ADP: Verfristete Zulassungen für die Baureihen 2178 und 2182 zum 15. 06. 2009 sind da  |
gmg
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ADP: Verfristete Zulassungen für die Baureihen 2178 und 2182 zum 15. 06. 2009 sind da |
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@ alle
Wie man der PTB-Webside entnehmen kann, sind am 16. 03. 2009 Nachträge zu den entsprechenden Zulassungsscheinen der Baureihen:
BR 2178 Ergoline Gehäuse
mit den gesonderten Spielepaketbezeichnungen:
- Golden Games
- Magic Liner
- Mega Liner
- Merkur Funnyland
- Merkur Magie Bistro
und
BR 2182 Slant Top Gehäuse
mit den gesonderten Spielepaketbezeichnungen:
- Golden Games
- Magic Liner
- Mega Liner
- Merkur Funnyland
- Merkur Magie Bistro
veröffentlicht worden.
Diese Nachträge zu den Zulassungsscheinen enthalten folgende Besonderheit:
Zum 15. 06. 2009 verlieren alte Programmversionen ihre Gültigkeit.
Zusammenfassend für alle Geräte dieser Baureihen ist zu sagen, dass ab dem 15. 06. 2009 nur noch die Softwareversion CC 6 verwendet werden darf.
Einzelheiten kann man den entsprechenden Zulassungsscheinen entnehmen.
Grüße
__________________ gmg
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1
18.03.2009 17:49 |
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Solon
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Solon
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gmg
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3
19.03.2009 16:18 |
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Meike
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Gruß an alle,
an der Bauartzulassung Nr. 2182 kann man "schön" die Halbwertzeit der Zulassungen der PTB nachlesen:
23.06.2008______Erstausgabe
18.08.2008______1. Nachtrag wg. Funktionsfehler
28.10.2008______2. Nachtrag wg. Funktionsfehler
09.12.2008______3. Nachtrag wg. Funktionsfehler
16.03.2009______4. Nachtrag wg. Funktionsfehler, Verfristung zum 15.06.2009 der "alten" Programme
Kennt jmd. andere Zulassungen mit ähnlicher Halbwertzeit, z.B. bei §33 d Spielen?
Ich persönlich kenne keine.
Empfindet jmd. diese Halbwertzeit als zumutbar für die Aufsteller?
Ich persönlich empfinde diese Halbwertzeit für Überprüfungsbehörden als völlig unzumutbar.
Gruß
Meike
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4
21.03.2009 05:50 |
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gmg
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Hallo Meike !
Die Halbwertzeit der Bauartzulassungen / Nachtragszulassungen ist nach meiner Einschätzung ein Beweis für die gestiegene Manipulationsanfälligkeit der Geräte.
Je mehr Geräte von einer Sorte/ Gattung sich in der Aufstellung befinden, um so mehr "lohnt" es sich für kriminelle Elemente, einmal entdeckte Manipulationswege in verschiedenen Varianten "auszuloten" und ggf. umzusetzen.
Tatsächlich stellt die gesamte "Magie"-Baureihe - mit allen Ablegern - doch nur ein einziges Geldspielgerät mit unterschiedlichen Datenbanken dar.
Und ADP ist mit diesem Problem nicht allein ( vgl. u. a. die Novo Line Problematik ).
Grüße
__________________ gmg
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5
21.03.2009 13:58 |
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Meike
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Hallo gmg,
Deine Worte "gestiegene Manipulationsfähigkeit" könnte man auch als "nicht sicher gegen Veränderungen gebaut"
bezeichnen, und somit wäre eine Forderung der SpielV nicht erfüllt.
Hattest Du schon mal abgeglichen, ob die Hersteller, wie WEbak, Tab, Swarnow, psmtec, playmont,
Intermatic usw., die nicht die hohe Anzahl von Zusatzgeräten und Schnittstellen mit Ferneinwirkungsmöglichkeit in der Bauartzulassung haben,
auch solch eine "herausragende" Halbwertzeit haben?
