Hoffnung für Berliner und andere Spielhallen? |
catweazle
Jungspund
Dabei seit: 19.09.2013
Beiträge: 21
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenhersteller
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 81.322
Nächster Level: 100.000
|
|
Hoffnung für Berliner und andere Spielhallen? |
|
Als neutraler Beobachter fragt man sich warum die Berliner Spielhallenbetreiber so schwerfällig auf die drohenden Schließungen reagieren.
Sind sie etwa anwaltlich nicht optimal vertreten?
Schaut man sich die Argumente des Daniel Buchholz an und verbindet sie mit dem Bielefelder Modell der Suchtschutzdame Ilona Füchtenschnieder, dann liegt die Lösung doch klar auf der Hand.
Qualitativ perfekte Zutrittskontrolle statt Infotisch mit Aufklebern und kein Jugendlicher oder Suchtbelasteter erhält mehr Eintritt.
Dazu der Anschluß an eine Länderverwaltete Sperrdatei....
Halt Halt Halt, haben etwa noch nicht alle Bundesländer eine zentrale datenrechtlich belastbare Sperrdatei???
Nun dann sollten diejenigen, die Konzessionen nicht neu ausstellen wollen doch erst mal Ihre Hausaufgaben machen und wenn dann eine Sperrdatei vorhanden ist mit der Diskussion um zu schließende Hallen neu beginnen.
Dasselbe gilt natürlich auch für andere Bundesländer!!!
|
|
1
05.03.2017 12:05 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Rooobert
Routinier
Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 364
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.487.760
Nächster Level: 1.757.916
|
|
in Berlin sind seit jahren die mehrfachkonzessionen dicht !
|
|
2
05.03.2017 16:39 |
|
|
Solon
|
|
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.320.292
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von Rooobert
in Berlin sind seit jahren die mehrfachkonzessionen dicht ! |
|
wie...........
seit wann
|
|
3
05.03.2017 16:49 |
|
|
Zündi
Jungspund
Dabei seit: 05.03.2017
Beiträge: 10
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.091
Nächster Level: 29.658
|
|
RE: Hoffnung für Berliner und andere Spielhallen? |
|
Ich stamme aus dem Berliner Umland und habe mich eben neu registriert,weil ich Betroffener bin.
Bitte kann jemand die Aussagen von Catweazle kommentieren?
Bitte Catweazle können Sie ausführlicher werden.
|
|
4
05.03.2017 20:04 |
|
|
catweazle
Jungspund
Dabei seit: 19.09.2013
Beiträge: 21
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenhersteller
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 81.322
Nächster Level: 100.000
Themenstarter
|
|
Nichts ist so wie es scheint
Ab sofort müssen allen Spielhallen mit einer Altkonzession auch um ihre Zukunft fürchten. Das ist so neu, selbst wenn keine Abstände zu irgendwas oder irgendwem gerissen werden. Ein neues Argument ist hinzugekommen. Der perfekte Jugend und Suchtschutz am Einlaß zu jeder Spielhalle ist, beurteilt man die aktuelle Gemengelage, an Platz 1 aller Entscheidungskriterien und wird entscheidende Vorteile, wenn technisch einwandfrei erfüllt, im Kampf um neue Konzessionserteilungen bringen.
Mit der Entscheidung eine biometrische Zutrittskontrolle rasch zu installieren, bringt sich ein solcher Spielhallenbetreiber in eine sehr gute Position, Abstände zur nächsten Halle oder einer Jugendeinrichtung rutschen dann auf die Plätze. Tatsächlich scheint es am Markt aber nur zwei Systeme zu geben, die solch hochgesteckte Anforderungen erfüllen können. Das ist zum einem ein Handrückenscanverfahren, das 9/11 fähig zu sein scheint und neu hinzugekommen das Face-Check Verfahren mit Gesichtserkennung. Ein Spielhallenbetreiber der bisher ohne Sorge, weil nicht betroffen von einem der Ausschlßkriterien, oder mit einem Hilfsmittelzutrittskontrollsystem/Ausweisscanner ausgestattet, der muss nun auch schnell Nachrüsten. Schon morgen kommt es dazu in Bielefeld zum Showdown
|
|
5
06.03.2017 08:19 |
|
|
Abby75
Grünschnabel
Dabei seit: 06.03.2017
Beiträge: 3
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 7.825
Nächster Level: 10.000
|
|
RE: Hoffnung für Berliner und andere Spielhallen? |
|
Hallo zündi,
ich habe in einem Vorortgebiet einer mittelgrossen Stadt in NRW meine Halle und bin von der Konkurrenz (also anderen Hallen) in 350m Entfernung glücklicherweise verschont. Nur eine Jugendeinrichtung liegt leider innerhalb des Radius und wurde von Amtswegen her markiert.
