Arbeiten im EU Ausland mit deutscher Gewerbeanmeldung? |
V.Becker
Grünschnabel
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Arbeiten im EU Ausland mit deutscher Gewerbeanmeldung? |
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Hallo in die Runde,
ich hatte eben eine Nageldesignerin bei mir, die Ihr Gewerbe in Deutschland angemeldet hat und mich fragte ob Sie auch im Ausland (z. B. Schweiz) Nägel machen darf. Ich denke, dass dagegen nichts spricht, solange Sie Ihre Einnahmen in Deutschland versteuert.
Frage: Ist das arbeiten im EU und nicht EU Ausland möglich? Muss die Dame etwas beachten?
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1
15.02.2016 10:12 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
maßgeblich dürften hier die gewerberechtlichen Vorschriften der Schweiz sein. Die Gewerbeordnung und dementsprechend die danach erstatteten Gewerbeanzeigen und erteilten Erlaubnisse gelten nur für das Bundesgebiet. Möglicherweise gibt es auch in der Schweiz so etwas wie grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Regina Runge
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2
15.02.2016 11:45 |
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Solon
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HWK-CB
Eroberer
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Ja, in der Schweiz gibt es sogar viel zu beachten. Die Kammern (in dem Fall zuständige IHK) haben meist einen Außenwirtschaftsberater, der dazu was sagen kann.
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3
15.02.2016 15:31 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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IM Übrigen kann eine deutsche Gewerbetreibende natürlich Dienstleistungen über die Grenze vorübergehend erbringen (siehe EU-DLR). Dennoch ist es ratsam, sich vor Ort über Berufsausübungsregelungen zu informieren (z.B. bei den dortigen Kammern).
Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass in den anderen EU-Staaten höhere Qualifikationen für Nageldesigner verlangt werden als in Deutschland.
VG J. Simon
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4
16.02.2016 08:28 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D..
ist die Schweiz komplett in der EU-DLR mit drin? Dann habe ich das wohl übersehen.
.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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5
16.02.2016 15:08 |
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