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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spiegelbericht Heft 4/2009 Mit manipulierter Software werden in Spielhallen illegale Gewinne gemacht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Spiegelbericht Heft 4/2009 Mit manipulierter Software werden in Spielhallen illegale Gewinne gemacht 4 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Spiegelbericht Heft 4/2009 Mit manipulierter Software werden in Spielhallen illegale Gewinne gemacht

@ alle

Schon gesehen ? Seite 38.

Titel des Artikels:
Mit manipulierter Software werden in Spielhallen illegale Gewinne gemacht und Finanzämter betrogen.

Link:
http://service.spiegel.de/digas/servlet/...&SE=1&AN=INHALT

Grüße

__________________
gmg
1 17.01.2009 15:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

danke für den Hinweis, kannte ich nicht.

Anbei ein link, den man zu dem Thema dann auch lesen sollte

http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/...aten/index.html



Gruß
Meike
2 18.01.2009 08:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Kölner Kölner ist männlich
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gmg, woher wusstest Du schon am gestrigen Samstag, dass am kommenen Montag ein Artikel im Spiegel steht???

liest doch niemand das Inhaltsverzeichnis vorab....
3 18.01.2009 17:23 Kölner ist offline E-Mail an Kölner senden Beiträge von Kölner suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Zitat:
Original von Kölner
gmg, woher wusstest Du schon am gestrigen Samstag, dass am kommenen Montag ein Artikel im Spiegel steht???

liest doch niemand das Inhaltsverzeichnis vorab....


doch, damit ist gmg nicht alleine

es grüßt sunrise
4 18.01.2009 22:21 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
r2d2 r2d2 ist männlich
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Hallo gmg,
der Titel lautet:

„ Dressierte Schimpansen“

und ich denke, dass da einer Deiner Kollegen etwas sehr weit über das Ziel hinausgeschossen hast!
Kein Wort von Fernsteuerung via Vernetzung, dafür aber Dongel, Wechselplatine und Türschalter! Das alles ist jedoch bei der Fernsteuerung von Glücksspielgeräten überhaupt nicht nötig!
Gibt es einen besonderen Grund dafür, dass nur in eine Richtung geschossen wurde?

Hallo Meike,
interessanter Link!
Da haben wohl einige ganz bewusst etwas zu lange in die falsche Richtung geschaut! großes Grinsen
5 18.01.2009 22:33 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
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Zitat:
Original von r2d2
Kein Wort von Fernsteuerung via Vernetzung, dafür aber Dongel, Wechselplatine und Türschalter!


Moin r2d2 !

Habe mir jetzt gerade das Heft geholt und den Artikel gelesen.

Du schreibst etwas von Dongel, Wechselplatine und Türschalter.

In meiner - Printausgabe - steht NICHTS von Dongel und Türschalter.
Gibt es eventuell noch eine andere - z. B. elektronische - Ausgabe, die zusätzliche Informationen enthält ?

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 19.01.2009 15:53.

6 19.01.2009 07:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo r2d2,
gruß an alle,

den §116 AO vergessen leider immer einige, wie auch andere Mitteilungspflichten,
Meldeketten und Dienstwege, die dann einige Vorgänge transparenter machen und
leichter und schneller bearbeitbar machen.

Genau diesen Punkt findet man auch im Spiegelbericht durch Prof. Richter erläutert.

"Schon im Herbst 2007 sei der PTB anonym eine entsprechend präparierte Festplatte zugeschickt worden...
Diskret versuchte die Behörde damals, das Problem mit dem Hersteller aus der Welt zu schaffen."

Diese Sätze erwecken den Eindruck, dass einer Oberbehörde per anonymer Anzeigenerstattung
eine Straftat mitgteilt wurde,
hier das Ausspähen von Betriebsgeheimnissen und der damit verbundenen
Folgekriminalität beim Nutzen dieses Betriebsgeheimnisses, d.h. z.B. Hehlerei und Betrug
und dann hätte sich diese Oberbehörde zuerst mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt,
anstatt mit einer zuständigen Ermittlungsbehörde.

