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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen kein Glücksspiel für Hartz-IV-Empfänger 7 Bewertungen - Durchschnitt: 7,437 Bewertungen - Durchschnitt: 7,43
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Meike
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Hallo Herr Hupens,

offensichtlich sind Ihnen die aktuellen Gegebenheiten bei der Abgabe eines Wettscheins z.B. 6 aus 45 nicht bekannt.

Der Spieler muss zuerst seine Kundenkarte vorzeigen, bevor der Wettschein überhaupt eingebucht werden kann. Die Kundenkarte ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig.

Und wenn die Wettgesellschaft bei Beantragung der Kundenkarte dann auch noch die Angaben zu den persönlichen finanziellen Verhältnissen, als Ausschluß z.B. "nicht im Leistungsbezug" fordern würde, wäre dies sicherlich eine gute rechtliche Absicherung.

Alle Kunden sind in der zentralen Datenbank bei derLottogesellschaft gespeichert. Dort findet also grundsätzlich eine Datenbankabgleich statt. Dies ist auch zur Gewährleitung des Spielerschutzes, d.h. wenn Spieler sich sperren lassen möchte, bzw. z.B. durch den Ehegatten gesperrt wird.

Dies ist schon längst gelebte Praxis.


Ansonsten wäre es sicherlich wie Tapier dies angedeutet hat denkbar.

Gruß
Meike
21 14.03.2011 07:49 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Herr Hupens,

offensichtlich sind Ihnen die aktuellen Gegebenheiten bei der Abgabe eines Wettscheins z.B. 6 aus 45 nicht bekannt.

Der Spieler muss zuerst seine Kundenkarte vorzeigen, bevor der Wettschein überhaupt eingebucht werden kann. Die Kundenkarte ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig.

...
Gruß
Meike



Hallo und guten Morgen Meike,

seit wann ist das denn so? Ich habe das letzte Mal vor ca. 1,5 Jahren Lotto gespielt, 6 aus 45. Dort benötigte ich keinen Ausweis. Hat sich da was geändert?

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
22 14.03.2011 08:06 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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Meike
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Hallo domar,

das ist mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zum 01.01.2008 umgesetzt worden, - ob es da in einzelnen Bundesländern Verzögerungen gab, weiß ich nicht-

Gruß
Meike
23 14.03.2011 08:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Ingo Hupens

... aber wer will denn so was?

Ein bundesweites Register, in dem jeder Hartz-IV-Empfänger aufgeführt ist. Und dann soll die Glücksspielbranche auf diese Daten zugreifen dürfen!?

Das dürfte doch einen Aufschrei der Datenschutzbeauftragten geben.

Wie wohl ein normaler Hartz-IV-Empfänger darüber denkt!?

Man könnte da auch schon an Diskriminierung dieser Bevölkerungsschicht denken ...

Als nächstes soll dann womöglich eine Kennzeichnungspflicht für Hartz-IV-Empfänger eingeführt werden!?


ich finde es erstaunlich, welche wellen das kölner urteil zieht. denn wie meike bereits angeführt hat, ist das glücksspiel-verbot für hartz-iv-empfänger ja keinesfalls neu - wenn bisher auch bloß in bezug auf den besuch von spielbanken. allerdings: wenn man ein solches glücksspielverbot einführen will (und darüber lässt sich offensichtlich vortrefflich streiten), dann muss man es auch konsequent einführen. das heißt, entweder ich verbiete hartz-iv-empfängern, ihre vom steuerzahler entrichteten beträge weder für spielcasinos, sportwetten, lotterien etc. einzusetzen oder ich erlaube es ihnen in sämtlichen bereichen. denn warum sollten spielcasinos verboten sein, spielhallen aber nicht? das macht ja keinen sinn. oder sehe ich das falsch?
24 14.03.2011 08:31 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Hallo Meike,

ich habe mir mal am Samstag einen LOTTO-Schein gegönnt und ich kann nur sagen, ich habe keine Kundenkarte oder ähnliches und musste auch nix vorlegen.
25 14.03.2011 09:25
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


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Hallo,

warum sollte Niedersachsen auch das Urteil des LG Köln (welches ja nur West-Lotto verpflichtet) überhaupt interessieren?
26 14.03.2011 09:45 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Meike
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Hallo Frau Lange,

Sie hatten sicherlich 6 aus 49 gespielt.

Davon hatte ich nicht gesprochen, sondern von 6 aus 45.


Sie können dies aber auch für jedes Bundesland entsprechend beim Anbieter nachlesen z.B.:

https://www.lotto-bw.de/pfe/view/41EFD60...yN1QbYV5Lq15LZb!146451023!stipf5!8001!-1!860819765!stipf1!8001!-1?gbn=3&jdn=3&loc=de

"Für die Teilnahme an KENO, TOTO und ODDSET ist zwingend eine Kundenkarte notwendig. Alle Spielteilnehmer, die keine Lotto-ServiceCard haben, können den kostenlosen Spielpass bestellen."

