Gebühren § 12 Gestattungen |
sandra rennett
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Gebühren § 12 Gestattungen |
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Ein freundliches Hallo aus Viersen!
Mich würde es sehr interessieren, wie Sie Ihre Gebühren für Gestattungen staffeln und ob Sie aufgrund der Änderung des GastG zum 01.07.05 Anpassungen in Ihrem Gebührentarif hierzu vorgenommen haben.
In Viersen errechnete sich die Gestattungsgebühr bisher nach der Anzahl der aufgestellten Stände d. h. je Imbissstand und je Getränkestand. Diese Regelung kann auch zukünftig beibehalten werden, ABER ... nun das Problem: Ein Imbissstand hat in der Vorweihnachtszeit in der FuZo zusätzlich zum Speisenangebot auch noch einen Glühweinkocher aufgestellt und kann nun nicht nachvollziehen, dass er zwar für die Speisen nichts mehr aber für die "paar Tassen" Glühwein bezahlen muss.
Vielleicht verfügt ja ein Gestattungspezialist über eine Gebührenstaffelung, die derartige Probleme gar nicht mehr aufkommen läßt
Schönen Gruß
S. Rennett
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1
09.11.2005 13:33 |
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Solon
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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Servus aus Kierspe,
da Kierspe klein ist und wir ein reges Vereinsleben haben, nehmen wir pro Tag 25,00 EURO von den Vereinen.
Bei zusammenhängenden Tagen (wie Freitag, Samstag und Sonntag) nehmen wir für den 1. Tag 25,00 EURO, für jeden weiteren Tag 5,00 EURO.
Bei Großveranstaltungen (z.B. Dienstags auf Gut Haarbecke mit jeweils bis zu 4.000 Besuchern) zahlt der Veranstalter pro Veranstaltungstag 150,00 EURO (was er locker verschmerzen kann).
Die Weihnachtsmärkte, die wie Pilze aus dem Boden schießen, werden auch pauschal mit 30 EURO für zwei Wochenenden abgerechnet (eben wegen des Glühweines).
Die Praxis hat sich bewährt und die Vereine tragen es mit Fassung.
Übrigens: Ausnahmen haben wir nicht, weil die Vereine alle bei ihren Veranstaltungen Alkohol verkaufen.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
09.11.2005 14:33 |
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C. Schröder
König
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Wir bleiben lieber dabei: Egal ob Alkohol im Vordergrund oder nicht
50,00 € mit Sitzgelegenheit
30,00 € ohne
Das Gebührensäckel der Stadt ist schon leer. Die Einbrüche bei den Einnahmen aus Verwaltungsgebühren geben noch ihr übrigens. Auch wenn es mir um den Standbetreiber persönlich vielleicht Leid tut, aber, da schließe ich mich meinem Vorgänger an, es muss kein Alkohol ausgegeben werden.
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4
09.11.2005 14:37 |
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Also wir rechnen pro Tag 20 Euro ab. Egal um was es da geht. In Ausnahmefällen wird die Gestattung auch mal Kostenfrei erteilt, aber das ist wirklich eine Seltenheit geworden. Wir brauchen jeden Cent im Haushalt
.
Für besonders lange Veranstaltungen gibt es eine Saisongestattung die kostet einmalig 250 Euro.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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5
11.11.2005 07:21 |
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