- Oder habe ich da an dem Artikel etwas falsch verstanden? -

Die "Bedenken" von Prof. Richter, dass es zu "erheblichen Umstellungen" für das "gesamte Vollzugswesen"
kommen könnte, wenn das digitale Signaturverfahren in die TR Einzu findet, kann ich nicht teilen.

Wäre es für das "gesamte Vollzugswesen" nicht wirklich wünschenswert, wenn endlich die SpielV in diesem Punkt,
"nach dem Stand der Technik sicher gegen Veränderungen gebaut ", eingehalten würde?


Gruß
Meike
7 20.01.2009 05:16 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike

Wäre es für das "gesamte Vollzugswesen" nicht wirklich wünschenswert, wenn endlich die SpielV in diesem Punkt,
"nach dem Stand der Technik sicher gegen Veränderungen gebaut ", eingehalten würde?


Gruß
Meike


Eindeutig: JA !

Grüße

__________________
gmg
8 20.01.2009 06:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von Meike

Wäre es für das "gesamte Vollzugswesen" nicht wirklich wünschenswert, wenn endlich die SpielV in diesem Punkt,
"nach dem Stand der Technik sicher gegen Veränderungen gebaut ", eingehalten würde?


Gruß
Meike


Eindeutig: JA !

Grüße


Das hätte bei dieser Art Vorgehen aber auch nichts genutzt.

Zuerst ist man wohl von einer Manipulationsmöglichkeit durch Dritte zum Schaden der Aufsteller ausgegangen.
Daher auch die Sicherheitshinweise.

Was hätte die PtB denn machen sollen?

Es lagen keine konkreten Hinweise auf eine Steuerstraftat vor, sondern nur der Nachweis, dass eine solche auf diesem Wege möglich ist.

Wurde ein Unternehmer genannt, der diese Möglichkeit angewendet hat ?

Gab es konkrete Hinweise, wer was gemacht hat.

Oder stehen nun alle Automatenunternehmer unter Generalverdacht ?
9 20.01.2009 09:11 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Moin

Nicht alle stehen unter Generalverdacht!verwirrt

Nur die, die manipulierbare Geräte in der Aufstellung haben!wut



Wieviele das sind? Kopfkratz Weißnicht


gmg kann da bestimmt mehr Auskunft geben!geschockt



Danke
10 20.01.2009 10:08 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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Hallo gmg,

Du hast Recht, aber(!) der SPIEGEL-Bericht baut auf ein „vertrauliches
Rundschreiben“ der Finanzverwaltung Bochum auf, was an alle
Steuerfahndungen in Deutschland verschickt wurde. Und dieses
„vertrauliches Rundschreiben“ sieht mir nach einer sehr einseitigen „
"Ermittlungsmethode“ aus.

Wie kann man aus einer Manipulation eine Steuerhinterziehung
darstellen?

Warum wird in der Fabrikation bei Löwen nicht ermittelt?

Es muss doch wenigsten einen Mitarbeiter geben der das Programm kennt!

Wer hat das Programm zur PTB geschickt?

War das evtl. ein feindlicher Angriff auf Löwenautomaten durch
einen "Mitbewerber"?

Auffällig
Wurde nicht von Gauselmann ein Geräteentwickler von Löwen eingestellt?

Alles Fragen die der Manipulationsexperte Herr Strahmann (GAUSELMANN)
eigentlich beantworten könnte. Nun wurde er in Ruhestand geschickt...........

Lautete der Auftrag "Löwen ausschalten"?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von r2d2: 20.01.2009 11:17.

11 20.01.2009 11:09 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
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@r2d2 Man sollte nicht anderen vorwerfen sich in Nebensächlickeiten zu verlieren und andererseits selber fast immer im trüben Fischen
Zitat:
Auffällig Wurde nicht von Gauselmann ein Geräteentwickler von Löwen eingestellt? Alles Fragen die der Manipulationsexperte Herr Strahmann (GAUSELMANN) eigentlich beantworten könnte. Nun wurde er in Ruhestand geschickt...........Lautete der Auftrag "Löwen ausschalten"?