Gruß
Meike
27 14.03.2011 10:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Frau Lange
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Ok, da könnten Sie recht haben. Da ich mir nur alle paar Jahre mal einen Schein gönne, kenne ich mich mit dem ganzen Kram nicht wirklich aus
28 14.03.2011 10:14
Ingo Hupens   Zeige Ingo Hupens auf Karte Ingo Hupens ist männlich
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Zitat:
Original von bandick
ich finde es erstaunlich, welche wellen das kölner urteil zieht. denn wie meike bereits angeführt hat, ist das glücksspiel-verbot für hartz-iv-empfänger ja keinesfalls neu - wenn bisher auch bloß in bezug auf den besuch von spielbanken. allerdings: wenn man ein solches glücksspielverbot einführen will (und darüber lässt sich offensichtlich vortrefflich streiten), dann muss man es auch konsequent einführen. das heißt, entweder ich verbiete hartz-iv-empfängern, ihre vom steuerzahler entrichteten beträge weder für spielcasinos, sportwetten, lotterien etc. einzusetzen oder ich erlaube es ihnen in sämtlichen bereichen. denn warum sollten spielcasinos verboten sein, spielhallen aber nicht? das macht ja keinen sinn. oder sehe ich das falsch?


Vielleicht nochmal zur Klarstellung:
Mich hat hier nur gestört, dass Regelungen getroffen werden, die in der Praxis - aus meiner Sicht - nicht durchführbar sind.

Wenn ich im Aussendienst bei einer Person die Personalien erfrage und diese mir auch genannt werden (Personalienfeststellung), dann habe ich die Möglichkeit, die angegebenen Personalien durch Vorlage des Personalausweises zu überprüfen. Ich habe schon mehrfach Fälle gehabt, wo mir unwahre Angaben gemacht wurden. Aber spätestens mit der Vorlage des Ausweises klärt es sich auf.

Wenn ich jemanden frage, ob er Hartz-IV-Empfänger ist, dann kann er z.B. mit ja oder nein antworten. Ob die Angaben dann richtig sind, kann ich so ohne weiteres nicht nachprüfen. Einzig und allein das wollte ich klarstellen.

Über den Sinn oder Unsinn eines Glücksspielverbots für Hartz-IV-Empfänger habe ich mich bislang gar nicht geäußert. Solch eine Regelung kann man sicherlich treffen. Wichtig für mich wäre dann aber auch wieder, wie sieht es mit der Umsetzbarkeit dieses Verbots in der Praxis aus?

Man kann vieles regeln. Man kann auch vielfach über Sinn und Unsinn von Regelungen diskutieren. Wenn man aber Regelungen trifft, die in der Praxis nicht realisierbar sind, dann kann man es auch gleich sein lassen.

Und ab jetzt ist es nicht mehr ernst gemeint (bevor ich wieder Mecker kriege ;-)):
Glücksspielverbot für Hartz-IV-Empfänger? Meinetwegen! Und als nächstes dann Alkoholverbot für Hartz-IV-Empfänger, und dann Rauchverbot, und dann ..., und dann ...
29 14.03.2011 12:57 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
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hallo ingo, hallo alle,

du hast sicherlich recht, wenn du schreibst, "Wenn man aber Regelungen trifft, die in der Praxis nicht realisierbar sind, dann kann man es auch gleich sein lassen". fakt ist aber, dass die regelung bereits umgesetzt wurde bzw. das urteil ausgesprochen wurde. und wie meike bereits ausgeführt hat, scheint eine entsprechende umsetzung durchaus machbar zu sein. allerdings ist dieses urteil offensichtlich ausgesprochen worde, ohne im vorfeld darüber nachzudenken, dass ein solches verbot und deren umsetzung nicht von heute auf morgen umsetzbar sind. denn eine mögliche speicherung von leistungsbezugsdaten und die zugiffsmöglichkeiten der annahmestellen auf diese daten ist mit immensem aufwand verbunden, der erst einmal aufgebracht werden muss. auch kosten gehen damit selbstredend einher, die, wie sollte es anders sein, auch wieder vom steuerzahler gezahlt werden müssen. da sollte man sich auch noch einmal die frage stellen, ob der finanzielle aufwand zweckdienlich ist und in relation zu den spielenden hartz-iv-empfängern steht.
und in der tat ist es eine verzwickte frage, inwieweit man als gesetzgeber einfluss nehmen kann/darf auf die ausgaben der hartz-iv-beträge. sicherlich ist es richtig, dass die steuergelder nicht zum fenster herausgeworfen werden, sondern sinnvoll in lebensmittel, kleidung etc. investiert werden sollten. aber wo zieht man die linie, was als sinnvoll erachtet wird? und inwiefern darf man hartz-iv-empfängern ihr freizeitvergnügen versagen? wenn man erst einmal anfängt, könnte man auch verbieten, süßigkeiten zu kaufen oder den schokoaufstrich am morgen, weil andere sachen gesünder wären. genauso wie den von dir angesprochenen alkohol und die zigaretten. und da würde sich genauso die frage stellen: wie soll das bitte überprüft werden? ich glaube nicht, dass das insgesamt möglich sein wird und dadurch eine entwicklung angestoßen würde, die hierzulande keiner wirklich begrüßen dürfte. denn dann leben wir irgendwann wirklich in einem überwachungsstaat, der den bürger voll und ganz entmündigt. Aber ich gebe zu: es ist alles sehr, sehr heikel.

