Forum-Gewerberecht

» Mal 'ne Frage: U18 in der Spielhalle ?h «

Ich habe in den Verwaltungsvorschriften folgende Textpassagen gefunden:


Personen unter 18 Jahren darf die Anwesenheit in der genehmigten Spielhalle bzw. dem ähnlichen Unternehmen nicht gestattet werden; [b]dies gilt nicht für verheiratete Jugendliche[/b] (§ 6 Abs. 1 und § 1 Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes.
In Zweifelsfällen ist das Lebensalter zu überprüfen, zum Besipiel durch Einsicht in
einen amtlichen Ausweis (§ 2 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes).

Das Jugendschutzgesetz sagt dazu:
((5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.).


Jetzt bin ich vewirrt,
heisst es also das, wenn ein Jugendlicher verheiratet ist, also theoretisch mit 16 Jahren,
dieser sich in einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmen aufhalten und spielen darf ?



Gepostet am 27.05.2009 um 13:39 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35755#post35755


Beitrags-Print by Breuer76