Fakten sind gefragt!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 20.01.2009 14:17.

12 20.01.2009 14:17 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
dieter116
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Manipulierbare Geräte (Novos) haben doch wohl die meisten.

Also doch Generalverdacht.

Herr Stratmann ist wohl in Altersrente gegangen.
Und der würde sich wohl kaum dazu äussern.Augen rollen

Und als ein Anfriff von G. gegen Novomatic kann ich mir das noch schwer vorstellen.
Die Platte ist schon länger in der entsprechenden Szene bekannt.
Obwohl diese Firma solchen Aktionen evtl. nicht abgeneigt ist.
13 20.01.2009 18:00 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Zitat:
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gmg kann da bestimmt mehr Auskunft geben!geschockt

Danke


Ich kann dazu natürlich keine Auskunft geben.

Ulrich Schmidt, Vorsitzender FORUM ( Forum für Automatenunternehmer in Europa e. v. ) gab allerdings im Messeheft von games & business ( 1/2009 ) an, dass die Zahl der Spielhallenstandorte in Deutschland sich auf 9.151 Stück ( 2008 ) verringert hat.

Von wie vielen verschiedenen Unternehmern diese Spielhallenstandorte ( interessant wäre natürlich noch die Anzahl der Konzessionen ) betrieben werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Außerdem kann man natürlich durch einen einfachen Software-Check feststellen, ob die neue Software aufgespielt worden ist und man dann natürlich auch nicht mehr unter Verdacht steht.

Nach Angaben des Eigentümers der Geräte soll schon eine sehr hohe Anzahl von Geräten per Ultimo - allein schon im Eigeninteresse der Aufstellerschaft - umgerüstet worden sein.

Für einen Generalverdacht besteht also natürlich kein Raum !

Allerdings - je länger noch die alte Build Variante aufgespielt auf den Geräten verbleibt.... Zeigefinger
Die TI von NSM / Löwen ist ja ebenfalls recht eindeutig.
Die Mietverträge geben es wohl her, dass die Geräte vom Geräteeigentümer aus der Aufstellung genommen werden....

Also schön umrüsten !

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 20.01.2009 19:41.

14 20.01.2009 18:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

das Herunterbrechen des Artikels auf "bald hat keiner mehr die alten Build Varianten und dann ist doch alles gut" - um es überspitzt vereinfacht darzustellen-
gibt meiner Meinung nach den Artikel nicht richtig wieder.

Dein Ansinnen mit dem einfachen "Software-Check" ist ja ganz nett, wiegt aber a) in falscher Sicherheit, wie nun für jeden nachlesbar und b) Mitarbeiter von OAs dazu bewegen zu wollen, dass diese überprüfen, welche Software wo aufgespielt ist, finde ich persönlich nicht OK, weil ein Verwaltungsverfahren doch nicht mal eben mit ein paar Tastenkombinationen erledigt ist.
Die Problematik bei Feststellung, wie was zu erheben ist, mit welcher verwaltungsrechtlichen, bzw. eventuell sogar
strafrechtlichen Konsequenz hast Du, der dies nun mal maßgeblich fordert, hier noch nicht vorgestellt.

-------------------------------

Geht es hier nicht eher um ein herstellerübergreifendes Gesamtproblem und die "tragische" Rolle einzelner PTB-Mitarbeiter darin.
- Letztlich liest man in diesem Zusammenhang immer nur zwei Namen, siehe auch das Thema mit dem Maulkorb.-

Ich wiederhole meine Bitte nach einem bundeseinheitlichem Spielrecht, welches von Transparenz getragen wird.

