Korrekte Anmeldung einer GmbH & Co. KG |
Residenz
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Korrekte Anmeldung einer GmbH & Co. KG |
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alle zusammen,
immer wieder stellt sich bei uns in der Gemeinde die Frage nach der Korrekten Anmeldung einer GmbH & Co. KG.
Folgenden Handelsregisterauszug haben wir erhalten:
Firma:
abc GmbH & Co. KG
Persönlich haftender Gesellschafter:
xy GmbH (GF ist Person A)
Kommanditist:
Person A
Bislang ist dann folgenermaßen mit einer Gewerbeanmeldung umgegangen worden:
1. Anmeldung abc GmbH & Co. KG mit Inhaber xy GmbH (incl. GF Person A)
2. Anmeldung abc GmbH & Co. KG mit Inhaber Person A
Ist unser Vorgehen verständlich und möglicherweise sogar richtig? Oder muss immer nur der phG und nie der Kommanditist eingetragen werden?
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, das wir natürlich nicht aufgrund eines Handelsregisterauszuges anmelden, sondern auf Gewerbemeldungen. Leider wissen die meldenden Personen auch nicht immer was bzw. wen sie eigentlich anmelden wollen.
Danke für jegliche Hilfe
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1
20.10.2011 11:58 |
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Solon
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Weyer RaBa
Foren As
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Hallo Residenz.
Ein wenig weiter unten im Unterforum findet sich eine ähnliche Diskussion über dieses Konstrukt schon einmal. Auch ich bin in der Sache durch das Forum gesurft, um eine Lösung zu finden.
Vielleicht helfen Ihnen die Erkenntnisse hier schon ein wenig weiter?
Ansonsten um etwas mehr auf diese Sachlage einzugehen:
Das kommt m.E. auf das jeweils vorliegende Gewerbeprogramm an.
Normalerweise sollte es möglich sein, die GmbH & Co.KG anzumelden, den phG einzutragen (nämlich die GmbH) und darin auch die Kommanditisten.
Bei manchen Programmen, so war es bei uns in einer vorigen Version leider leider auch, ging das aber leider nicht so ohne weiteres.
Vielleicht ist das ein Ansatz, um Ihnen bei der Problematik zu helfen?
Freundliche Grüße!
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2
20.10.2011 15:32 |
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Solon
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Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg
Grünschnabel
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Hallo,
also ich melde lediglich die/den persönlich haftenden Gesellschafter an.
In deinem Fall die xy GmbH.
Kommanditisten werden nicht erfasst, da diese grundsätzlich keine Geschäftsführungsbefugnis und Vollhafterfunktion inne haben. Wenn also mit der GmbH & Co. KG Probleme auftreten wende ich mich an den Komplementär.
Kommanditisten sind ja nur Einlagengeber und für uns uninteressant.
Liebe Grüße aus Markkleeberg
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3
02.11.2011 16:04 |
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