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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Beschaffungskriminalität bei Spielsucht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Beschaffungskriminalität bei Spielsucht
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Meike
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http://www.stern.de/panorama/drama-von-k...ht-1859823.html
..............................
Inzwischen gibt es einen neuen Ermittlungsansatz: Bernard K. war spielsüchtig, wie die Karlsruher Polizei stern.de bestätigte. Der stern berichtet in seiner aktuellen Ausgabe ("Höllisches Ende") von einem Zeugen, der inzwischen auch von der Polizei befragt wurde: Adnan C., der Wirt des "Nord-Treff" in Karlsruhe. Dort war der Franzose aus dem Elsass häufig Gast, immer freitags und samstags, um an den drei Automaten der Kneipe zu spielen. "Ich bin spielsüchtig", hatte K. dem Gaststättenbetreiber gestanden. "An einem Abend hat er mal tausend Euro verspielt, an einem anderen 1.700", erinnert sich der Wirt. Manchmal habe er dem Gast sogar Geld geliehen. "Er schuldet mir noch 300 Euro."

Welche Ausmaße die Sucht hatte, zeigte sich, als Bernard K. eine ganze Nacht vor den Automaten saß und zockte. "Ich habe die Kneipe abgeschlossen, mich an den Tisch gesetzt und geschlafen", erzählt C. "Er hätte mich ausrauben können." Dafür habe K. die zwei Bier bezahlt, die er nachts aus dem Kühlschrank genommen hatte.

Von der Jagd zum Automatenjäger
Dem Kneipier gestand K. seine Sucht ein. "Wenn andere Gäste da waren, hat er geschwiegen. Erst wenn die Kneipe leer war, hat er erzählt." Davon, dass einst die Jagd sein Hobby war und jetzt das Glücksspiel. Davon, dass er in Frankreich zwei Häuser verzockt und ein weiteres seiner Exfrau und seinen Kinder überschrieben habe, um sie nicht auch noch zu verspielen. Und davon, dass er keinen Ausweg mehr sieht.

Die Polizei bestätigt, dass auch die Ermittler diese Spur aufgenommen haben. Adnan C. wurde inzwischen als Zeuge vernommen. "Wir können bestätigen, dass K. der Spielsucht unterlegen ist", sagt Polizeisprecher Fritz Bachholz. Der Wirt "hat unseren Kollegen das gleiche gesagt, was im stern steht." Damit ziehen die Ermittler ihre Einschätzung zurück, wonach finanzielle Gründe für die Tat ausscheiden. Nicht ausgeschlossen, dass Karin W. ihr Geld nicht abrief, weil sie befürchtete, ihr Lebensgefährte würde es verspielen.

......................
21 09.09.2012 05:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Meike
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http://www.giessener-anzeiger.de/lokales...ht/12361398.htm

Alkohol- und Spielsucht mit Tankstellenüberfällen finanziert

29.08.2012 - KREIS GIESSEN


Acht Taten innerhalb von sechs Wochen - Zwei Männer stehen vor Gießener Landgericht

(ab). Acht Tankstellen innerhalb von knapp sechs Wochen: Mit Überfällen auf Tankstellen hat ein Familienvater - zumindest mittelbar - auf den Auszug von Frau und Kindern reagiert. Unmittelbar nach der Trennung habe er „jeden Abend“ die Spielautomaten seiner Stammkneipe mit Geld, sich selbst mit Alkohol und Drogen gefüttert. Ein Freund aus alten Zeiten hat bei sechs der acht Überfälle mitgemacht. Spielsucht und Alkohol spielten auch bei ihm eine Rolle.
..........................
22 14.09.2012 05:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike
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http://www.swp.de/hechingen/lokales/hech...1158605,1633410

........................Der 18-jährige W. machte detaillierte Angaben zu den Tathergängen. Er berichtete, wie ihn seine Spielsucht mit dem 44-jährigen R. und dem 22-jährigen B. in einer Spielothek bei Rottweil zusammenführte. Die Männer hatten gerade „alles verzockt“, als der 44-Jährige den beiden Jüngeren von einen Bekannten in Hechingen erzählte, bei dem 60 000 Euro zu holen seien............................
23 16.09.2012 07:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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http://www.fussball.de/amateure-mannscha..._59575098/index

Geld für Spielsucht
Die wenig später eintreffenden Beamten glauben der Variante der Kreisliga-Kicker und finden mehrere Geldbörsen der Spieler am Körper des Täters. Sie nehmen den Täter mit aufs Revier. Dort ist dieser geständig und gibt laut "sueddeutsche.de" als Grund für den Diebstahl an, dass er Geld für seine Spielsucht benötige.