Gesprächsrunden nur zwischen einzelnen PTB Mitarbeitern und einzelnen Herstellern, die quasi Gestzgebungscharakter erlangen,
weil TRs "besprochen" werden, die mehr "novellieren" als der Umsetzung dienen, sollten bitte, nun endlich der Vergangenheit angehören.
Ich bitte eindringlich darum, dass nun endlich u.a. die Exekutive mit in die Gesprächsrunden aufgenommen wird, denn die können entscheiden, ob etwas vor Ort überprüfbar ist und Risiken aus ihrer Sicht darstellen.


Gruß
Meike
15 21.01.2009 05:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Die betroffene Softwareversion ist ab dem 01.01.2009 verfristet.
NSM hat allen Aufstellern dieser Geräte mitgeteilt, dass Mietvertrage gekündigt werden, wenn kein Update stattfindet.
Somit dürfte eine 100%ige Umrüstung garantiert sein.

Meike, was meinst Du mit einem bundeseinheitlichen Spielrecht ?
Sind SpVO und dir TR nicht nundeseinheitlich ?

Ebenso ist mit der nicht klar, was du mit dem meinst, was Du an gmg gerichtet, geschrieben hast.

Wo wurden die OÄ von ihm aufgefordert zu kontrollieren, was soll erhoben werden ?
16 21.01.2009 08:03 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo dieter,

ich bin auf den von gmg dargestellten "einfachen Software-Check" eingegangen.

Diese Überprüfungsmöglichkeit hatte er schon in verschiedenen Themen hier angesprochen.

Mit einem bundeseinheitlichen Spielrecht meine ich ein, nennen wir es "Spielgesetz", in dem
das sogenannte staatliche Glücksspiel (GlüStV + Spielbankengesetz), wie das sogenannte gewerbliche Spiel, das Rennwettgesetz
und die Abgrenzungen zum §284ff aufgenommen ist.

Gerade wenn man sich die letzten aktuellen "Bemerkungen" des EUGH durchliest, muss nun dringend eine klare Linie verfolgt werden.


Gruß
Meike
17 21.01.2009 14:11 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Hier gibt es den Spiegel-Text:

Dressierte Schimpansen
Mit manipulierter Software lassen sich in Spielhallen illegal
Gewinne abzocken und sogar Finanzämter betrügen


http://www.funautomat.com/topic4284.html
18 27.01.2009 07:14 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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RE: Spiegelbericht Heft 4/2009 Mit manipulierter Software werden in Spielhallen illegale Gewinne gem

Hier jetzt auch, und wesentlich besser von der Ansicht:

http://www.goldserie.de/thread.php?sid=&...2076#post142076


Grüße

__________________
gmg
19 27.01.2009 08:35 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
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Moin
Auch in anderen Foren wird es auf den Punkt gebracht

Teil 1

Wenn dieser Beitrag Spuren von Galle enthält, liegt das daran, dass ich mir den Magen schon leergekotzt habe, nachdem ich das las.

Mann oh Mann oh Mann! Das ist gleich zwei Größenordnungen übler, als ich es mir in meinen pessimistischsten Vorstellungen gedacht hätte. Zur Ehrenrettung der Leute in der PTB kann ich nur noch hoffen, dass das ehemalige Nachrichtenmagazin aus Hamburg hier mal wieder mies recherchiert hat -- wenn das nämlich so stimmt, ist die "Untersuchung" vollkommen wertlos, eine reine Farce.

Bevor man auch nur einer einzigen Ausgabe einer Software traut, die richtiges Geld bewegt und damit ein lohnendes Angriffsziel für verbrecherische Manipulationen ist, muss man erstmal sicher stellen, dass die Software nicht in irgendeiner Weise manipuliert wurde. Vernünftige Verfahren zu diesem Zweck sind seit drei Jahrzehnten bekannt, und die Kombination zweiter heutiger Hash-Funktionen (man kann locker md5 und sha benutzen) schafft mit einem Rechenaufwand von vielleicht einer halben Stunde eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit der binären Identität zweier Dateien. Diese Verfahren wurden nämlich eigens dazu ersonnen, um böswillige Manipulation zu erkennen; sie haben sich in der Mailbox-Szene bewährt und dienen im Internet bis heute zur Sicherstellung, dass es sich bei herunter geladener Software um ein unverändertes Original handelt.

