Reisegewerbe abmelden oder nicht ? |
Ratloser
Grünschnabel
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Reisegewerbe abmelden oder nicht ? |
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Guten Tag, da ich an anderer Stelle in dieses Forum nicht herein
komme, versuche ich mal mein Glück hier mit der Bitte um
"Erörterung".
Wir sagen mal :
vor langen Jahren hat Jemand ein Reisegewerbe angemeldet und es
nie abgemeldet, weil der "gesamte Papiersalat" etwa Euro 1.000,-
gekostet hat. (Imbiss, wechselender Standort.)
Diese Person hat auch noch "damals" mit Wohnwagen gehandelt und
ein Gewerbe angemeldet.
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Diese Person erlitt zwei Schlaganfälle und ist behindert.
Das Reisegewerbe wird gar nicht mehr ausgeübt. Etwa 10 Jahre nicht.
Der Handel mit den Wohnwagen wird auch etwa 10 Jahre nicht mehr
ausgeübt, um "Gewinn" zu erzielen. Es gibt im Jahr etwa 5 bis 10
"Vorfälle", die sich im sozialen Umfled abspielen.
Ein Wohnwagen wird angekauft, für Kleingeld. Der Verkäufer ist ein
Bekannter und in Geldnot.
Der Wohnwagen steht etliche Monate herum und wird dann verkauft.
"Gewinn" ist dabei nicht zu machen.
Nun sagt der "Onkel vom Ordnungsamt" - übrigens ein sehr netter Mensch -
"Du musst das Gewerbe angemeldet lassen, wegen der Wohnwagen,
weil Du ja regelmäßig was machst".
Finanzamt schreibt : keine Steuererklärung vorlegen !
Eine andere Behörde wird nun "hellhörig" weil sie dem Behinderten
"Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt.
Frage :
Können beide Gewerbe "gefahrlos" abgemeldet werden.
Folge wäre :
daß bei dem Reisegewerbe die Kosten wieder anfallen, wenn die Ehefrau
in zwei oder drei Jahren auf die Idee kommt, das Reisegewerbe ausüben
zu wollen (mit bzw. für ihren Ehemann).
Wie würde sich das Ordnugnsamt verhalten (müßen), wenn der Handel
abgemeldet wird, dort aber bekannt gegeben wird, daß es hin und
wieder zum Ankauf von Wohnwagen und zum Verkauf kommt ??????
Um es klar zu stellen : es gibt keinerlei Probleme mit dem Ordnungsamt und
auch nicht mit dem Finanzamt. Beide sind sehr, sehr umgänglich ! Und
nebenbei auch noch nette Zeitgenossen !
Das Problem ist die Behörde : die sich mit dem "Behindertenrecht"
beschäftigt und : unterstellt, es würde eine "Gewinnerzielungsabsicht"
vorliegen.
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1
16.02.2011 06:35 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Reisegewerbe abmelden oder nicht ? |
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aus Rheinhessen und
im Forum,
zunächst mal sei Dir gesagt, dass dieses Forum nicht der Rechtsberatung dient und dir und Deinem leider behinderten Bekannten nicht mit maßgeschneiderten Lösungen dienen darf.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass wir in dem von Dir geschilderten Fall wohl zwei voneinander getrennte gewerliche Tätigkeiten hätten. Zum einen den Imbissbetrieb im Reisegewerbe, zum anderen den Wohnwagenhandel im stehenden Gewerbe.
Was die Abmeldung des Imbissbetriebes angeht, so genügt eigentlich eine formlose Mitteilung an den "netten Kollegen vom Gewerbeamt" aus der hervorgeht, dass das Reisegewerbe seit -Datum- nicht mehr ausgeübt wird. Die Reisegewerbekarte muss deswegen nicht abgegeben werden und bleibt gültig. Wenn dann die Tätigkeit in zwei oder drei Jahren wieder begonnen werden soll, genügt ebenfalls eine formlose (schriftliche) Mitteilung an die Gewerbebehörde, dass der Betrieb wieder begonnen werden soll.
Hinsichtlich des gelegentlichen Wohnwagenverkaufs müsste der nette Kollege vielleicht noch einmal prüfen, ob tatsächlich alle Kriterien einer gewerbsmäßigen - somit anzeigepflichtigen - Tätigkeit noch erfüllt werden. Ggf. wäre dann auch eine Abmeldung des Wohnwagenhandels denkbar.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
16.02.2011 07:50 |
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Solon
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Ratloser
Grünschnabel
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Themenstarter
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Habe eben mal "Onkel Wolle" angerufen.
Er sagt auch, Reisegewerbeabmeldung kein Problem.
Zu den Wohnwagen sagt er,
erklärtes Ziel müsse es sein,
diese selbst zu nutzen,
diese Vorgänge aber eben nicht fünf Mal im Monat, dann ist
Abmeldung möglich.
D a h e r :
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3
16.02.2011 09:24 |
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