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Zum Ende der Seite springen Gebühren § 12 Gestattungen
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sandra rennett   Zeige sandra rennett auf Karte sandra rennett ist weiblich
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Gebühren § 12 Gestattungen

Ein freundliches Hallo aus Viersen!

Mich würde es sehr interessieren, wie Sie Ihre Gebühren für Gestattungen staffeln und ob Sie aufgrund der Änderung des GastG zum 01.07.05 Anpassungen in Ihrem Gebührentarif hierzu vorgenommen haben.

In Viersen errechnete sich die Gestattungsgebühr bisher nach der Anzahl der aufgestellten Stände d. h. je Imbissstand und je Getränkestand. Diese Regelung kann auch zukünftig beibehalten werden, ABER ... nun das Problem: Ein Imbissstand hat in der Vorweihnachtszeit in der FuZo zusätzlich zum Speisenangebot auch noch einen Glühweinkocher aufgestellt und kann nun nicht nachvollziehen, dass er zwar für die Speisen nichts mehr aber für die "paar Tassen" Glühwein bezahlen muss.

Vielleicht verfügt ja ein Gestattungspezialist über eine Gebührenstaffelung, die derartige Probleme gar nicht mehr aufkommen läßt anbeten

Schönen Gruß

S. Rennett
1 09.11.2005 13:33 sandra rennett ist offline E-Mail an sandra rennett senden Beiträge von sandra rennett suchen
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Moin aus Meppen
Wir haben unterschiedliche Tarife für "Stände mit Vollausschank" und "Stände mit beschränktem Ausschank". Sofern also nur Glühwein als alkoholisches Getränk abgegeben wird, kann man den sicher als Stand mit beschränktem Ausschank einstufen und dem entsprechend eine geringere Gebühr erheben als bei einem "Vollausschank". Bei uns würden in der Regel für den ersten Tag 44,00 € und je weiteren Tag 22,00 € zusätzlich erhoben (je Stand!). Abweichungen sind möglich (evtl. bei einer Teilnahme am 4-wöchigen Weihnachtsmarkt, wo es vielleicht mal nicht jeden Tag so "brummt" wie z.B. auf einem 3-tägigen Stadtfest).
Ansonsten muss der Imbissbetreiber es auch nicht nachvollziehen können (wer kann das schon), aber so hat es der Gesetzgeber in seiner unendlichen...eben gewollt. Und wenn er nicht will, keiner wird gezwungen in einem Imbisswagen alkoholische Getränke anzubieten. Liegt also ganz bei ihm.

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 09.11.2005 14:39.

2 09.11.2005 14:12 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Solon
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Servus aus Kierspe,

da Kierspe klein ist und wir ein reges Vereinsleben haben, nehmen wir pro Tag 25,00 EURO von den Vereinen.

Bei zusammenhängenden Tagen (wie Freitag, Samstag und Sonntag) nehmen wir für den 1. Tag 25,00 EURO, für jeden weiteren Tag 5,00 EURO.

Bei Großveranstaltungen (z.B. Dienstags auf Gut Haarbecke mit jeweils bis zu 4.000 Besuchern) zahlt der Veranstalter pro Veranstaltungstag 150,00 EURO (was er locker verschmerzen kann).

Die Weihnachtsmärkte, die wie Pilze aus dem Boden schießen, werden auch pauschal mit 30 EURO für zwei Wochenenden abgerechnet (eben wegen des Glühweines).

Die Praxis hat sich bewährt und die Vereine tragen es mit Fassung.

Übrigens: Ausnahmen haben wir nicht, weil die Vereine alle bei ihren Veranstaltungen Alkohol verkaufen.

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
3 09.11.2005 14:33 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Wir bleiben lieber dabei: Egal ob Alkohol im Vordergrund oder nicht

50,00 € mit Sitzgelegenheit
30,00 € ohne

Das Gebührensäckel der Stadt ist schon leer. Die Einbrüche bei den Einnahmen aus Verwaltungsgebühren geben noch ihr übrigens. Auch wenn es mir um den Standbetreiber persönlich vielleicht Leid tut, aber, da schließe ich mich meinem Vorgänger an, es muss kein Alkohol ausgegeben werden.
4 09.11.2005 14:37 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
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Also wir rechnen pro Tag 20 Euro ab. Egal um was es da geht. In Ausnahmefällen wird die Gestattung auch mal Kostenfrei erteilt, aber das ist wirklich eine Seltenheit geworden. Wir brauchen jeden Cent im Haushalt großes Grinsen .

Für besonders lange Veranstaltungen gibt es eine Saisongestattung die kostet einmalig 250 Euro.

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
5 11.11.2005 07:21 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Gebühren § 12 Gestattungen

Hej aus Hamm,

wir nehmen 25,-- € je Stand/Tag. Ihr Standbetreiber müsste diese Gebühr also auch bezahlen.

Für Zelte nehmen wir je Tag

bis 500 m² 50,--
bis 1000 m² 100,--
bis 1.500 m² 150,--
über 1.500 m² 200,--

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jörg Wiesemeier: 11.11.2005 08:08.

6 11.11.2005 08:08 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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