Noch nicht mal nach ge-google-t ,einfach so gelesen.
Ich warte auf den ersten Diebstahl in der FDP Parteizentrale.
24 16.09.2012 14:34 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
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Zitat:
Ich warte auf den ersten Diebstahl in der FDP Parteizentrale.


wäre das nicht ein verstoß gegen die ganovenehre ?

so a la "eine krähe hackt der anderen" usw. ?`
25 17.09.2012 08:10 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Meike
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http://www.hna.de/nachrichten/schwalm-ed...ft-2503975.html


14.09.12
Fritzlar-Homberg

Landgericht: Urteil im Prozess um Raubüberfall
Drei Angeklagte müssen in Haft

Als Haupttäter bezeichnete Richter Jürgen Stanoschek einen 26-Jährigen. Drogen- und spielsüchtig, waren seine Schulden ins Unermessliche gestiegen. Um die Probleme zu lösen, überredete er den 23-Jährigen zu dem Überfall, der 22-Jährige komplettierte das Trio.
26 17.09.2012 19:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hier mal in einem Urteil sehr sorgfältig die "Spielerkarriere" dargestellt.


LG Tübingen 1. Große Strafkammer, 10.05.2011, 1 KLs 24 Js 10080/06

"Der Angeklagte F. U. L. ist der Untreue in 567 Fällen schuldig.

Er wird zu der

Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten

verurteilt.

………………………………..




Spiel- und Spekulationsverhalten

Im Alter von 18 Jahren fing der Angeklagte an, in größerem Umfang an Geldspielautomaten zu spielen. Den ihm eingeräumten Dispositionskredit in Höhe von 50.000 DM hatte er mit 27 Jahren voll ausgeschöpft. Hierüber offenbarte er sich seinen Eltern und musste die Schulden zunächst mit eigenen Mitteln zurückführen. Nachdem er hierzu über ein Jahr Ratenzahlungen geleistet hatte, glich sein Vater den noch fehlenden Betrag jedoch vollständig aus. Kurze Zeit später begann der Angeklagte erneut, an Geldspielautomaten zu spielen, und setzte dies auch während seiner Geschäftsführertätigkeit fort, wobei er sich regelmäßig mehrere Stunden in einer seinem Büro nahegelegenen Spielhalle aufhielt und die für ihn eingehenden Anrufe auf sein Mobiltelefon weiterleiten ließ Während dieser Spielhallenbesuche spielte er mit Einsätzen von über 1.000 Euro. Darüber hinaus begann der Angeklagte ab 1997 zunehmend Lotto mit Systemscheinen zu spielen, die er im Internet erwarb. Hierfür wandte er zu Spitzenzeiten monatlich bis zu 20.000 Euro auf.

Das Interesse am Spekulationsgeschäft wurde beim Angeklagten durch den Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 1996 geweckt. Er gab hierzu an, seither an der Börse "gespielt" und bereits nach kurzer Zeit Gewinne im sechsstelligen DM-Bereich erzielt zu haben.

Seit der Aufdeckung der verfahrengegenständlichen Untreuehandlungen Anfang 2006 hat der Angeklagte keine Spekulationsgeschäfte mehr vorgenommen. Das Glücksspiel, Geldspielautomaten und Lotto, setzte er im kleinen Umfang fort. Nach einer im Frühjahr 2010 begonnenen psychiatrischen Behandlung im Suchttherapiezentrum R. hat der Angeklagte mit dem Glücksspiel ganz aufgehört.



………………………….



Mit der von der Citibank auf seinen Namen ausgestellten Visa-Karte Nummer ..., die über das Firmenkonto bei der Kreissparkasse R. – Kontonummer ... abgerechnet wurde, bestritt der Angeklagte Privatausgaben, insbesondere die Teilnahme am Internetportal www.....de, über welches Lotto, ODDSET, Pferdewetten, KENO oder die Glücksspirale gespielt werden können. Ihm war bewusst, dass er dazu nicht berechtigt war. Zu keinem Zeitpunkt verbuchte der Angeklagte die mittels der Visa-Karte getätigten privaten Ausgaben auf seinem Privatkonto. Etwaige Gewinne aus dem Glücksspiel wurden dem Firmenvermögen nicht wieder zugeführt. Hierdurch entstand bei der G. & A. L. GmbH & Co. KG ein Schaden in Höhe von 174.693,19 EUR.

