17. In wie vielen der Bundesregierung bekannten Fällen fanden Manipulationen jeweils direkt am Gerät, über eine Vernetzung des Geräts oder über Hilfsmittel wie Auslesegeräte statt?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Die Bundesregierung weist im Übrigen darauf hin, dass Geldspielgeräte nicht über offene Kommunikationsnetze zu erreichen sind. Daher ist eine Manipulation über eine Vernetzung nicht möglich. Im Rahmen der Bauartzulassung werden die Schnittstellen des Geldspielgerätes auf Rückwirkungsfreiheit untersucht. Der PTB ist kein Fall bekannt, in dem über ein Hilfsmittel wie ein Auslesegerät eine Manipulation über diese Schnittstellen stattfand.
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