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Zum Ende der Seite springen Mal 'ne Frage: U18 in der Spielhalle ?h 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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tapier
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Mal 'ne Frage: U18 in der Spielhalle ?h

Ich habe in den Verwaltungsvorschriften folgende Textpassagen gefunden:


Personen unter 18 Jahren darf die Anwesenheit in der genehmigten Spielhalle bzw. dem ähnlichen Unternehmen nicht gestattet werden; dies gilt nicht für verheiratete Jugendliche (§ 6 Abs. 1 und § 1 Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes.
In Zweifelsfällen ist das Lebensalter zu überprüfen, zum Besipiel durch Einsicht in
einen amtlichen Ausweis (§ 2 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes).

Das Jugendschutzgesetz sagt dazu:
((5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.).


Jetzt bin ich vewirrt,
heisst es also das, wenn ein Jugendlicher verheiratet ist, also theoretisch mit 16 Jahren,
dieser sich in einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmen aufhalten und spielen darf ?
1 27.05.2009 13:39 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Morgen,

ja das ist korrekt. Der Jugendliche hat dann bereits seine Reife und sein Verantwortungsbewusstsein bewiesen und darf dann spielen, trinken und feiern... wie ein Erwachsener.

Das Mindestalter zum Heiraten liegt in Deutschland bei 18 Jahren. Selbst wenn nur ein Partner das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann eine Heirat stattfinden. Doch dafür benötigt der minderjährige Partner die Zustimmung der Eltern zur Eheschließung. Das Vormundschaftsgericht muss den Minderjährigen ebenfalls von der Ehemündigkeit befreien. Unter 16 Jahren darf jedoch keiner in Deutschland heiraten.

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
2 28.05.2009 06:51 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Solon
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drtower drtower ist männlich
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RE: Mal 'ne Frage: U18 in der Spielhalle ?h

Steffen Balzer hat recht. Als ich das das erste Mal gelesen habe, war ich jedoch auf ein wenig verwundert, muss ich zugeben.

Genau heißt es da:

§ 6:
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

§ 1:
(5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.
3 27.12.2009 12:24 drtower ist offline Beiträge von drtower suchen
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