…………………………..

Mit der von der First Data Deutschland GmbH auf seinen Namen ausgestellten MasterCard Nummer ..., die über das Firmenkonto bei der Kreissparkasse R. – Kontonummer ... abgerechnet wurde, bestritt der Angeklagte Privatausgaben, insbesondere die Teilnahme am Internetportal www.....de, über welches Lotto, ODDSET, Pferdewetten, KENO oder die Glücksspirale gespielt werden können. Ihm war bewusst, dass er dazu nicht berechtigt war. Zu keinem Zeitpunkt verbuchte der Angeklagte die mittels der MasterCard getätigten privaten Ausgaben auf seinem Privatkonto. Etwaige Gewinne aus dem Glücksspiel wurden dem Firmenvermögen nicht wieder zugeführt. Hierdurch entstand bei der G. & A. L. GmbH & Co. KG ein Schaden in Höhe von 155.614,19 EUR.

………………………….."
27 20.09.2012 18:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: Beschaffungskriminalität bei Spielsucht

aktuell lief gestern abend in nord 3

ein beitrag zur spielsucht ,

sehr interessant


http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45...minuten623.html




pg.
28 25.09.2012 08:24 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Und mal wieder der Hinweis auf die Geldwäsche.....

Und auch in diesem Beitrag gibt es wieder einen Hinweis auf einen Sachverhalt, welcher mit der momentan in den GSG vorhandenen Gerätebuchführung, der, da sie den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, auch nicht entkräftet werden kann:

Auf die Möglichkeit der Geldwäsche!

Zitat on
Hält sich die Glücksspielbranche immer an die geltenden gesetzlichen Vorgaben?
Durch Lobbyarbeit hat sie es bis jetzt geschafft, die gesetzlichen Vorgaben nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Doch selbst die werden häufig nicht eingehalten. Worüber in der Branche nur hinter vorgehaltener Hand geredet wird: Immer mehr Automatenhallen sind in der Hand von ausländischen Investoren, vor allem aus Russland. Und manche von ihnen benutzen das Spielkasino als Geldwaschanlage. Denen ist Spielerschutz egal.

Warum werden Regelungen für das Glücksspiel nicht verschärft?
Uhlig: In vielen Bundesländern hat ein Umdenken eingesetzt und die Regeln für Automatenhallen werden tatsächlich verändert....

Hinweis:
Da es sich bei der Spielverordnung um eine Bundesgesetz handelt, reicht es wirklich nicht aus, dass in den Bundesländern "ein Umdenken eingesetzt hat".
Da ist doch wohl eher der Bund gefragt....


In diesem Zusammenhang passt wohl auch die Neuvorstellung eines Buches.
Titel: Zwei Leben
Wolfgang Schäuble im Portrait
(vorgestellt am 11. 09. 2012)

Besonders lesenswert erscheint das Kapitel 21
Geldwäsche: Ein verpuffter Skandal
Da soll doch die folgende Aussage stehen:
„Heute erklärt Schäuble dazu, dass die Kontrolle der Spielhallen, wo sehr viel Geld gewaschen werde, »durch eine Fülle unterschiedlicher Verwaltungen erfolgt, die alle Behörden der Länder sind, die das aber offensichtlich nicht sicherstellen können«.


Da fehlen mir nun die Worte....

__________________
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29 25.09.2012 09:05 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo zusammen,

wenn mal jmd. die Bilanz "Glücksspiel" für 2011 aufstellt, d.h.
auf der einen Seite die Arbeitsplätze und Steuereinnahmen und auf der anderen Seite die Sozialkosten,
bitte diesen Fall nicht vergessen, der Ende 2011 und Anfang 2012 bundesweit erheblichste Kosten verursacht hatte.

