Mal 'ne Frage: U18 in der Spielhalle ?h |
tapier
Routinier
Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.728.736
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Mal 'ne Frage: U18 in der Spielhalle ?h |
|
Ich habe in den Verwaltungsvorschriften folgende Textpassagen gefunden:
Personen unter 18 Jahren darf die Anwesenheit in der genehmigten Spielhalle bzw. dem ähnlichen Unternehmen nicht gestattet werden; dies gilt nicht für verheiratete Jugendliche (§ 6 Abs. 1 und § 1 Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes.
In Zweifelsfällen ist das Lebensalter zu überprüfen, zum Besipiel durch Einsicht in
einen amtlichen Ausweis (§ 2 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes).
Das Jugendschutzgesetz sagt dazu:
((5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.).
Jetzt bin ich vewirrt,
heisst es also das, wenn ein Jugendlicher verheiratet ist, also theoretisch mit 16 Jahren,
dieser sich in einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmen aufhalten und spielen darf ?
|
|
1
27.05.2009 13:39 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Steffen Balzer
Haudegen
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.318.121
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Morgen,
ja das ist korrekt. Der Jugendliche hat dann bereits seine Reife und sein Verantwortungsbewusstsein bewiesen und darf dann spielen, trinken und feiern... wie ein Erwachsener.
Das Mindestalter zum Heiraten liegt in Deutschland bei 18 Jahren. Selbst wenn nur ein Partner das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann eine Heirat stattfinden. Doch dafür benötigt der minderjährige Partner die Zustimmung der Eltern zur Eheschließung. Das Vormundschaftsgericht muss den Minderjährigen ebenfalls von der Ehemündigkeit befreien. Unter 16 Jahren darf jedoch keiner in Deutschland heiraten.
Mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
|
|
2
28.05.2009 06:51 |
|
|
Solon
|
|
|
|
drtower
Grünschnabel
Hinweis: gesperrter User
Dabei seit: 27.12.2009
Beiträge: 4
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 20.941
Nächster Level: 22.851
|
|
RE: Mal 'ne Frage: U18 in der Spielhalle ?h |
|
Steffen Balzer hat recht. Als ich das das erste Mal gelesen habe, war ich jedoch auf ein wenig verwundert, muss ich zugeben.
Genau heißt es da:
§ 6:
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
§ 1:
(5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.
|
|
3
27.12.2009 12:24 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 200.839 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.229.808
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|