unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe oder nicht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Bewachungsgewerbe oder nicht
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Kneip   Zeige Kneip auf Karte Kneip ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 30.05.2005
Beiträge: 129
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 891.248
Nächster Level: 1.000.000

108.752 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Bewachungsgewerbe oder nicht

Guten Morgen alle miteinander,

mir stellt sich folgende Frage zum Bewachungsgewerbe:

Nach Ziffer 1.1 der BewachVwV stellt die Bewachung des eigenen Betriebes durch eigenes Personal keine Bewachung i.S. des § 34 a GewO dar.

Trifft dies auch zu, wenn ein sog. Eventveranstalter eine Veranstaltung in einem angemieteten Saal / Zelt durchführt und diese von eigenen Securityleuten bewachen lässt?

Grüße aus Werne
Werner Kneip
1 26.06.2006 09:14 Kneip ist offline E-Mail an Kneip senden Homepage von Kneip Beiträge von Kneip suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.169
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.945.063
Nächster Level: 7.172.237

227.174 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE Bewachungsgewerbe oder nicht

Moin Moin aus Thüringen,

die Erlaubnispflicht würde ich auch für Veranstaltungen und Events verneinen, sofern es sich tatsächlich um eigenes Personal des Veranstalters handelt und er auch die Durchführung des Events voll in seiner Hand hat. Nach § 34a bedarf nur der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Mit der Anmietung des Saales und der Durchführung des Events übernimmt der Veranstalter i. d. R. für diese Zeit das Hausrecht. Polizei

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 26.06.2006 09:29 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.445.442
Nächster Level: 5.107.448

662.006 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: RE Bewachungsgewerbe oder nicht

Hallo aus Neuss,

in der Sache würde ich mir erst einmal die Anstellungsverträge der "eigenen" Security-Leute zeigen lassen.

Darüber hinaus ist für den Fall, dass die Veranstaltung mit einer Erlaubnis nach § 12 GastG versehen wird zudem eine Auflage denkbar, die für diese Leute die Vorlage eines Führungszeugnisses und eine vorherige Meldung dieses Personals zum Zwecke der Zuverlässigkeitsprüfung vorsieht.

Sollten im Rahmen der Überprüfung (insbesondere bei der Auskunft der zuständigen Polizeibehörde) bei dem ein oder anderen Tatsachen zu Tage treten, welche ihn als Türsteher ungeeignet erscheinen lassen, so ist ein Beschäftigungsverbot nach § 21 Abs. 1 GastG möglich!


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
3 26.06.2006 11:19 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe oder nicht


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.467
Antworten: 8
Unselbstständige Zweigstelle oder Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.10.2023 11:18 von Julia     11.10.2023 11:43 von Marcel Fromm   Views: 102.346
Antworten: 1
Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein? Stehendes Gewerbe (allgemein)   22.08.2023 15:37 von Bianka     28.08.2023 07:49 von Hinterwäldler   Views: 288.351
Antworten: 9
GmbH anmelden oder nicht? Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.06.2023 09:32 von Gewerbe5030     03.07.2023 12:56 von Ludwig   Views: 165.378
Antworten: 2
Kunst oder Gewerbe - Design von Mottotorten Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.06.2023 12:36 von KaDe     20.06.2023 07:26 von Klosi   Views: 121.492
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 238.428 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.017.092


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 89 | Gesamt: 0.161s | PHP: 99.38% | SQL: 0.62%