Wettverbot für Empfänger von Hartz IV bestätigt |
Solon
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Ingo Hupens
Tripel-As
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Ich zitiere mal aus der Pressemitteilung:
"In der mündlichen Verhandlung konkretisierte das Gericht zunächst die unklare Formulierung des ausgesprochenen Verbots. Es stellte klar, dass nach Ansicht des Gerichtes die Annahmestellen nur dann dazu verpflichtet seien, Hartz IV-Empfänger von der Spielteilnahme auszuschließen, wenn diese selbst gegenüber den Annahmestellenmitarbeitern bestätigen, dass sie Leistungsempfänger seien und nicht über ausreichende Finanzmittel verfügten, um Sportwetteneinsätze zu tätigen. Liege ein solcher Fall vor, müsse die Annahmestelle dem Spieler die Teilnahme verweigern, (...)."
Mit dieser Klarstellung ist das Wettverbot eigentlich doch schon eine Luftnummer.
Man stelle sich das ganze mal in der Praxis vor. Welcher Leistungsempfänger, der einen Sportwetteinsatz tätigen will, sagt dem Personal der Annahmestelle unmittelbar davor, dass er Hartz-IV bezieht und nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt, um Sportwetteinsätze zu tätigen?
Das macht der Leistungsempfänger höchstens einmal, danach nie wieder. Immerhin will er sein Ziel (Sportwette) erreichen.
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2
08.04.2011 09:58 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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damit hast du das immerwährende problem von politik (theorie) und dem leben (praxis) wunderbar auf den punkt gebracht.
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3
08.04.2011 15:51 |
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96er
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4
29.04.2011 10:58 |
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bandick
Kaiser
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das lg köln hat gestern das wettverbot für hartz-iv-empfänger bestätigt und dem widerspruch von westlotto nicht stattgegegeben, sodass westlotto nun wohl berufung beim olg köln einlegen wird.
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5
06.05.2011 08:31 |
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k.osdorf
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Ach, das ist doch auch schon wieder so eine ermüdende Diskussion, ob Hartz-IV-Empfänger nun sollte spielen sollten bzw das dürfen oder nicht. Tatsache ist doch erst einmal, dass es keinerlei Möglichkeiten für die Annahmestellen gibt, einen möglichen Hartz-IV-Bezug zu überprüfen. Insofern kann es den Lottospielern erst einmal vollkommen egal sein, denn die Dummen sind im Zweifelsfall die Lottoannahmestellenbetreiber, weil die sich gegebenenfalls rechtfertigen müssen, sollte es zu einer Anzeige kommen.
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6
11.05.2011 16:14 |
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bandick
Kaiser
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heute ist es übriegns so weit: das landgericht oldenburg verhandelt heute über die einstweilige verfügung, keine sportwetten an hartz-iv-empfänger zu verkaufen.
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7
08.06.2011 07:45 |
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k.osdorf
Tripel-As
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Das scheint mehr Leute zu interessieren, als sich das LG wohl gedacht hat. Soeben ist die Homepage zusammengebrochen.
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8
08.06.2011 13:41 |
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bandick
Kaiser
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hier ein interview mit mario von häfen, richter am landgericht oldenburg und gleichzeitig der pressesprecher des gerichts über das gerichtsverfahren, bei dem es um die frage geht, in welcher höhe menschen wetten abschließen dürfen:
FRAGE: Herr von Häfen, das Landgericht Oldenburg hat sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob auch arme Menschen Lotto spielen oder wetten dürfen. Muss ich demnächst eine Verdienstbescheinigung dabei haben, wenn ich meinen Tipp abgebe?
VON HÄFEN: Nein. Da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wer Lotto spielen möchte, darf das ohne Bedenken tun – und muss auch nicht dem Personal in der Annahmestelle nachweisen, wie hoch sein monatliches Einkommen ist.
FRAGE: Aber in einer Entscheidung des Landgerichts wird doch festgelegt, dass arme Menschen keine hohen Wetten abschließen dürfen. . .
VON HÄFEN: Nein. Die Kammer hat in der Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass es kein entsprechendes Verbot gibt. Es gibt jedoch eine gesetzliche Regelung, nach der Menschen auch vor sich selbst geschützt werden müssen. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass ein Glücksspielveranstalter unter anderem keine Wetten annehmen darf, wenn er weiß, dass der Spieler überschuldet ist oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen stehen. Das gilt gleichermaßen bei allen Spielern, egal wie hoch ihr Einkommen ist. Daher geht es auf keinen Fall darum, dass beispielsweise Hartz-IV-Empfänger nicht Lotto spielen oder wetten dürfen.
FRAGE: Und was ist das Ziel dieser Gesetze?
VON HÄFEN: Neben dem Schutz der Minderjährigen sollen Menschen, die bereits überschuldet sind oder in schlechten finanziellen Verhältnisses leben, davor geschützt werden, sich an Glücksspielen zu beteiligen und dadurch ihre Lage weiter zu verschlechtern.
FRAGE: Wie merkt der Mitarbeiter in der Lotto-Annahmestelle das?
VON HÄFEN: Er muss auf keinen Fall besondere Ermittlungen anstellen. Wenn er aber weiß oder es offensichtlich ist, dass die angestrebte Wette in einem Missverhältnis zu den finanziellen Verhältnissen steht, muss er darauf reagieren. Aktive Nachforschungen zur Vermögenslage der Kunden wären jedoch diskriminierend und werden nicht gefordert. So haben es auch die Richter in der Verhandlung gesehen.
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9
10.06.2011 09:06 |
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