Zeige Beiträge 1 bis 6 von 6 Treffern |
|
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
|
Da fällt mir noch was ein.
Ich hatte jetzt die Nachfrage unseres Energieversorgers, ob Umspannwerke anzeigepflichtig sind, wenn keine Mitarbeiter mehr vor Ort sind. Früher wurden die wohl angemeldet.
Ich sehe keine anzeigepflicht, da dort größenteils niemand mehr erreichbar ist und nur ab und zu ein Mitarbeiter vorbei schaut um nach dem Rechten zu sehen. Es gibt auch keine Postanschrift o.ä. Manchmal stehen die Umspannwerke auch auf einem Acker.
Es werden keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten.
Bekomme ich Zustimmung???
|
|
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
|
Hallöchen,
von mir noch eine Bestärkung. Hier würde ich auch die Gewerbeanmeldung für die PV ausnahmsweise fordern
Es wird schließlich fremdes Eigentum angepachtet oder gemietet. Und es ist davon auszugehen, dass die PV zu gewerblichen Zwecken installiert wird (der Strom wird ja sicher nicht für die Garagen benötigt bzw. für private Zwecke).
Liebe Grüße aus dem weißen Markkleeberg
Melanie Heinrich
|
|
Thema: Korrekte Anmeldung einer GmbH & Co. KG |
|
Hallo,
also ich melde lediglich die/den persönlich haftenden Gesellschafter an.
In deinem Fall die xy GmbH.
Kommanditisten werden nicht erfasst, da diese grundsätzlich keine Geschäftsführungsbefugnis und Vollhafterfunktion inne haben. Wenn also mit der GmbH & Co. KG Probleme auftreten wende ich mich an den Komplementär.
Kommanditisten sind ja nur Einlagengeber und für uns uninteressant.
Liebe Grüße aus Markkleeberg
|
|
Thema: Beteiligungsgesellschaft - Gewerbeanmeldung??? |
|
Vielen Dank!
Die UG weist derzeit ein im HR eingetragenes Stammkapital von 1.500,00 EUR aus. Also nicht wirklich viel. Die Geschäftsführer haben bei mir schon zwei Firmen eine GmbH und eine GbR - als Finanzdienstleister.
Kennst Du Urteile o.ä. zu diesem Thema???
|
|
Thema: Betreiben einer Photovoltaikanlage |
|
Hallo aus Markkleeberg,
wir richten uns nach der Aussage des Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht der in seiner Frühjahrssitzung 2010 (am 14./15.04.2010) folgendes festgestellt:
„Der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern soll künftig grundsätzlich nicht mehr anzeigepflichtig sein. Ausnahme: Es handelt sich um ein selbständiges Gewerbe (nur dann existiert ein überwachungspflichtiger Tatbestand). Die zuständige Behörde muss nach dem jeweiligen Einzelfall beurteilen, ob eine gewerbliche Betätigung beabsichtigt ist.
Bei einer Energieerzeugung von unter 10 kW ist grundsätzlich nicht von einer gewerblichen Betätigung auszugehen.
Darüber hinaus ist eine gewerbliche Tätigkeit in der Regel abzulehnen bei ausschließlich privat genutzten Häusern.
Indiz für eine gewerbliche Betätigung kann sein, wenn im Zusammenhang mit der Energieerzeugung eine eigene Rechtspersönlichkeit geschaffen wird.“
Bei Privatpersonen die auf Ihrem Eigenheim eine Anlage installieren - zur privaten Nutzung - lehnen wir die Anmeldung ab .... sonst besteht mein Register ja nur noch aus Photovoltaikanlagen
Liebe Grüße
Melanie Heinrich
|
|
Thema: Beteiligungsgesellschaft - Gewerbeanmeldung??? |
|
Hallo liebe Kollegen,
ich benötige mal Euren fachlichen Rat.
Ich habe eine UG (haftungsbeschränkt) mit dem Gegenstand: Beteiligung an Kapitalgesellschaften.
Ist diese Tätigkeit nach der GewO anzeigepflichtig?
Das halten, erwerben und veräußern von Beteiligung hat ja schon einen gewerblichen Hintergrund??
Was meint Ihr?
Vielen Dank und liebe Grüße
Melanie Heinrich
|
|
|
Zeige Beiträge 1 bis 6 von 6 Treffern |
|
Views heute: 70.825 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.253.554
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|