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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Wettverbot für Empfänger von Hartz IV bestätigt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Wettverbot für Empfänger von Hartz IV bestätigt
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bandick bandick ist weiblich
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Wettverbot für Empfänger von Hartz IV bestätigt

das lg köln hat das viel diskutierte wettverbot für hartz-iv-empfänger vorerst bekräftigt und ist der angestrebten aufhebung einer einstweiligen verfügung von westlotto nicht gefolgt. die urteilsverkündung ist für den 5. mai angesetzt, westlotto hat auch hier berufung angekündigt.
sieht so aus, als ob auch das wieder eine nicht enden wollende geschichte wird. anbei außerdem die pm von westlotto.

Dateianhang:
pdf 110407PresseinformationLG_Koeln.pdf (59 KB, 90 mal heruntergeladen)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von bandick: 08.04.2011 08:37.

1 08.04.2011 08:35 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Solon
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Ingo Hupens   Zeige Ingo Hupens auf Karte Ingo Hupens ist männlich
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Ich zitiere mal aus der Pressemitteilung:

"In der mündlichen Verhandlung konkretisierte das Gericht zunächst die unklare Formulierung des ausgesprochenen Verbots. Es stellte klar, dass nach Ansicht des Gerichtes die Annahmestellen nur dann dazu verpflichtet seien, Hartz IV-Empfänger von der Spielteilnahme auszuschließen, wenn diese selbst gegenüber den Annahmestellenmitarbeitern bestätigen, dass sie Leistungsempfänger seien und nicht über ausreichende Finanzmittel verfügten, um Sportwetteneinsätze zu tätigen. Liege ein solcher Fall vor, müsse die Annahmestelle dem Spieler die Teilnahme verweigern, (...)."

Mit dieser Klarstellung ist das Wettverbot eigentlich doch schon eine Luftnummer.

Man stelle sich das ganze mal in der Praxis vor. Welcher Leistungsempfänger, der einen Sportwetteinsatz tätigen will, sagt dem Personal der Annahmestelle unmittelbar davor, dass er Hartz-IV bezieht und nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt, um Sportwetteinsätze zu tätigen?
Das macht der Leistungsempfänger höchstens einmal, danach nie wieder. Immerhin will er sein Ziel (Sportwette) erreichen.
2 08.04.2011 09:58 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
Solon
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damit hast du das immerwährende problem von politik (theorie) und dem leben (praxis) wunderbar auf den punkt gebracht. Applaus
3 08.04.2011 15:51 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Hier der Artikel aus der Bild zum Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger in Niedersachsen: http://www.bild.de/regional/hannover/soz...12494.bild.html
4 29.04.2011 10:58 96er ist offline E-Mail an 96er senden Beiträge von 96er suchen
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das lg köln hat gestern das wettverbot für hartz-iv-empfänger bestätigt und dem widerspruch von westlotto nicht stattgegegeben, sodass westlotto nun wohl berufung beim olg köln einlegen wird.

Dateianhang:
pdf 110505Presseinformation_LG_Koeln_urteilt.pdf (26,16 KB, 64 mal heruntergeladen)
5 06.05.2011 08:31 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Ach, das ist doch auch schon wieder so eine ermüdende Diskussion, ob Hartz-IV-Empfänger nun sollte spielen sollten bzw das dürfen oder nicht. Tatsache ist doch erst einmal, dass es keinerlei Möglichkeiten für die Annahmestellen gibt, einen möglichen Hartz-IV-Bezug zu überprüfen. Insofern kann es den Lottospielern erst einmal vollkommen egal sein, denn die Dummen sind im Zweifelsfall die Lottoannahmestellenbetreiber, weil die sich gegebenenfalls rechtfertigen müssen, sollte es zu einer Anzeige kommen.
6 11.05.2011 16:14 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
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heute ist es übriegns so weit: das landgericht oldenburg verhandelt heute über die einstweilige verfügung, keine sportwetten an hartz-iv-empfänger zu verkaufen.
7 08.06.2011 07:45 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
k.osdorf k.osdorf ist männlich
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Das scheint mehr Leute zu interessieren, als sich das LG wohl gedacht hat. Soeben ist die Homepage zusammengebrochen.
8 08.06.2011 13:41 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
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hier ein interview mit mario von häfen, richter am landgericht oldenburg und gleichzeitig der pressesprecher des gerichts über das gerichtsverfahren, bei dem es um die frage geht, in welcher höhe menschen wetten abschließen dürfen:

FRAGE: Herr von Häfen, das Landgericht Oldenburg hat sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob auch arme Menschen Lotto spielen oder wetten dürfen. Muss ich demnächst eine Verdienstbescheinigung dabei haben, wenn ich meinen Tipp abgebe?
VON HÄFEN: Nein. Da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wer Lotto spielen möchte, darf das ohne Bedenken tun – und muss auch nicht dem Personal in der Annahmestelle nachweisen, wie hoch sein monatliches Einkommen ist.

FRAGE: Aber in einer Entscheidung des Landgerichts wird doch festgelegt, dass arme Menschen keine hohen Wetten abschließen dürfen. . .
VON HÄFEN: Nein. Die Kammer hat in der Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass es kein entsprechendes Verbot gibt. Es gibt jedoch eine gesetzliche Regelung, nach der Menschen auch vor sich selbst geschützt werden müssen. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass ein Glücksspielveranstalter unter anderem keine Wetten annehmen darf, wenn er weiß, dass der Spieler überschuldet ist oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen stehen. Das gilt gleichermaßen bei allen Spielern, egal wie hoch ihr Einkommen ist. Daher geht es auf keinen Fall darum, dass beispielsweise Hartz-IV-Empfänger nicht Lotto spielen oder wetten dürfen.

FRAGE: Und was ist das Ziel dieser Gesetze?
VON HÄFEN: Neben dem Schutz der Minderjährigen sollen Menschen, die bereits überschuldet sind oder in schlechten finanziellen Verhältnisses leben, davor geschützt werden, sich an Glücksspielen zu beteiligen und dadurch ihre Lage weiter zu verschlechtern.

FRAGE: Wie merkt der Mitarbeiter in der Lotto-Annahmestelle das?
VON HÄFEN: Er muss auf keinen Fall besondere Ermittlungen anstellen. Wenn er aber weiß oder es offensichtlich ist, dass die angestrebte Wette in einem Missverhältnis zu den finanziellen Verhältnissen steht, muss er darauf reagieren. Aktive Nachforschungen zur Vermögenslage der Kunden wären jedoch diskriminierend und werden nicht gefordert. So haben es auch die Richter in der Verhandlung gesehen.
9 10.06.2011 09:06 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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