im übrigen hat sich auch unsere freundin frau füchtenschnieder zum fall geäußert und betrachtet beide seiten der medaille. sie sagt: "Das Prinzip ist nicht verkehrt." Es sei ein Schritt gegen die Spielsucht. "Und wir wissen, dass Menschen mit wenig Einkommen prozentual häufiger an Glücksspielen teilnehmen." Doch sieht auch sie das Problem der Diskriminierung bei der Umsetzung. "Wir würden die Gesellschaft weiter teilen", so Füchtenschnieder. Empört ist die Expertin allerdings über den Hintergrund der Verfügung: Ein Anwalt hatte diese im Auftrag eines maltesischen Anbieters von Sportwetten im Internet beantragt. "Das ist heuchlerisch. Die wollen doch nur selbst an das Geld dieser Leute."
30 17.03.2011 08:43 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Hallo zusammen,

ich sehe eigentlich keine großen Schwierigkeiten dieses Urteil umzusetzen.
Es müsste doch genügen, lediglich Gewinner daraufhin zu durchleuchten, ob diese zum Zeitpunkt des Loserwerbs Hartz-IV bezogen haben.

Ich schätze kaum ein Hartz-IV Empfänger würde im Bewusstsein spielen, im Falles eines Gewinnes diesen nicht zu bekommen.
31 17.03.2011 19:30 junkie ist offline E-Mail an junkie senden Beiträge von junkie suchen
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hallo junkie,

ich verstehe den ansatz und der ist sicherlich nicht schlecht gedacht. nichtsdestotrotz würde es das spielen von hartz-iv-empfängern in erster instanz nicht verhindern. es gibt schließlich immer leute, die so etwas nicht mitbekommen, ignorieren etc. außerdem bin ich mir nicht sicher, ob das einen pathologischen lotto-spieler wirklich davon abhält, einen schein auszufüllen.
daher denke ich auch, dass man einen weg finden müsste, der bereits bei der abgabe des lotto-scheins greift.
32 18.03.2011 08:43 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Meike
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Hallo zusammen,

interessant fand ich es zu sehen, wer denn die Verfügung erwirkt hat

http://nachrichten.rp-online.de/wirtscha...rboten-1.577913

„Die Zahl der Testkäufer könnte vor allem dann zunehmen, wenn die Verfügung durch ein Urteil bestätigt wird. Jeder dokumentierte Verstoß könnte WestLotto 250 000 Euro kosten, Annahmestellen mit drei Verstößen müssten schließen. LTV-Mann Buller sieht darin auch einen Versuch der Firma Tipico, den Mitbewerber WestLotto zu schwächen. Hinter der Kampagne um die Folgen von Glücksspielen steckten in Wirklichkeit knallharte wirtschaftliche Interessen. "Tipico will in den Markt rein", formuliert es Buller.
Axel Weber sieht das ähnlich. Tipico halte sich selbst nicht an den Glücksspielstaatsvertrag, benutze das Regelwerk aber, um dem Konkurrenten "eins auszuwischen". Axel Weber: "Ich hoffe, dass die Richter ihren Ermessensspielraum nutzen und auf den Boden der gesellschaftlichen Tatsachen zurückfinden." Immerhin hat es die Lotto-Debatte bereits ins russische Fernsehen geschafft. Tenor: So behandeln die Deutschen ihre Arbeitslosen.“


https://www.tipico.com/de/agb/

10. Bei Abgabe der Wette auf www.tipico.com bestätigt der Kunde, sich nicht in Nordrhein-Westfalen oder im Saarland aufzuhalten. „
33 18.03.2011 15:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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noch mal kurz zum verständnis, weil die mediale berichterstattung da uneins ist. was hat das lg köln genau untersagt: nur die sportwettenteilnahme für hartz-iv-empfänger ("Die Verfügung bezieht sich bisher aber nur auf Sportwetten") oder auch das lotto-spielen für hartz-iv-empfänger ("Dazu zählt auch das Lotto-Spiel")? es geht doch um das verbot der "Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen", oder? dazu gehört ja eigentlich alles, was (unter gewissen voraussetzungen) legal ist.
34 19.03.2011 08:56 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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