http://www.focus.de/panorama/welt/mehrer...aid_827196.html

...............
Als Grund für den Rückfall im Sommer 2011 nannte Feldhofer am Mittwoch Alkohol- und Spielsucht sowie Schulden. Er habe bis Ende 2010 bei einer Zeitarbeitsfirma als Elektroinstallateur gearbeitet und sei abends mit Kollegen ab und zu in eine Kneipe gegangen. „Da habe ich wieder mit dem Spielen am Automaten angefangen“, sagte er. Dann habe er – wie vor seiner ersten Bankraubserie – auch wieder angefangen so viel zu trinken, dass er morgens nicht aus dem Bett und zur Arbeit gekommen sei.
..........................
Rund zwei Stunden schilderte Feldhofer anschließend im Gespräch mit dem Vorsitzenden Richter, wie er im Teufelskreis aus Alkohol und Spielautomaten immer wieder nur den einen Ausweg sah: mit Überfällen irgendwo in Deutschland an neues Geld zu kommen.
30 27.09.2012 05:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Deine Stimmungsmache wird langsam echt albern, liebe Meike.

Und wenn Du schon dabei bist, bitte gleich den Alkohol beachten, denn damit hatte der gute Herr wohl auch ein Problem
31 27.09.2012 13:56 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...z-a-858299.html
32 27.09.2012 14:01 Thomas ist offline E-Mail an Thomas senden Beiträge von Thomas suchen
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...besonders interessant an dem spiegel-artikel sind die leserzuschriften -

ui, ui, ui...was da otto-normal-user den entscheidern alles zutraut....der
ruf der politiker, besonders des fdp-personals, scheint mittlerweile ähnlich schlecht zu sein wie der ruf der glücksspielbranche selber.

da bewahrheitet sich mal wieder ein klassiker:
obsequium amicus, veritas odium parit oder so ähnlich smile
33 27.09.2012 15:03 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Eigentlich finde ich die Artikel vom SPIEGEL spitze.
Was stört mich jetzt an dem verlinkten Artikel?

Ganz einfach:
BR-Drs. 459/1/12 Empfehlungen der Ausschüsse vom 11. 09. 2012 Geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielhallen.



Die Ausschüsse [Finanzausschuss (federführend), Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Wirtschaftsausschuss – verschriftlicht in BR-Drs. 459/1/12 vom 11. 09. 2012] empfehlen u. a. folgende Änderung:

Dem § 16a wird folgender § 160a vorangestellt:

"§ 160a
Geldwäscherechtliche Aufsicht über den Betrieb von Spielhallen
(1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach § 33i der Gewerbeordnung im Zusammenhang mit der Aufstellung, des
Betriebs von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie der Dokumentation der Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte einer Tat nach § 261 des Strafgesetzbuchs oder der Terrorismusfinanzierung
dient, gedient hat oder im Fall ihrer Durchführung dienen würde, kann die zuständige Behörde, um diesem Risiko mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken,
1. dem Inhaber der Erlaubnis Anweisungen erteilen,
2. technische und organisatorische Änderungen beim Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und der Dokumentation der Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte anordnen,
3. gegenüber dem Inhaber die Erlaubnis aufheben, wenn diese Tatsachen die Versagung der Erlaubnis nach § 33i Absatz 2 Nummer 1 der Gewerbeordnung rechtfertigen würden.
(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 haben keine aufschiebende Wirkung.
(3) § 16 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 und 3 gilt entsprechend."


