Forum-Gewerberecht
» Arbeiten im EU Ausland mit deutscher Gewerbeanmeldung? «
Hallo aus Bad Fallingbostel,
maßgeblich dürften hier die gewerberechtlichen Vorschriften der Schweiz sein. Die Gewerbeordnung und dementsprechend die danach erstatteten Gewerbeanzeigen und erteilten Erlaubnisse gelten nur für das Bundesgebiet. Möglicherweise gibt es auch in der Schweiz so etwas wie grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Regina Runge
Gepostet am 15.02.2016 um 11:45 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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