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» Mal 'ne Frage: U18 in der Spielhalle ?h «

Steffen Balzer hat recht. Als ich das das erste Mal gelesen habe, war ich jedoch auf ein wenig verwundert, muss ich zugeben.

Genau heißt es da:

§ 6:
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

§ 1:
(5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.



Gepostet am 27.12.2009 um 12:24 von:
Benutzer: drtower
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