes Lebensmittel und erfüllt die TBM des Begriffs "Lebensmittel" i.S. des LMB.
Ich bin daher der Meinung, dass der gute Mann keine RGK benötigt, wenn er (wie er angibt) einen festen Tourenplan hat und an festen Stellen zu bestimmten Zeiten zu halten pflegt.

Viele Grüße
A. Thien
9 27.07.2007 11:21 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Immer wieder Interessant,

wie unterschiedlich die Auffassungen/Meinungen sind.
10 27.07.2007 11:29 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
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LMG war natürlich ein "großer" Fauxpas von mir.
Das neue LFGB verweist auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Aber auch danach ist Speiseeis selbstverständlich ein Lebensmittel.
11 27.07.2007 11:37 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Stimmt Frau Mohnes. Aber gerade das macht doch Spaß. Wär doch langweilig, wenn diese unsere Republik nur von Rechthabern und Jasagern verwaltet würde.smile

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Wolfgang Schwarzer
12 27.07.2007 11:40 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
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Herr Schwarzer,

ja, da haben Sie absolut Recht, ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu.

Das Forum ist eine Bereicherung für uns alle!
13 27.07.2007 12:01 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
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Also unsere Eisdieler/-dealer haben alle eine Reisegewerbekarte...

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Siegbert Morlock


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14 03.08.2007 09:17 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Dann haben die wahrscheinlich auch keinen festen Tourenplan (bestimmte Zeit-fester Ort), sondern klappern "wahllos" die Wohnstraßen, Badeseen und Spielplätze ab. Das wird auch wohl die Regel bei den meisten Eiswagen sein, aber es gibt Ausnahmen.

VG
A. Thien
15 03.08.2007 09:29 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Klar kann ich sagen, dass nach der Definition eines Lebensmittels ("Lebensmittel" ist Sammelbegriff für alle Stoffe, die der Mensch im rohen, zubereiteten oder verarbeiteten Zustand zu sich nimmt, um sich zu ernähren. Lebensmittel werden unterteilt in pflanzliche und tierische Lebensmittel. Genussmittel zählen nicht zu den Lebensmitteln, da sie keine Nährstoffe enthalten.) Eis zweifelsfrei ein solches ist. Und dann in § 55 I 9 GewO gehen und lesen, dass einer RGK nicht bedarf, wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Abständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt. Aber wir stehen einfach auf dem Standpunkt, dass die Eisdealer gerade eine feste Tour mit festen Zeiten nicht haben, sondern mal da und mal da halten. Steht dort eine Gruppe Kinder rum, wird angehalten, und wenn dort drüben mit Kundschaft zu rechnen ist, auch. Den Eisdealer als Ausnahme möchte ich sehen...

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Siegbert Morlock


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16 03.08.2007 09:35 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Klar, sag ich doch, dass die meisten Eiswagen wohl eher "wahllos" durch die Gegend fahren, aber es gibt tatsächlich Ausnahmen. Das habe ich selbst erlebt und überprüft. Von daher würde ich mich hüten, von vornherein irgend etwas zu unterstellen.
Aber, in einem netten Gespräch erfährt man sowieso alles!
17 03.08.2007 09:42 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Zitat:

Dennoch wäre ich daran interessiert, zu erfahren, wie es anderswo mit den Eisanbietern gehandhabt wird.


Wir haben hier eine Eisdiele mit mehreren Verkaufswagen. Der Inhaber erscheint (bisher) regelmäßig im Frühjahr mit neuen Angestellten und beantragt die RGK. Im Herbst bringt er die Karten ebenso regelmäßig zurück.

Feste Touren fahren die nicht, sonder halten wo es lohnt.

Na ja, werd den Inhaber dann im Herbst auf MEG II hinweisen. Sofern dieses bis dahin veröffentlicht ist...
18 03.08.2007 10:40 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
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