Gewerbeanmeldung erforderlich??? |
Ziska
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Gewerbeanmeldung erforderlich??? |
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ein herzliches
von der schönen sonnigen ostsee...
ich hab da mal wieder eine frage. folgender fall:
eine bürgerin hat mich folgendes gefragt: ein bekannter von ihr basitzt einen fichten- oder eichenwald in kroatien. er hat hier in deutschland ein sägewerk in dem er das holz zu schnittholz verarbeitet. jetzt hat er sie gefragt ob sie sich um kunden kümmern könnte. das heisst sie soll verschiedene geigenbauer etc. anrufen ob die interesse am holz haben. sie (und auch ich) ist sich jetzt unsicher ob sie hierfür ein gewerbe anmelden muss, oder ob das über den besitzer des sägewerkes laufen muss...
freue mich schon auf eine rege diskussion...
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1
03.07.2007 09:34 |
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Solon
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Sigi2910
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RE: Gewerbeanmeldung erforderlich??? |
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Also ein Gewerbe ist doch jede sozial nicht unwertige und auf Gewinnerzielung angelegte selbständige Tätigkeit. Insofern würde ich auf den ersten Blick mal die auf Gewinnerzielung (wird sie denn und ggf. wie entlohnt?) angelegte Tätigkeit und die Selbständigkeit (schließt sie denn Verträge ab oder in welcher Art und Weise wird sie tätig?) nicht erkennen wollen. Übrigens: Selbständig ist doch, wer nach außen im eigenen Namen auftritt, auf eigene Rechnung und Gefahr handelt und im Innenverhältnis eigene Verantwortlichkeit trägt. Hmmmm...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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2
03.07.2007 10:12 |
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Solon
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Ziska
Mitglied
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Themenstarter
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So wie ich sie verstanden habe, soll sie nur kontakt aufnehmen, angebote unterbreiten und evtl. verträge vorbereiten aber nicht unterschreiben!
Sie meinte, dass sie wohl dann eine provision erhält, wenn ein vertrag zustande gekommen ist...
problem ist auch, dass sie nebenbei noch bei einer zeitarbeitsfirma angemeldet ist. muss da noch irgendwas berücksichtigt werden???
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3
03.07.2007 10:40 |
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4X4
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Handelsvertreterin nach § 84 HGB:
Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit
betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder
in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine
Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
Sie bekommt doch Provision für die Vermittlung und ist eigenständig tätig.
Das mit der Zeitarbeitsfirma ist Arbeitsrecht: Sollte sie in ihren Arbeitsvertrag schauen, ob Nebentätigkeiten erlaubt sind oder direkt beim Arbeitgeber nachfragen.
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4
04.07.2007 13:06 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Zitat: |
4X4: Handelsvertreterin nach § 84 HGB:........ |
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Bei der Gewerbeanmeldung dürfte aber nur die v. g. Bezeichnung allein als Gewerbegegenstand (Feld 15 der Anmeldung) m. E. nicht ausreichen. Hier ist dann schon zu konkretisieren, wofür man Handelsvertreter/in ist. (z. B. Handelsvertreterin für Schnittholz o. ä.).
Denn nicht umsonst fordert der weise und allwissende Gesetz- und Verordnungsgeber in den Gewerbeanzeigenverwaltungsvorschriften hier eine konkrete Angabe der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
04.07.2007 13:13 |
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4X4
Doppel-As
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Zitat: |
Zitat: |
4X4: Handelsvertreterin nach § 84 HGB:........ |
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Bei der Gewerbeanmeldung dürfte aber nur die v. g. Bezeichnung allein als Gewerbegegenstand (Feld 15 der Anmeldung) m. E. nicht ausreichen. Hier ist dann schon zu konkretisieren, wofür man Handelsvertreter/in ist. (z. B. Handelsvertreterin für Schnittholz o. ä.).
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Dass die Tätigkeit in der Gewerbeanzeige entsprechend zu konkretisieren ist, sehe ich auch so (GewAnzVwV). Daher frage ich immer nach.
Wird bei anderen Kommunen aber zum Teil auch anders betrachtet. Dort genügt die Angabe Handelsverteter.
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6
04.07.2007 13:47 |
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