Weinausschank auf Wochenmarkt |
Birgit Mrugalla
Eroberer
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Weinausschank auf Wochenmarkt |
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Hallo aus Oberursel,
ein Winzer aus Rheinhessen möchte sich auf unserem festgesetzten Wochenmarkt mit Produkten aus eigenem Anbau (Kürbisse, Wein, Traubensaft) präsentieren. Er beabsichtigt auch den Weinausschank gegen Entgelt. Bisher gab es auf unserem Wochenmarkt keinen Alkoholausschank. Wir denken, dieser Winzer bringt gute Ideen mit und wir möchten ihn gerne für unseren Wochenmarkt gewinnen.
Meine Frage ist aber:
Wie konzessioniere ich das? Hat jemand Erfahrungen damit?
Danke und Gruß
Birgit Mrugalla
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1
02.08.2006 11:40 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Weinausschank auf Wochenmarkt |
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Hallo nach Oberursel,
die Idee ist wirklich gut. Ich würde zunächst mal in einer Probephase vielleicht mit einer Gestattung nach § 12 GastG arbeiten und dann auch mal sehen, ob u.U. der § 14 GastG -Straußwirtschaften- angewandt werden kann.
Ansonsten kann man das sicherlich auch über eine Marktsatzung regeln, wenn das regelmäßig stattfinden soll, denn dann braucht er vielleicht keine Gestattung
(müßte man mal prüfen).
Viele Grüße aus Kierspe
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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2
02.08.2006 11:52 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Weinausschank auf Wochenmarkt |
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Streng genommen geht § 12 GastG eher weniger, weil der besondere Anlaß fehlt. Eine Straußwirtschaft geht gar nicht, weil der Ausschank nicht am Ort der Weinerzeugung durchgeführt wird (sog. Winzerprivileg). Die Rheinhessen dürfen zwar mittlerweile Straußwirtschaften in beliebiger Größe betreiben (ganz schön heftig), aber das bezieht sich stets auf den erlaubnisfreien Ausschank am Ort des Weinbaus. Dort wäre die Sache anzeigepflichtig und ist auch nur für bestimmte Zeiten privilegiert (Die Hessischen Vorschriften zur Straußwirtschaft sind mir nicht geläufig).
Eine Konzession nach § 2 GastG dürfte an sich wohl kaum ein Problem darstellen, wenn die Verzehrstätte hinreichend beschrieben wird.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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3
02.08.2006 13:43 |
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Birgit Mrugalla
Eroberer
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Themenstarter
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Vielen Dank für Ihre Antworten. In der Zwischenzeit habe ich auch die Kommentare gewälzt und denke auch, dass nur die Erlaubnis nach § 2 GastG in Betracht kommt.
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5
02.08.2006 15:03 |
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