Begründung:
Die Ergänzung durch den § 160a dient der Gleichbehandlung der Spielhallen, bei denen nach gutachterlichen Erkenntnissen (vgl. Positionspapier der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vom 18.04.2011) eine Geldwäschegefahr besteht, mit den vom GwG bereits erfassten Spielbanken. § 160a dehnt die geldwäscherechtliche Aufsicht der zuständigen Behörde auf den Betrieb der Spielhallen nach § 33i der Gewerbeordnung auf diese Betreiber aus, ohne dass diese zum Verpflichteten bezüglich der in diesem Gesetz geregelten Sorgfalts- und Organisationspflichten werden (§§ 3 ff.). Diese nach Unternehmen differenzierte Ausgestaltung der geldwäscherechtlichen Aufsicht hat ihren Hintergrund in der Tatsache, dass nach diesem Gesetz bestimmte Berufsgruppen und Branchen Sorgfalts- und Organisationspflichten, die sich auf Transaktionen und Geschäftsbeziehungen der Verpflichteten zu ihren Kunden bzw. Vertragspartnern beziehen, geregelt werden. Nach dem mit dem Gesetz verfolgten Präventionsansatz sollen mithin Risiken für den einzelnen Verpflichteten bzw. für die Wirtschaft minimiert werden, die vom Kunden und nicht vom Verpflichteten selbst generiert werden. Geldwäscheaktivitäten, die aus den Aktivitäten des Verpflichteten selbst resultieren, können hingegen
nicht durch Kundensorgfaltspflichten minimiert werden. Dieser Ansatz entspricht dem Präventionskonzept der Richtlinie 2005/60/EG (3. Geldwäscherichtlinie).
Bei Spielhallen kommt hingegen - anders als bei Spielbanken - nicht der Kunde (mithin der Spieler), sondern allein der Spielhallenbetreiber selbst in Betracht, der den Betrieb der Spielhalle dazu nutzt, auf andere Weise erlangte illegale Gelder über den Betrieb der Spielhalle dadurch zu waschen, dass für diese Gelder ein legaler Hintergrund vorgespiegelt wird (Einnahmen aus dem Spielbetrieb). Es wäre damit offenkundig das falsche Mittel, wenn der potenzielle Geldwäscher gegenüber seinem Kunden untaugliche Sorgfaltspflichten erfüllen müsste. Da sich jedoch der Spielhallenbetrieb aufgrund der hohen Bargeldeinsätze und des Potenzials eines Automatenspielgeräts, rein rechnerisch Umsätze bis zu 30 000 Euro im Jahr zu generieren, für dessen Betreiber gut eignet, illegal erlangte Gelder als Einnahmen aus dem Automatenspiel zu verbuchen, muss dem mit spezifischen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention entgegen getreten werden. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen knüpfen an die bewährten Instrumente an, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen der geldwäscherechtlichen Aufsicht nach § 25 Absatz 4 Kreditwesengesetz zur Verfügung stehen. Soweit bei dem Betrieb einer Spielhalle die in Rede stehenden Risiken vorliegen, kann die zuständige Behörde angemessene Gegenmaßnahmen treffen. Hierfür enthält § 160a einen abgestuften, am Prinzip der Verhältnismäßigkeit ausgerichteten Maßnahmenkatalog.

Fundstelle

Da ist er ja wieder...... Applaus
Hat aber einen neuen Namen bekommen!

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 27.09.2012 15:59.

34 27.09.2012 15:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gelroy,

nun das es von Euren Lobbyvertretern viele nicht so sehr mit den Grundsätzen der Buchhaltung gem. AO halten

und so der Illegalität die Bälle zuspielen, können wir doch aktuell wieder sehen.


In der Buchhaltung gibt es ein Soll und ein Haben

und da sollte es auch gestattet sein, immer wieder darauf hinzuweisen.


Was Herr Feldhofer den Deutschen Steuerzahler gekostet hat, sollte man daher auch mit aufzeigen,

wenn das nächste Mal wieder die Karte "Umsatzsteuer zahlen wir gerne" und "Arbeitsplätze schaffen wir auch" gezogen werden.

VG
Meike


http://www.derwesten.de/staedte/oberhaus...-id7118008.html

......................
Maskierte mit Pistole

Es war der 7. Oktober des Jahres 2010, als zwei maskierte Gestalten gegen 22.20 Uhr die Spielhalle an der Bahnhofstraße betraten. Die Täter bedrohten die Spielhallenaufsicht mit einer Pistole und zwangen sie, ihnen das Geld aus der Kasse rauszugeben.
............................
Versicherungsbetrug

Bis zu jenem Tag, als ein Duisburger erneut wegen krimineller Machenschaften auffiel. Bedrohung und Versicherungsbetrug wurden dem 22-Jährigen zur Last gelegt
..........................
Kommissar Frank Nett erzählt noch, dass der 22-Jährige schwer spielsüchtig gewesen sei. Er habe sein ganzes Geld in Spielhallen verballert.
35 27.09.2012 17:38 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Sorry, die Maschine hatte Schluckauf. Kopfkratz

Jetzt die Fortsetzung des Beitrages von vorhin:

Wie man hier sehen kann, wurde dann unter dem 21. 09. 2012 der Beschluss des Bundesrates unter BR-Drs. 459/12 (Beschluss) gefasst, den von den Ausschüssen empfohlenen § 16 a bzw. § 16o GWG nicht in den Gesetzesentwurf zu nehmen.