Die Vorgehensweise wäre recht simpel und benötigte nicht die Spur einer neuen Infrastruktur. Der Hersteller hat ja (hoffentlich!), als er seine Zulassung bekommen hat, die Software zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Das gleich gilt (hoffentlich!) auch für diese ganzen Updates, und wenn nicht, denn muss das eben ganz schnell nachgebessert werden. In dieser Beispielno exploit wird ganz einfach eine Prüfsumme (ein Hash) über alle zugehörigen ausführbaren Dateien erstellt, und die zu prüfende Kiste wird damit abgeglichen. Erst, wenn auf diese Weise sichergestellt ist, dass die Software unmanipuliert ist, kann irgendwelchen Daten oder irgendwelchen Ausgaben dieser Software auch nur eine Spur von Vertrauen entgegen gebracht werden. Wenn die das bei der PTB nicht verstehen, denn sollen die mal einen dreijährigen Nachwuchshäcker auf seinem Pisspott fragen, der wird es ihnen mühelos nebenbei erklären können, während er ins Töpfchen strullt.

Mann oh Mann oh Mann! Welche Idioten sitzen da eigentlich und sind dafür zuständig, dass es einen Unterschied zwischen überall aufgestellten und leicht verfügbaren Automaten für das kleine Spiel (das ja auch gar nicht mehr "klein" ist) und den fragwürdigen Zockrunden in gewissen Hinterzimmern gibt!

Wie gesagt, so etwas ist als technisches Verfahren seit (EDV-Zeitrechung) Ewigkeiten bekannt und wird heute jeden Tag auf typischen "Opferrechnern" (Webserver mit permanenter Verbindung zum Internet) automatisiert ausgeführt, um die Integrität des Grundsystemes sicher zu stellen. Natürlich würde ein Angreifer versuchen, seine Spuren zu verwischen -- ein unentdeckter Angriff bringt immer noch den langfristigsten Vorteil. Auch die im Text angebotene digitale Signatur der ausführbaren Dateien schüfe eine hinreichende Sicherheit, so lange der nichtöffentliche Schlüssel auch nichtöffentlich bleibt, aber so weit braucht man nicht einmal zu gehen.

Wenn die das bei der PTB nicht "raffen", denn sollte diesen computertechnischen Vollpfosten auf der Stelle verboten werden, Glücksspiele abzunehmen, die in reiner Software implementiert sind. Sie sind nämlich dazu fachlich nicht imstande. Wenn in der Folge kein einziger Kasten mehr eine Zulassung nach der neuen Spielverordnung erhält, wird wenigstens jedem klar, wie schlimm es inzwischen wirklich gekommen ist.

Für mich zeigt sich wieder einmal, dass die in Software implementierten Geldspielgeräte der gegenwärtigen Generation für den Spieler einer völligen Entmündigung gleich kommen. Der Spieler muss daran glauben, dass diese völlig intransparente Spiele unmanipuliert sind, und nicht einmal die regelmäßige Überprüfung durch ein paar Lach- und Sachverständige gibt noch eine Spur von vernünftigem Zutrauen darin.

Mein Fazit ist das, was mein Bauch schon seit Jahren sagt: Finger weg von diesen Dingern! Nicht nur bei Novoline! Überall, wo mit einer Software gezockt wird, kann man beliebig beschissen werden, ohne dass so ein Prüfer das auch nur mitkriegen kann.