Gruß
Meike
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6
22.03.2009 06:00 |
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TM
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Hallo Meike,
für den durchschnittlichen aufsteller sind update`s gegen die "gestiegene Manipulationsfähigkeit " wichtiger als die sicherheit gegen "veränderung "
und sie schützen auch nachweislich gegen externe manipulation,
ohne diese maßnahmen wäre der aufsteller in kürzester zeit pleite.
dafür werden die meissten updates benötigt und sollten daher auch schnell zur verfügung stehen.
die Hersteller, wie WEbak, Tab, Swarnow, psmtec, playmont,Intermatic usw. haben weniger probleme mit der "gestiegene Manipulationsfähigkeit " ,
weil da nichts drin ist.
gruss TM
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7
22.03.2009 14:12 |
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r2d2
Tripel-As


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TM
und wer sagt Dir, dass es sich tatsächlich um Gegenmaßnahmen der "Manipulationsfähigkeit" handelt?
Allein die Sicherheit gegen "Veränderung" gibt uns etwas Sicherheit das die Herstelleraufsteller mit den gleichen Programmen arbeiten wie wir!
In kürzester zeit pleite sind wir, wenn uns die Hersteller weiterhin das von ihnen programmierte Verhältnis zwischen Gewinn und Verlust verschweigen.
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8
22.03.2009 14:35 |
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Meike
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Hallo TM,
das Wort Manipulation ist der lateinisch stämmige Begriff für die Veränderungen.
Wenn also ein Geldspielgerät gegen Veränderungen gesichert gebaut ist, kannst Du
es nicht manipulieren (verändernt eingreifen), weder von Aufstellerseite noch von Kundenseite.
Für was machst Du denn updates?
Für bugs?
für cheats?
für direkte Eingriffe in ein Programm, welches eigentlich sicher gegen Veränderungen
gebaut sein sollte?
fürs Bohren, Schieben, Stechen oder "Blenden" ?
Meinst Du nicht, dass es etwas widersprüchlich ist ?
wenn es heißt
a) das Geldspielgerät ist nach dem Stand der Technik gegen Veränderungen gesichert gebaut
und zeitgleich
b) Tauschen Sie Ihre Zulassung und das dazugehörende Spielepaket innerhalb von 10 min
und zeitgleich
c) alle 2 - 3 Monate kommt ein Nachtrag "Ergänzung Funktionsfehler korrigiert"
Gruß
Meike
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10
23.03.2009 05:52 |
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Meike
Foren Gott
 

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Gruß an Alle,
ganz frisch wurde die nächste herausragende Halbwertzeit eingestellt.
Bauart-Zulassung Nr.: 2180
Erstausgabe des Zulassungsscheins--------------------24.06.2008
1. freiwillige Information, weitere Frontansichten-----------------------------------10.09.2008
1. Nachtrag wg. Funktionsfehler------------------------26.09.2008
2. freiwillige Information, weitere Frontansichten-----------------------------------10.11.2008
2. Nachtrag wg. Funktionsfehler------------------------23.01.2009
3. Nachtrag wg. Funktionsfehler------------------------23.03.2009
mit dem Hinweis: alle vor dem 23.03.2009 zugelassenen Programme verlieren
am 15.06.2009 ihre Gültigkeit.
Kann mir jmd. erklären, wie dies unter der Forderung der SpielV
"gegen Veränderungen nach dem Stand der Technik gesichert gebaut"
möglich ist?
Kann unter Bezugnahme dieser Halbwertzeiten noch davon ausgegangen werden,
" dass die zur Aufstellung bestimmten Spielgeräte dem Mustergerät, das die PTB
geprüft hat, im vollen Umfang entsprechen" ?
"Dürfen aufgrund der Bauartzulassung Geräte hergestellt werden, die dem Mustergerät nicht in jeder
Hinsicht entsprechen, könnten daher die Ortspolizeibehörden auf den ihnen vorgelegten Abdruck des Zulassungsscheines
und das am Spielgerät angebrachte Zulassungszeichen nicht mehr vertrauen.
Sie müssten dann selbst oder mit Hilfe von Sachverständigen jedes Spielgerät der zugelassenen
Bauart auf seine Ungefährlichkeit überprüfen.
Dies liefe wie dargelegt, dem Zweck der Bauart zuwider."
s. Redeker, GewArch. 1971, 244 (246)
s. BVerwG, vom 18.09.1973- IC 9/73
Gruß
Meike
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11
25.03.2009 05:18 |
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RudiCartell
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Zitat: |
Original von Meike
Sie müssten dann selbst oder mit Hilfe von Sachverständigen jedes Spielgerät der zugelassenen
Bauart auf seine Ungefährlichkeit überprüfen.
Dies liefe wie dargelegt, dem Zweck der Bauart zuwider."