Ich habe daraufhin -wie mir geraten wurde- einen Härtefallantrag gestellt und dachte ich sei zumindest für die nächsten Jahre abgesichert.
Seit ein paar tagen aber wird mir mehr und mehr mulmig. man liest doch immer mehr über die gestiegenen Jugendschutzanforderungen und das dies wohl ein neues Super-Kriterium werden könne. Meine FRAGE ist jetzt, soll oder muss ich meinen Antrag nachbessern??
Was wird denn vorraussichtlich gefordert? Oder kann ich den Antrag nicht nachträglich anfechten.....das kostet ja auch alles wieder Geld. :-/
Grüße
Abby75
__________________ ------------------
Alle suchen nach der guten alten Zeit....aber welche meinen Sie?
|
|
6
06.03.2017 19:49 |
|
|
Zündi
Jungspund
Dabei seit: 05.03.2017
Beiträge: 10
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.091
Nächster Level: 29.658
|
|
Was steht fest? Nun, ohne biometrisches Zugangssystem wird keiner von uns dauerhaft eine glücksspielrechtliche Erlaubnis bekommen. Ohne Biometrie ist dem Schummeln beim Einlaß Tür und Tor geöffnet. Morgen wird dies nach einhelliger Meinung aller, mit denen ich sprechen konnte in Bielefeld gerichtsfest werden. Ich werde meinen Härtefallantrag nachbessern, ob ich mich für das Gauselmann System entscheide, das weiß ich nicht. Meine Kundendaten wecken Begehrlichkeiten und Gauselmann macht ja bereits jetzt schon 1/3 seines Umsatzes im Internet. Da könnte es ein, nur aus versehen, das ein paar Kunden von mir einen Online Bonus erhalten,zufällig. Das Konkurrenzsystem mit dem Handrückenscan scheint mir außerdem ausgereifter und viel viel schneller bei der Einlaßentscheidung zu sein. Aber egal was kommt, es kostet unser Bestes. Gute Nacht
|
|
7
06.03.2017 22:05 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.031.844
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Mutiert das Forum Gewerberecht nunmehr zu einer Verkaufsplattform?
Grüße
__________________ gmg
|
|
10
08.03.2017 01:02 |
|
|
catweazle
Jungspund
Dabei seit: 19.09.2013
Beiträge: 21
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenhersteller
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 81.322
Nächster Level: 100.000
Themenstarter
|
|
NRW, die Saar und M-V werden zum Schlachtfeld |
|
Etwa 30 Spielhallenkontrolleure von der Suchtstelle NRW zerrten gestern in einem übervollen Saal im Bielefelder Landgericht an der "LEINE", um loslaufen zu dürfen.
Wer ohne perfektes biometrisches Kontrollsystem erwischt wird ist raus!!!!!!
Die Selektion wie wir sie alle seit dem 8.Mai 1945 nicht mehr erlebt haben findet nun in brutalster und quälendster Form einen neuen Anfang.
Jeder Spielhallenbetreiber in NRW an der Saar und in M-V sollte jetzt hellwach sein.
Und dass Landes und Kommunalbeamte sich als Mitläufer wieder zur Verfügung stellen, obwohl deren Politiker ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben ist zum schämen.
Die Rüge aus Brüssel für Deutschland meißelt dies in Stein.
|
|
11
08.03.2017 09:05 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.031.844
Nächster Level: 41.283.177
|
|
|
12
08.03.2017 15:59 |
|
|
PickAss68
Grünschnabel
Dabei seit: 08.03.2017
Beiträge: 2
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 5.212
Nächster Level: 5.517
|
|
Hallo zusammen,
ich muss mich leider aufgrund einer Beteiligung bei einer Halle in NRW auch mit dieser Thematik auseinandersetzen.
Ich weiß aber nicht warum hier alle nur drum herum reden?! Die Firma mit der Sonne hat doch gestern in ihrer eigenen Pressemitteilung veröffentlicht, dass ALLE deren eigenen Hallen in NRW mit dem System ausgestattet werden.
Wer immer noch glaubt er komme um (die Kosten) eine(r) Zutrittskontrolle herum ist entweder naiv oder neu in der Branche!
