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Cornelia Lange
Jungspund
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Hallo aus Löhne!
Heute habe ich einen Zeitungsartikel mit der Überschrift "Schöner Rücken zum Entzücken" auf meinen Schreibtisch bekommen. Ein Mann bietet seine Dienste als Stripper bei Geburtstagen oder Junggesellinnenabschieden an und tut dies wohl schon seit 10 Jahren. Bisher liegt uns hier noch keine Gewerbeanmeldung vor.
Die Frage ist allerdings, ob eine normale Gewerbeanmeldung gem. § 14 GewO ausreicht oder vielmehr eine Erlaubnispflicht gem. § 33a GewO besteht. Wenn ja, was muss ich dabei alles beachten?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Gruß.
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1
25.07.2006 12:31 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Da § 33 a auf Geschäftsräume abstellt, ihr Stripper aber nicht über eigene Geschäfsträume verfügt, sondern überwiegend nette Damen in deren Wohnungen belustigen soll, greift m. E. § 33 a überhaupt nicht!
Der Stripper müsste aber zumindest ein Gewerbe nach § 14 GewO anzeigen, denn Künstler sind Stripper oder oder Stripperinnen in aller Regel nicht, obwohl sie sich oftmals hierfür halten.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
25.07.2006 13:03 |
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Solon
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Schwarzer
König
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Frau Lange
da der Adonis seinen Rücken wohl überwiegend in Privaträumen präsentiert, wäre eine Gewerbeerlaubnis nach § 33 a GewO erstmal nicht veranlaßt.
Die Striperlaubnis ist eine raumbezogene Erlaubnis, die vom Veranstalter oder Gastwirt entweder auf Dauer oder für eine einmalige Fete zu beantragen ist (wer.. in seinen Geschäftsräumen.. Schaustellungen von Personen veranstaltet usw.).
Es wäre sinnvoll, den Schönrücken auf die Erlaubnispflicht im Einzelfall hinzuweisen.
Wenns zur Erlaubnis kommt, dann ist auf Jugendschutz und gute Sitten zu achten. z.B. achten wir darauf, dass die Darsteller Umkleideräume haben etc. In Festzelten lassen wir sowas nicht zu.
Als ich mal fragte, was für Auflagen gewöhnlich zu erteilen sind, kam mal die Antwort: "Saubere Unterwäsche".
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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3
25.07.2006 13:05 |
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Cornelia Lange
Jungspund
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Themenstarter
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Guten Morgen!
Vielen Dank nach Niedersachsen und Bayern.
Wir Frauen in Löhne haben uns jetzt dazu entschieden den Herrn persönlich für eine kleine Präsentation vorzuladen. Nachdem wir uns die Bilder auf der dazugehörigen Internetseite angeschaut haben, war die Sache klar.
Nein, kleiner Spaß, denn soooo nötig haben wir es dann doch nicht. Der Herr wird jetzt ganz normal zur Gewerbeanmeldung gem. § 14 GewO aufgefordert.
Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung. Bis zum nächsten Mal.
Gruß aus Löhne
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4
26.07.2006 09:52 |
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gewerbe-sgh
Tripel-As
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Na dann viel Spass, wenn der sog. "Selbstdarsteller" das bereits seit 10 Jahren betreibt.
Da kommen Vorwürfe, wie
1.) "Ich bin Künstler !!!"
2.) "
; Was haben Sie denn die letzten 10 Jahre getan, dass Ihnen das jetzt
erst auffällt - Büroschlaf ???"
oder so ähnlich !!!
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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5
26.07.2006 10:54 |
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Cornelia Lange
Jungspund
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Grüße ins schöne Sachsen-Anhalt,
sollte der Herr mit dem zweiten Vorwurf kommen, dann bitte ich ihn einfach darum mich mit seinem "künstlerischen" Programm wach zu halten. Mal sehen, ob er das schafft. Ihr glaubt gar nicht wie abgebrüht wir Ladies hier in Löhne sind.