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Genau, das ist bestimmt das Zugeständnis der Hersteller und der PTB, um die sonst erwerblos werdenen Prüfer/Gutachter/Sachverständige eine alternativen Entlohnung durch den Steuerzahler (über die OÄ) zukommen zu lassen. Sollte also hier mal etwas festgestellt werden, was einen Verstoss darstellt, wenn haben se' an den Beinen?
Passt super ins sonstige Geflecht von Verursachung, Verantwortung, Bezahlung, Nutzung und Bestrafung. Das Regelwerk träg schon geniale Züge und monatlich kommen über die wackelige Software neue Varianten der Kostenverlagerung hinzu.
Würde man es anders wollen, so müssten höhere Kosten für Qualitätskontrollen auf Herstellerseite aufgewendet werden - wenn denn das schwache Design überhaupt noch Qualitäten durch Kontrolle steigern lässt.
Gruß vom Rudi
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12
25.03.2009 09:06 |
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gmg
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Fehlen also mindestens noch vier verfristete Nachträge.
Das Ganze hat schon ein System. Erschließt sich aber nur Insidern.
Augsburg lässt grüssen !
Grüße
__________________ gmg
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13
25.03.2009 09:09 |
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gmg
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14
25.03.2009 14:57 |
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RudiCartell
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Zitat: |
Original von gmg
Fehlen also mindestens noch vier verfristete Nachträge.
Das Ganze hat schon ein System. Erschließt sich aber nur Insidern.
Augsburg lässt grüssen !
Grüße |
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"System" ist ja immer gut für die Nachvollziehbarkeit! Aber das genau will man doch wohl in diesem Fall vorerst vermeiden - oder?
Vielleicht ist das "System" hier mehr eine Analogie (oder ist Vorsatz im Spiel)?
Gruß vom Rudi
.
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15
25.03.2009 20:00 |
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Meike
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Hallo Rudi,
nicht das wir uns falsch verstehen, da kann niemand den Prüfern "ein Bonbon" zu schieben.
Gem. Urteilslage des BVwerG und der gängigen Kommentierung hieße es einfach, dass die
Bauartzulassungen, wie diese z.Zt. praktiziert werden, nicht mehr dem gesetzlichen Auftrag
entsprechen.
In der Kommentierung Marcks zu § 13 Absatz 1 Nr.9 SpielV heißt es:
"Damit sollten Eingriffe des Aufstellers, Gastwirts oder Spielers, die sich auf Gewinn- oder Verlustquoten
auswirken konnten, verhindert werden.... Die Betriebssicherheit, die unbedingte Einhaltung der in
§13 vorgegebenen Grenzwerte sowie die Manipulationsfestigkeit der Geräte gewährleistet werden."
Sieht dies hier irgend jmd. als erfüllt an ?
Hallo gmg,
wir könnten auch einfach sagen:
"Augsburg ist offensichtlich eine never ending story."
Schützt Euch selbst und gleicht Softwarestände und angeratene updates mit denen in der Bauartzulassung ab.
Denkt bitte an SI, wie zu den Frontscheiben.
Gruß
Meike
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16
26.03.2009 05:53 |
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Meike
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Hallo gmg,
jetzt kommen sie nach und nach.
Zulassung 2232 "hat fertig"
Gruß an alle,
für alle, die das "Spiel" mit den Bauartzulassungen nicht verstanden haben,
bitte in die Bauartzulassung 2232 reinschauen.
Dort ist es, wenn man zwischen den Zeilen liest und den Beitrag von David
noch in Erinnerung hat, leicht nachvollziehbar nachlesbar.
"Spielsteuerung Version: CC1 vom 06.01.2009
Spielsteuerung Version: CC2 vom 16.02.2009
Die Programmänderung zur Beseitigung festgestellter Funktionsfehler sind im Schreiben vom 03.03.2009 des Zulassungsinhabers...
1. Nachtrag vom 25.03.2009"
Gruß
Meike
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17
28.03.2009 07:18 |
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gmg
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Hallo Meike !
Der erste Nachtrag zum Zulassungschein für die BR 2232 - nicht verfristet - hat nichts mit der Problematik der zuvor genannten GSG und deren Nachtragszulassungen - die alle verfristet sind - zu schaffen.
Grüße
__________________ gmg
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18
28.03.2009 09:33 |
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Meike
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19
29.03.2009 06:59 |
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