Die Zeiten der Gemeinschaft oder der guten Ratschläge seines Verkäufers des Vertrauens sind doch schon lange vorbei. Heutzutage ist jeder für sich selbst und seine Konzession (und Zukunft) verantwortlich! Stichwort 30.11.2017!
|
|
13
09.03.2017 00:09 |
|
|
Abby75
Grünschnabel
Dabei seit: 06.03.2017
Beiträge: 3
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 7.825
Nächster Level: 10.000
|
|
Ganz schön lustig die neue Zeit wenn dann mit Zutrittskontrolle. Habe heute zwei ehrbare Bürger aus dem wunderschönen Libanon der Tür verwiesen.
Teilte denen mit das die Zeit der Erpressungen vorbei sei.
Haben erst wütend gestampft, sind dann aber abgezogen.
Hatte 3 x den Versuch mich um 5.000 Euro zu erleichtern wegen Spielsucht und Wiedergutmachung, na ja weiß ja jeder hoffentlich was ich meine.
__________________ ------------------
Alle suchen nach der guten alten Zeit....aber welche meinen Sie?
|
|
14
09.03.2017 21:15 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.031.844
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Diese Meldung gehört wohl hier hin:
Anmerkung zur Pressemitteilung der Gauselmann AG (Fundstelle) vom 7. März zum Verfahren vor dem LG Bielefeld
Veröffentlicht am 9. März 2017
Diese Pressemitteilung der Gauselmann AG verwundert in mehrfacher Hinsicht und sollte einem Faktencheck unterzogen werden.
So ist es aus unserer Sicht äußerst befremdlich, das Urteil eines Gerichts vorwegzunehmen, das erst in drei Wochen verkündet wird. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Bielefeld entscheidet und wie es diese Entscheidung begründet. Dann sehen wir weiter.
Erstaunlich auch, dass in dieser Pressemitteilung Vorschläge zur Umsetzung einer Einlasskontrolle in Spielhallen gemacht werden, die im Prozess gar nicht zur Sprache kamen. So war das Face-Check System nicht Thema der Verhandlung. Es wurde nicht einmal namentlich erwähnt. Es stellt sich die Frage: Warum bewahrt man sich so einen Vorschlag für eine Pressemitteilung auf, statt ihn vor Gericht vorzutragen? Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Und warum wird wider besseren Wissens behauptet, die Kritik unseres Verbandes an Face-Check sei substanzlos, da ich das System gar nicht kennen würde? Stimmt die Kommunikation im Hause Gauselmann nicht? Hat niemand dem Pressesprecher mitgeteilt, dass der Präventionsbeauftragte David Schnabel, der übrigens in Personalunion Geschäftsführer der Spielbanken in Sachsen Anhalt1 ist, und der ]ustiziar Volker Nottelmann, höchstpersönlich einer kleinen Gruppe von Bielefelder Suchtexpertinnen und -experten, der ich auch angehörte, das System am 21.2.17 in einer Bielefelder Spielhalle präsentiert haben? Unsere einhellige Meinung war übrigens: Es steckt noch in den Kinderschuhen und sollte derzeit höchstens als Ergänzung zur von uns favorisierten Einlasskontrolle eingesetzt werden.
Und dann die Eigenlob-Aussagen zur erfolgreichen Präventionsarbeit der Branche. Wäre das im Gerichtssaal vorgetragen werden, hätte das Publikum wahrscheinlich genauso laut gelacht, wie es gelacht hat, als von Seiten der Beklagten vorgetragen wurde, die Geldspielautomaten seien ja gar nicht so gefährlich. Gefährlich sei Lotto.
Wer ernsthaft glaubt, dass die gestiegene Beratungsnachfrage problematischer und süchtiger Glücksspieler auch nur ansatzweise mit der „Präventionsarbeit“ der Automatenbranche zu tun hat, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Es gibt längst empirische Untersuchungen zu dieser Frage, die auch der Automatenbranche bekannt sind. So wurde bereits mehrfach untersucht, ob Glücksspielerinnen und Spieler in Spielstätten als problematische bzw. pathologische Spieler erkannt werden, und ob es Interventionen gab. Die Ergebnisse2 sind ernüchternd und zeigen, dass Sozialkonzepte selten und wenn dann meist unzureichend umgesetzt werden. Warum ist das so? Warum werden suchtkranke Menschen nicht wirksam vom Glücksspiel ausgeschlossen? Sollte es etwa daran liegen, dass relevante Umsatzanteile der Geldspielautomatenbranche von ihnen stammen? Will man sie als Kunden nicht verlieren? Präferiert man daher eher unwirksame Maßnahmen? Diese Fragen gilt es künftig zu beantworten.
Für Rückfragen:
Ilona Füchtenschnieder-Petry
Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V.