Heute geht die Aufforderung zur Anmeldung raus und vielleicht habe ich Glück und er ist nächste Woche hier oder er füllt einfach nur meinen Vordruck aus und wir bekommen ihn hier überhaupt nicht zu Gesicht
Obwohl, wenn ich es mir so recht überlege, dann ist der überhaupt nichts für mich. Der ist zu alt und könnte mein Vater sein und den möchte ich lieber nicht nackt vor mir herumtanzen sehen.
Naja, viel Spaß noch in Sachsen-Anhalt. Bin übrigens im August auch in eurem schönen Bundesland und es wird sicher wieder richtig gut sein dort.
Gruß aus Löhne
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6
26.07.2006 11:27 |
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C. Schröder
König
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Mensch Kollegin,
denk doch daran, dass neben dir noch das "betagtere" Alter sitzt. Ein 40jähriger Sixpack ist für den Rest deiner Kolleginen sicherlich eine Augenweide.
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7
26.07.2006 12:29 |
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen nach Löhne,
Zitat: |
Original von Cornelia Lange
Der ist zu alt und könnte mein Vater sein und den möchte ich lieber nicht nackt vor mir herumtanzen sehen.
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... wenn dass Ihr Vater ließt, gibt's womöglich noch'ne Verfügung: und zwar eine neue testamentarische ...
Siehe auch meine ergänzende Info per PN!
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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8
26.07.2006 13:01 |
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gewerbe-sgh
Tripel-As
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@Claudia Komnick:
Mit Sixpack meinen Sie bestimmt den sog. "Waschbrettbauch" !!!
Ich habe jedoch schon Veranstaltungen erlebt, wo die "Herr"-lichen Geschöpfe aufgetreten sind und Ihre "Waschtrommelbäuche" präsentierten.
Die Stimmung war grandios und so manche Frau konnte sich nicht halten.
Gemeint ist aber nicht: "vor lachen", sondern "vor Begeisterung" !!!
Das war ein Geschrei und die Hände sind bei so mancher auch nicht am eigenen Körper geblieben !!!
In diesem Sinne
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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9
26.07.2006 13:12 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo aus Neuss,
bisher habe ich meinen immer näher rückenden 40. Geburtstag (ist erst 2008) ganz locker gesehen.
Aber nach:
Zitat: |
Der ist zu alt und könnte mein Vater sein und den möchte ich lieber nicht nackt vor mir herumtanzen sehen.
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komme ich doch ins Grübeln. Bislang hatte ich zwar noch nicht den Wunsch verspürt, in dem Alter nackt vor fremden Frauen rumzutanzen aber spätestens jetzt kommt dies auch nicht mehr auf die Liste potentieller Hobbies für's Alter.
Ich glaube, ich nehme mir jetzt erst mal ein Tässchen Doppelherz auf den Schock.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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10
26.07.2006 13:22 |
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Cornelia Lange
Jungspund
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Themenstarter
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Hier nochmal die "kurze" Lange!
Ich muss mich wohl entschuldigen. Ich konnte ja nicht ahnen, dass die Mehrheit im Forum 40 und älter ist.
Zur Aufklärung: Mein Vater wird dieses Jahr noch 48 Jahre alt, somit ist er 8 Jahre älter als der "Stripper". Also muss ich den Spruch: "Der könnte ja mein Vater sein!" zurücknehmen.
Hier beim Ordnungsamt in Löhne bin ich "das Küken" und meine Kolleginnen und Kollegen habens nicht immer leicht mit mir, vor allem wenn sie wieder Geburtstag haben und ein Jahr älter geworden sind (Ha, ha, ha). Ich tröste sie aber immer damit, dass ich ja auch irgendwann mal sooooo alt bin wie sie. Dauert noch ewig. Man ist so alt wie man sich fühlt.
Zur Info: Aus den Windeln bin ich schon lange raus und ne Scheidung habe ich auch schon hinter mir also bin ich selbst auch nicht mehr so jung wie ich immer glaube.
Meine Eltern haben es schon früh hinter sich gebracht.
So, ich verbleibe mit "jugendlichen" Grüßen.
PS.: Wie kann ich auf eine persönliche Nachricht antworten?
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26.07.2006 14:15 |
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