Öffnungszeiten von Call-Center |
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Öffnungszeiten von Call-Center |
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schon wieder ein SOS aus Frankenthal (Pfalz)....
Am Freitag hat ein Gewerbetreibender ein so genanntes Call-Center angemeldet (was auch immer das sein soll...-) )...
Er möchte dieses rund um die Uhr und natürlich auch sonntags geöffnet haben. Ich habe ihm gesagt, dass dies nach den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes nicht zulässig ist und natürlich die Antwort erhalten "in anderen Städten sei dies aber erlaubt..." wie ich diese Aussage liebe....daher meine Frage/n:
Wie beurteilt/en ihr /sie die Öffnungszeiten von
a.) Call-Centers
b.) Internetcafes
c.) Wettbüro? (natürlich wenn keine Erlaubnisse nach Gaststättenrecht oder Spielrecht vorliegen)
Wenn es nach meiner Rechtsauffassung geht, müssen die allesamt an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein....
Danke im Voraus!
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
natürlich wollte ich mir nicht selbst eine Nachricht schicken, sondern diese als neues Thema einstellen.... aber ich brauche dafür anscheinend ihre Hilfe....
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1
12.06.2006 16:52 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Öffnungszeiten von Call-Center |
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Lieber Kollege,
nur schnelle Hilfe ist gute Hilfe, außerdem gehörte die Pfalz jahrhundertelang zum Bayerischen Kernland, da ist Solidarität gefragt.
Beim Call-Center dürfte es sich um eine Einrichtung für Billigtelefonierer handeln. Kenne diese nur von Außen, sind vor allem in der Bahnhofsumgebung von Großstädten angesiedelt.
Da es sich beim Telefonieren um eine Dienstleistung handelt, ist das Ladenschlussgesetz nicht anwendbar. Da das Telefonieren, besonders am Sonntag der Freizeitgestaltung zuzurechnen sein dürfte, wäre eine Öffnung am Sonntag gerechtfertigt. Es könnte aber als Störung angesehen werden, wenn die Nachbarschaft durch den An- und Abfahrtsverkehr gestört wird. Die Beurteilung hängt daher stark von der örtlichen Situation ab.
Ein Internetcafe wird in der Regel mit einer Gaststättenerlaubnis betrieben und unterliegt damit der Sperrzeit. Sollte es als Spielhalle betrieben werden (Internetspiele, siehe einschlägige Urteile) gelten die landesrechtlichen Sperrzeitbestimmungen.
Ein Wettbüro ist eine Dienstleistung und unterliegt nicht dem Ladenschluss. Die Rechtslage an Sonntagen ist ungeklärt, da die Wettbüros eigentlich garnicht existieren dürften. Sie könnten sowohl als Störung der Sonntagsruhe betrachtet werden (siehe Call-Center) als auch wie eine Spielhalle oder sonstige Vergnügungsstätte behandelt werden. Ich ignoriere Wettannahmestellen am Sonntag, denn eine Untersagung oder ein Owi-Verfahren führt zu ungeahnten rechtlichen Problemen (Konkurrenz der Untersagungsvorschriften, Verlust des Strafanspruchs, wenn Owi geahndet wird etc.).
Für die Arbeitnehmer der obigen Betriebe gilt das Arbeitszeitgesetz. Danach ist es Arbeitnehmern grundsätzlich verboten, Sonntags zu arbeiten. Ausnahmen gelten für das Bedürfnisgewerbe, z.B. Vergnügungsstätten, Gaststätten, Telekommunikationsunternehmen etc.) Das Call-Center ist aber kein Telekommunikationsunternehmen der Daseinsvorsorge.
Alle Klarheiten beseitigt?
mache jetzt
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
12.06.2006 17:49 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Themenstarter
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Öffnungszeiten von Call-Center |
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ein herzliches
und
nach Bayern... waren mir schon immer sympathisch, diese Bayern aber wenn ich ehrlich sein soll, in Frankenthal ist alles ganz anders
1.) haben unsere Internetcafes wohl u.a aus Kostengründen keine Konzessionen (eine Gaststättenkonzession dürfte ja auch kaum noch in Frage kommen, nachdem kein Alkohol ausgeschenkt wird)
2.) hat mein Gewerbetreibender angemeldet:
Betreiben eines Internetcafes (Kein Alkoholausschank, nur verschlossene Getränke), Call-Center"
Und nun????
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3
13.06.2006 08:26 |
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Ingolstadt
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RE: Öffnungszeiten von Call-Center |
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Lieber Kollege,
alles halb so wild, mit mehr Informationen wird die Antwort präziser.
Bei der ersten Antwort ging ich davon aus, dass es sich um verschiedene Betriebe handelt. Das Call-Center wird zusammen mit dem Internetcafe betrieben. Für die anzuwendende Regelung ist entscheidend, von welcher Nutzung der Betrieb geprägt wird. Vermutlich wird das Internetcafe mit Ausschank alkoholfreier Getränke im Vordergrund stehen und nur zusätzliche Telefonkabinen aufgestellt. Es wäre auch möglich, direkt über das Internet zu telefonieren und die Surf- und Telefonplätze zu kombinieren.
In diesem Fall wäre die Regelung über die Sperrzeit anzuwenden. Auch wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird, handelt es sich um eine Gaststätte im Sinne des § 1 Abs. 1 GastG. Für diesen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb gilt die Sperrzeit, nicht der Ladenschluss.
Das Wettbüro wäre gesondert zu betrachten. Wenn Wettautomaten aufgestellt sind, könnte deren Stillegung und Entfernung angeordnet werden. Lässt sich der Wettbetrieb nicht vom Rest trennen, müsste der gesamte Betrieb untersagt und geschlossen werden. Eine Anhörung zu diesem Thema dürfte den Betreiber zum Umdenken bringen.
und
ich durfte diesen sonnigen Tag mit einer guten Tat beginnen.
__________________ Thomas Kirchhammer
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4
13.06.2006 09:08 |
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