Meindersstraße 1a
spielsucht@t-online.de
1) http://www.spielbanken-sachsen-anhalt.de...-Impressum.html
2) http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen...id,1494678.html
http://www.gluecksspielsucht.de/tagungdo...len_Fiedler.pdf
http://www.gluecksspielsucht.de/tagungdo...e_FAGS_2016.pdf
Quelle: Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Fundstelle der Meldung
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 10.03.2017 07:56.
|
|
15
10.03.2017 07:53 |
|
|
Zündi
Jungspund
Dabei seit: 05.03.2017
Beiträge: 10
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.091
Nächster Level: 29.658
|
|
Zutrittskontrolle muss wegen Paragraph 6! |
|
Also erstmal danke gmg, dass du dich meiner erbarmt hast. Ohne Ironie!
Dank deiner links habe ich auch die Presse was auch immer Erklärung von der Spielsuchtstelle von Frau Füchtenschnieder begriffen.
Laut Dr.Fiedler ist eine echte(funktionierende ohne Schlupfloch) Zutrittskontrolle die einzige Lösung.
Nun meine Fragen an dich?
1.Ist es richtig,wenn man eine neue Konzession haben will,dass man eine solche Anlage braucht?
2.Muss,kann, ein Härtefallantrag mit so einer Anlage in mein Sozialkonzept eingearbeitet bzw. ergänzt werden?
3.Fährt man mit der Anlage, die nicht von Gauselmann ist besser
Handrückenscanner aus den USA)
Bitte wenn möglich klare eindeutige Antworten. Bitte!
|
|
16
10.03.2017 22:52 |
|
|
PickAss68
Grünschnabel
Dabei seit: 08.03.2017
Beiträge: 2
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 5.212
Nächster Level: 5.517
|
|
Ich hatte vor knapp zwei Wochen ja schon mal darauf hingewiesen, dass die Firma mit der Sonne in NRW 100 % ihrer Hallen mit einem biometrischen Zutrittskontrollsystem ausstattet.
Wer sich noch immer fragt warum, kann an dem letzte Woche in Berlin gefällten Urteil herauslesen, dass einem dies in einem Losverfahren gegen andere Hallen genau den Vorsprung beschert, seine Konzession zu behalten.
Auf Deutsch gesagt: Ohne Zutrittskontrolle kann man am zu machen, wenn sein Kontrahent in 350m Entfernung eine hat.
Es ist schon eine Sauerei was man mitmachen muss in dieser Branche. Die ganzen Maßnahmen mit Ausweiskontrollen, geführten Wegen zur Theke, Peronalschulungen, Aushängen usw. sind dann jetzt wohl doch nichtig.
https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/162512.html
|
|
17
20.03.2017 12:44 |
|
|
Abby75
Grünschnabel
Dabei seit: 06.03.2017
Beiträge: 3
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 7.825
Nächster Level: 10.000
|
|
Spätestens nächstes Jahr wird es dann ja auch für die übrig gebliebenen Spielhallen Pflicht, wenn der "neue" Glücksspielstaatsvertrag durch ist.
Aber ich muss zugeben, der Gedanke, dass in ein paar Monaten in meinem näheren Umfeld ein paar andere Hallen schliessen müssen ist nicht ganz uninteressant. Entschuldigung dafür, aber des einen Freud ist bekanntlich des anderen Leid
__________________ ------------------
Alle suchen nach der guten alten Zeit....aber welche meinen Sie?
|
|
18
21.03.2017 18:12 |
|
|
Hansi2013
Grünschnabel
Dabei seit: 29.10.2013
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 7.665
Nächster Level: 10.000
|
|
Also für mich geht die Diskussion bis jetzt in eine falsche Richtung. Sehr Abstrakt und trocken....am Ende interessiert mich doch nur der Aufwand und die Kosten. Installieren muss ich es ja sowieso!
Für welches System würdet Ihr euch also entscheiden?
Dieses face check ist ja noch nicht im Verkauf (jeder weiss warum)....habe mal etwas gegoogelt und noch andere Anbieter gefunden. Vieles davon ist aber nur für Hessen und wirkt überholt (wer lässt seinen Ausweis bitte noch scannen?!), bringt mir nichts....das mit der Sperrdatei ist ja auch noch hin.
Bei youtube bin ich auf was sehr unkompliziertes gestoßen. Einfach "Zutrittskontrolle Spielhalle" eingeben.
Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
Gelöscht. Bitte die Forenregeln beachten.
|
|
19
22.03.2017 14:04 |
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.320
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Kann hier eigentlich jeder sein eigenes Produkt bewerben
|
|
20
22.03.2017 23:09 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 369.831 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.975.866
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|