Damit haben wir dann eine "doppelte Entfernung".....
Das hätte der SPIEGEL schon so berichten können.


Grüße

__________________
gmg
36 27.09.2012 18:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo gelroy,

nun das es von Euren Lobbyvertretern viele nicht so sehr mit den Grundsätzen der Buchhaltung gem. AO halten



nochmal und letztmalig: ich habe keine Lobbyvertreter, bin in keinem Verband und die Herstelleraufsteller sind in meinen Augen ganz grosse Banditen.

Und um mich auf Dein Argumentationsniveau und einiger anderer Beamten hier herabzulassen:

z.B. Google Treffer Nr 1.

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/...--60124399.html

Seid Ihr alle so?
37 27.09.2012 22:39 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
Meike
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..... Gott sei dank NICHT, sonst würde es überall heißen

um auf den von Dir eingesetllten Artikel zurück zu kommen

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/...--60124399.html

"...........So wurde Anfang Mai ein Polizeihauptmeister des Polizeireviers Breisach vom Dienst suspendiert – ebenfalls wegen des Verdachts des Geheimnisverrats. Der 52-Jährige soll mit einem Geschäftsmann aus dem Spielhallenmilieu gemeinsame Sache gemacht haben............"


Schade nur, dass es die strafrechtlichen Konsequenzen für "gemeinsame Sache machen mit dem Spielhallenmilieu" und dem Geld nehmen nur bei Beamten gibt und nicht bei Politiker, denn diese wehren sich gegen eine entsprechende Aufnhame ins StGB.


VG
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P.S.: @ sandy Jetzt wurde offensichtlich der Grund gefunden.
38 28.09.2012 05:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Schade nur, dass es die strafrechtlichen Konsequenzen für "gemeinsame Sache machen mit dem Spielhallenmilieu" und dem Geld nehmen nur bei Beamten gibt und nicht bei Politiker, denn diese wehren sich gegen eine entsprechende Aufnhame ins StGB.



seit die gelben sich in die regierung gelogen haben, weiß man wirklich nicht mehr, ob man hier in deutschland oder in nigeria oder am hindukusch ist -
im gegensatz zum BMWI tut die afghanische polizei wenigstens offiziell noch so, als wolle sie etwas gegen die drogenlords unternehmen, während hierzulande rösler et.al. anscheinenend jegliche maske fallenlassen.

gilt die straffreiheit für korruption eigentlich erst, wenn man schon dick drin ist, oder auch schon für so kleine lichter in irgendeiner ortsgruppe,
die die gauselmann'schen "verdeckten spenden" / bestechungsgelder seinerzeit entgegegngenommen haben?
39 28.09.2012 07:58 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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RE: Beschaffungskriminalität bei Spielsucht

2 jugendliche mal wieder !

Das Geld hat er zusammen mit seinem ebenfalls vierzehnjährigen Freund dann für Pizza und Döner ausgegeben, beide haben einen Teil davon an Spielautomaten verzockt und dann haben sie sich zwei Besuche im Bordell geleistet,



text::

Karlsruhe
Zwei 14-jährige im Bordell

Ein Vierzehnjähriger hat den Schmuck seiner Mutter verkauft und das Geld zusammen mit einem Freund im Bordell ausgegeben. Nach ihrem zweiten Besuch im Karlsruher Rotlichtviertel wurden die beiden von der Polizei mitgenommen. Der Schmuck der Mutter ist eigentlich 2 bis 3000 Euro wert, der Sohn hat ihn in einem Goldankaufsgeschäft angeboten und gerade mal 300 Euro dafür bekommen. Das Geld hat er zusammen mit seinem ebenfalls vierzehnjährigen Freund dann für Pizza und Döner ausgegeben, beide haben einen Teil davon an Spielautomaten verzockt und dann haben sie sich zwei Besuche im Bordell geleistet, "im Überschwang der Hormone", heißt es im Polizeibericht. Nach dem Besuch im Karlsruher Rotlichtviertel haben sie den Diebstahl bei der Polizei zugegeben und müssen sich jetzt um die Rückabwicklung kümmern. Indem sie nämlich den Schmuck der Mutter mit ihrem Taschengeld zurückkaufen.




swr4,nachrichten -karlsruhe
40 09.10.2012 12:26 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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