Dass die Software zum Überprüfen von den gleichen Firmen geliefert wird, die auch die Kisten herstellen, ist ebenfalls sehr beachtlich. Vor allem, wenn man daran denkt, dass adp Gauselmann ja nicht nur als Hersteller, sondern auch als Aufsteller in Erscheinung tritt. Die Möglichkeit, eigene Anpassungen an die Verwendung der Spielsoftware in der eigenen Spielhallenkette durch selbst erstellte Testverfahren "staatlich überprüfen" zu lassen, schafft einen rechtsfreien Raum, der den Zweck einer solchen Überprüfungspflicht ad absurdum führt. Kurz gesagt: adp Gauselmann könnte mit einem geringen Mehraufwand in der eigenen Entwicklerabteilung seine Kisten beliebig manipulieren, ohne dass es in der gegenwärtigen Prüfpraxis auch nur auffiele. Und die Jungs von der PTB nicken das fröhlich für jedes Gerät alle zwei Jahre ab und halten ansonsten die Fresse über diesen Zustand.


Auf diesem Hintergrund könnte man auch sagen: Wer in einer Gauselmann-Spielhalle spielt, ist dabei völlig schutzlos und kann beliebig beschissen und abgezockt werden.

In was für einer Bananenrepublik leben wir hier eigentlich?


Teil 2:

Die Frage ist nicht, ob die Hersteller schon manipulieren. Die Frage ist noch weniger, was ich glaube, und schon gar nicht, was irgend jemand hier beweisen kann. Zumal das mit dem "Beweisen" in der geschaffenen Situation echt ein bisschen schwierig wird...

Aber die Frage nach aufsteller- und herstellerseitigen kriminellen Manipulationen kommt zwangsläufig auf, wenn man der Tatsache gegenüber steht, dass sie es völlig unentdeckt tun könnten. Der eigentliche Sinn eines Gesetzes zur Kontrolle des ganzen kleinen Zockwesens (sorry für die etwas flapsige Formulierung) ist dahin, wenn diese Kontrolle faktisch wirkungslos ist und wenn die Kontrollierten das genau wissen.

Ich glaube nicht an das Gute im Menschen. Dazu bin ich zu sehr Mensch. Wenn es möglich ist, sich durch eine strafbare Tat zu bereichern oder einen anderen Vorteil zu kriegen, ohne dabei erwischt zu werden, denn werden sehr viele Menschen dazu bereit sein. (Viele Menschen sind sogar schon bereit, wenn die Chance aufs Erwischt werden nur klein genug ist; wo man gar nicht erwischt werden kann, dürfte dieser Anteil größer sein.)

Das erstreckt sich meines Erachtens sogar auf schwere Verbrechen. Ich bringe mal ein ganz hypothetisches Beispiel: Wenn Person A. eine andere Person namens B. wirklich hassen würde und wenn Person A. einen Knopf hätte, mit dem man Person B. völlig spurlos über einen abstrakten technischen Vorgang (also mit völlig sauberen Händen) ermorden könnte, ohne dass dies der Person A. irgendwie nachweisbar wäre; wenn ein einfacher Knopfdruck, so etwas wie das Ausschalten eines Fernsehers einen verhassten Mitmenschen einfach beseitigen würde -- ja, denn würde ich, so mir diese Tatsache bekannt ist, nicht einen einzigen Cent darauf wetten, dass Person B. das Rentenalter erreicht.

Das ist meine Auffassung von der Natur des Menschen. Das ist es, was ich glaube. Und deshalb bin ich mir angesichts der tatsächlichen Durchführung der Prüfungen von Seiten der PTB sogar sicher, dass es mindestens schon Manipulationen von Aufstellern gibt, und dort, wo Aufsteller, Hersteller und Programmierer des Prüfverfahrens so in einer Person zusammenfallen wie im Falle adp Gauselmann, da sieht mein Glaube nicht einen Deut optimistischer aus. Wer mag, der kann mich deshalb für dumm schimpfen oder versuchen, so einen Glauben mit einem rhetorischen "Du glaubst doch nicht wirklich!" entwerten -- ich habe Vertrauens genug darin, dass jedem hier ein Kopf zum Denken gegeben ist.


Quelle: http://www.goldserie.de/thread.php?threadid=20731&sid=&page=1

Danke
20 29.01.2009 17:05 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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