Bewachungsgewerbe oder nicht |
Kneip
Doppel-As
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Bewachungsgewerbe oder nicht |
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Guten Morgen alle miteinander,
mir stellt sich folgende Frage zum Bewachungsgewerbe:
Nach Ziffer 1.1 der BewachVwV stellt die Bewachung des eigenen Betriebes durch eigenes Personal keine Bewachung i.S. des § 34 a GewO dar.
Trifft dies auch zu, wenn ein sog. Eventveranstalter eine Veranstaltung in einem angemieteten Saal / Zelt durchführt und diese von eigenen Securityleuten bewachen lässt?
Grüße aus Werne
Werner Kneip
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1
26.06.2006 09:14 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE Bewachungsgewerbe oder nicht |
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aus Thüringen,
die Erlaubnispflicht würde ich auch für Veranstaltungen und Events verneinen, sofern es sich tatsächlich um eigenes Personal des Veranstalters handelt und er auch die Durchführung des Events voll in seiner Hand hat. Nach § 34a bedarf nur der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Mit der Anmietung des Saales und der Durchführung des Events übernimmt der Veranstalter i. d. R. für diese Zeit das Hausrecht.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
26.06.2006 09:29 |
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Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: RE Bewachungsgewerbe oder nicht |
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Hallo aus Neuss,
in der Sache würde ich mir erst einmal die Anstellungsverträge der "eigenen" Security-Leute zeigen lassen.
Darüber hinaus ist für den Fall, dass die Veranstaltung mit einer Erlaubnis nach § 12 GastG versehen wird zudem eine Auflage denkbar, die für diese Leute die Vorlage eines Führungszeugnisses und eine vorherige Meldung dieses Personals zum Zwecke der Zuverlässigkeitsprüfung vorsieht.
Sollten im Rahmen der Überprüfung (insbesondere bei der Auskunft der zuständigen Polizeibehörde) bei dem ein oder anderen Tatsachen zu Tage treten, welche ihn als Türsteher ungeeignet erscheinen lassen, so ist ein Beschäftigungsverbot nach § 21 Abs. 1 GastG möglich!
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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3
26.06.2006 11:19 |
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